Oö. Landesrechnungshof

Organisationsentwicklung

Für die Gemeindeverwaltung sollte ein eigenes und aktuelles Leitbild existieren, das die Ziele der Gemeindeverwaltung sowie die grundsätzlichen Wertvorstellungen hinsichtlich der Tätigkeit der Bediensteten definiert. Darauf aufbauend sollten langfristige Ziele bzw. konkrete Maßnahmen für die weitere Verwaltungsentwicklung festgelegt werden. Damit gewinnt einheitliche Strategiefindung und Planung an Bedeutung.

Die Gemeinden haben aufgrund des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 ein örtliches Entwicklungskonzept zu erstellen, das Grundlage und Bestandteil der längerfristigen Flächenwidmungsplanung ist. Mit diesem Konzept werden flächenbezogene Ziele und Maßnahmen visualisiert. Es beinhaltet ein Bauland-, Verkehrs- und Grünlandkonzept. Darüber hinaus beteiligten sich Gemeinden an der „Lokalen Agenda 21“. Dabei handelt es sich um die kommunale Umsetzung der „Agenda 21“, einem entwicklungs- und umweltpolitischen Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert, das nachhaltige Entwicklung anstrebt. Im örtlichen Entwicklungskonzept sollten Prioritäten für realisierbare Maßnahmen gesetzt und messbare Erfolgsindikatoren definiert werden. Bei Überarbeitung eines bestehenden örtlichen Entwicklungskonzeptes wären gesetzte Ziele und Maßnahmen zunächst zu evaluieren. Sofern Ergebnisse aus einem „Lokale Agenda 21“-Prozess oder anderen Zukunftsprozessen vorliegen, sollten diese miteinfließen. Basierend auf dem örtlichen Entwicklungskonzept sollte das Gemeindeleitbild erstellt bzw. aktualisiert werden.