Oö. Landesrechnungshof

Kooperationen

Kooperationen - organisations-, gemeinde-, bundesländerübergreifend - sollten forciert werden. Diese Empfehlung bezieht sich jedenfalls auch auf gemeindeeigene Alten- und Pflegeheime, die in keinen Heimverbund eingegliedert sind. In solchen Fällen sollte grundsätzlich die Übernahme der Trägerschaft durch einen Heimverbund geprüft werden. Sofern diese Eingliederung nicht stattfindet, sollten Kooperationsvereinbarungen mit anderen Heimträgern im Bezirk etwa für die Bereiche Pflege, Qualität, Küche und Personal getroffen werden.

Bei Kooperationen muss die Zusammenarbeit mit Regeln/Bestimmungen und Zielen klar definiert sein. Bei der Schaffung von z. B. Verwaltungsgemeinschaften sollte darauf geachtet werden, dass messbare Ziele definiert, Prioritäten festgelegt und deren Erreichen mit Leistungskennzahlen gesteuert werden, die Grundsätze von Führung und Management in der Organisation verankert werden, eine vorherige Analyse der zu übernehmenden Aufgaben und Unterlagen/Akten erfolgt und gemeinsame Erledigungs- und Dokumentationsstandards vereinbart werden.

Um eine mittelfristig unüberschaubare Kooperationsstruktur in Oberösterreich zu vermeiden, sollte das Land steuernd eingreifen, indem die Bestimmungen der Gemeindefinanzierung Neu konkretisiert werden.