Oö. Landesrechnungshof

Bauprojekte - (2) Vergabeverfahren

Im Sinne einer wirtschaftlichen Vorgangsweise sollten zweckmäßige Vergleiche von Varianten stattfinden und – auch bei rechtlich zulässiger Direktvergabe – Vergleichsangebote oder zumindest unverbindliche Preisauskünfte eingeholt und dokumentiert werden. Damit wird gleichzeitig der Wettbewerb gesichert. Entscheidungen sollten auf Basis endverhandelter Kostenvergleiche getroffen werden. Bereits bei Planungsentwürfen wäre auf deren Wirtschaftlichkeit zu achten.

Um bei Änderungen des Ausführungsstandards bzw. bei Flächen- oder Massenmehrungen zeitgerecht kostensteuernd eingreifen zu können, sollten Ausschreibungsergebnisse – wie im Kostendämpfungsverfahren des Landes vorgesehen – für mindestens 80 Prozent der Leistungen bereits vor Baubeginn vorliegen. Im Rahmen der vertieften Angebotsprüfung sollten auffällige Einheitspreise ausreichend aufgeklärt werden. Bei Angeboten, die nicht behobene Mängel aufweisen bzw. deren vertiefte Prüfung nicht möglich ist, sollte keine Beauftragung erfolgen.

Der Auftragswert sollte korrekt ermittelt werden, damit eine rechtskonforme Vergabe sichergestellt wird. Insbesondere wenn der geschätzte Auftragswert nur knapp unter den Schwellenwerten liegt, ist auf eine korrekte Ermittlung des Auftragswertes zu achten, damit eine rechtskonforme Vergabe sichergestellt ist. Es sollten in Folge mindestens drei Angebote eingeholt und die eingeladenen Unternehmer möglichst oft gewechselt werden.

Da trotz gemäß BVergG 2006 durchgeführten Ausschreibungen im Straßenbau, regelmäßig dieselben Unternehmen als Billigstbieter hervorgehen, sollte insbesondere bei nicht offenen Vergabeverfahren, der Bieterkreis um überregionale Anbieter erweitert werden.