Liebe Leserin, lieber Leser!
Die Haushaltsrechnung 2019 ist ohne Schuldaufnahmen ausgeglichen; es wurde ein Überschuss erzielt. Die Ergebnisse haben sich durchwegs verbessert. Die positive Entwicklung der letzten Jahre hat sich auch in der laufenden Gebarung fortgesetzt. Der Rechnungsabschluss 2019 wurde korrekt und vollständig aus der Buchhaltung abgeleitet. Ab 2020 muss die Rechnungslegung nach dem neuen Haushaltsrecht erfolgen. Daher müssen die bisherigen Vollständigkeitserklärungen daran angepasst werden. Solche Erklärungen helfen, Fehldarstellungen zu vermeiden. Die aktuelle Bewältigung der COVID-19-Krise wird herausfordernd für die Landesfinanzen.
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