Oö. Landesrechnungshof

Bauprojekte - (6) Begleitende Kontrolle

Die „begleitende Kontrolle“ steht als Stabstelle außerhalb der Projektorganisation. Die Aufgaben sind in Regelwerken nicht definiert und ergeben sich daher aus dem Vertrag. Im Allgemeinen gehören folgende Aufgaben dazu: Kontrolle der Planung, Kontrolle des Projektmanagements (Termin- und Kostenkontrolle), Kontrolle der örtlichen Bauaufsicht und Kontrolle der Ausführungsplanung. Bei großen Bauvorhaben sollte bereits in einem frühen Projektstadium eine begleitende Kontrolle eingerichtet werden.