Oö. Landesrechnungshof

Förderprogramm, Förderrichtlinien

Bei der Konzipierung eines Förderprogramms sollten die Ziele (inkl. ihrer Messung) und der Zweck klar definiert sein. Stehen die Förderungsmaßnahmen in einem Spannungsfeld mehrerer Politikfelder oder existieren Zielkonflikte mit anderen Maßnahmen, sollten diese Aspekte stärker im Zielsetzungsprozess berücksichtigt werden.

Die Beurteilung der Förderwürdigkeit von Personen und Projekten sollte umfassend erfolgen und nachvollziehbar sein. Dabei sollten im Vorhinein festgelegte objektive Kriterien und Anforderungen – differenziert nach Projektart und Förderwerberstatus – zu Grunde gelegt werden.

Der Auswahl von Förderungsinstrumenten sind folgende Kriterien zu Grunde zu legen: angestrebtes Wirkungsziel, konkrete Bedürfnisse der Förderungsnehmer, budgetärer Spielraum des Fördergebers und Art des Förderungsgegenstandes.

Derselbe Fördergegenstand sollte innerhalb einer Gebietskörperschaft nur von einer Abteilung gefördert werden. Wird ein Fördergegenstand dennoch von mehreren Stellen innerhalb einer Gebietskörperschaft oder von mehreren Gebietskörperschaften bzw. Rechtspersonen ko-gefördert, so bedarf es einer koordinierten Abstimmung und Vorgehensweise bei der Förderung. Bei direktions- und abteilungsübergreifenden Förderungsprojekten sollte das Land frühzeitig eine „federführende Abteilung“ (im Sinne eines „One-Stop-Shop-Prinzips“) eindeutig und klar für alle Beteiligten festlegen und die damit verbundenen Aufgaben definieren.

Die Weitergabe von Fördermitteln vom Fördernehmer an Dritte sollte an Bedingungen geknüpft sein.

Förderrichtlinien enthalten bereichsübergreifende Grundsätze. Sie sollten zur besseren Verständlichkeit für den Bürger einfach strukturiert und formuliert sowie aktuell sein.