Oö. Landesrechnungshof

Änderungen, Wertanpassung/Indexierung

Finanzierungsverträge (auch innerstaatliche Finanzierungsvereinbarungen) sollten klare Bestimmungen zur Wertsicherung enthalten, sofern eine Valorisierung der Finanzierungsanteile erfolgen soll. Dabei wäre neben dem anzuwendenden Index auch der Ausgangszeitpunkt (Monat und Jahr) vertraglich eindeutig festzulegen. In weiterer Folge sollten die im Zeitablauf erstellten Finanzierungspläne auf die vereinbarte Wertanpassung und die sich ergebende Steigerung hinweisen, wobei das für die Wertsicherungsberechnung herangezogene Vergleichsmonat und –jahr anzuführen wäre. Alternativ können auch Finanzierungsvolumina vorausvalorisiert werden. Die im Finanzierungsplan enthaltenen Jahresbeträge verstehen sich dann als indexierte bzw. angepasste Werte.

Vorlagen, etwa an den . Landtag, für die Genehmigung von Finanzierungen oder Subventionen sollten die vollständigen Grundlagen für die Berechnung der Finanzierungshöhe enthalten. Diese können beispielsweise eine Änderung des Finanzierungsrahmens oder den Zinsaufwand für Zwischenfinanzierungen oder sonstige Mehrkosten betreffen. Neben den letztgültigen, wertangepassten Finanzierungsrahmen sollten Kostenkontrollberichte mit Kostenprognosen ein möglichst vollständiges und aktuelles Bild von der Sach- und Finanzlage vermitteln. Zudem sollten derartige Genehmigungsbeschlüsse bei Bauvorhaben Toleranzgrenzen vorsehen, welche sich der zunehmenden Planungstiefe entsprechend reduzieren.