Oö. Landesrechnungshof

"Make-or Buy"- Entscheidung

Die gesamthafte Aufsicht und Steuerung von Leistungsbereichen sollte vom Land wahrgenommen werden, unabhängig davon, ob die Leistung eigen oder fremd erstellt wird.
Vor einer Entscheidung über Eigenfertigung oder Fremdbezug sollten die mit der Entscheidung verfolgten Ziele und Erwartungen klar definiert werden und umfassende Vergleichsrechnungen unter Berücksichtigung der Leistung, Kosten und Qualität der Leistung angestellt werden.