Oö. Landesrechnungshof

Amtssignatur

Im Sinne einer gesicherten elektronischen Veröffentlichung bringt der Oö. LRH auf seinen Berichten die Elektronische Signatur der Direktorin bzw. des Direktors auf. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um einen offiziellen Bericht des . LRH handelt.

Durch die Signatur können somit die Herkunft und die Übereinstimmung eines Dokuments überprüft werden.

Die Signatur setzt sich zusammen aus

  • einer Bildmarke,
  • dem Hinweis, dass das Dokument von der Direktorin bzw. dem Direktor signiert worden ist, sowie
  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments.

Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Der Oö. LRH verwendet bei seinen signierten Berichten folgende Bildmarke:

 

 

Download:

Bildmarke

 

Prüfung eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte eine der beiden untenstehenden Adressen:

www.signaturpruefung.gv.at

Offizieller Link zur Signaturprüfung - leitet derzeit weiter zum Prüfservice der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH)

www.buergerkarte.at

Prüfservice auf der Homepage www.buergerkarte.at unter PDF-Signaturen > Signatur prüfen