Oö. Landesrechnungshof

Planung/Budgetierung

Dem Oö. Landtag können laut Oö. Landes-Verfassungsgesetz Nachträge zum jährlichen Voranschlag vorgelegt werden. Dabei sollte Folgendes beachtet werden:

  • Ausgaben aufgrund von mehrjährigen Finanzierungsverpflichtungen, die der Oö. Landtag bereits in einem früheren Jahr beschlossen hat, sollten im regulären Voranschlag eines Jahres eingeplant werden und nicht erst im Nachtragsvoranschlag.
  • Lässt der Budgetvollzug aufgrund gesicherter Erkenntnisse die Unterschreitung von budgetierten Einnahmen im Ergebnis erwarten, so sollten diese Mindereinnahmen – sofern sie sich maßgeblich auf das Haushaltsergebnis auswirken – neben beantragten zusätzlichen Ausgaben in den Nachtragsvoranschlag aufgenommen werden.
  • Die Oö. Landesregierung hat gemäß jährlichem Landtagsbeschluss des Voranschlages zur Sicherung des Gebarungsablaufes erforderlichenfalls prozentuelle Kürzungen von bestimmten Ausgabenbeträgen/-kredite vorzunehmen. Dies war zuletzt regelmäßig der Fall und bedeutete, dass budgetierte Kreditbeträge aufgrund einer „Kreditsperre“ nicht in voller Höhe verfügbar waren. Eine Aufhebung von Kreditsperren im Jahresverlauf führte dazu, dass die gesperrten Budgetwerte den betreffenden Voranschlagsstellen wieder zur Verfügung standen. Geübte Praxis war in den letzten Jahren, die Sperren nur teilweise aufzuheben, um die Summe der restlichen gesperrten Beträge neu zu verteilen. Diese Neuverteilung erfolgte im Weg des Nachtragsvoranschlages, wobei die „zusätzlichen“ Ausgabenbeträge durch eine fiktive Einnahmenbuchung bedeckt wurden. Wenn Kreditbeträge endgültig gesperrt bleiben, sollten diese Ausgabeneinsparungen aber aus Gründen der Transparenz nicht als Einnahmen, sondern als Ausgabenkürzung gezeigt werden.
  • Die über Nachträge beantragten zusätzlichen Budgetmittel sollten niedrig gehalten und möglichst früh dem Oö. Landtag zur Genehmigung vorgelegt werden. Dies kann durch sparsam, aber realistisch angenommene Werte im Voranschlag, die sich teilweise z. B. bei den Personal- und Pensionsausgaben vorab errechnen lassen, gelingen. Diese realistische Annahme von Werten sollte im Interesse der Haushaltskonsolidierung auch bei den Nachträgen praktiziert werden. Die bisher im Regelfall erst im Dezember erfolgte Vorlage von Nachträgen führte häufig dazu, dass die zusätzlich bereit gestellten Beträge nicht mehr im ablaufenden Finanzjahr verbraucht werden konnten und als Übertragungsmittel ins Folgejahr übertragen wurden. Eine frühere Genehmigung der Nachtragsmittel würde den Budgetvollzug mehr als bisher noch im selben Jahr ermöglichen und dadurch zu mehr Transparenz beitragen.
  • Bei zusätzlichen Mittelbereitstellungen für Budgetvorgriffe einzelner Ressorts bzw. Bereiche wie z. B. Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel sollte zugleich auch die Rückführung der Mittel von den betreffenden Mitgliedern der Oö. Landesregierung vereinbart und dies dem Finanzausschuss zur Kenntnis gebracht werden.

  • IP Finanzierung von Immobiliengesellschaften des Landes  (Pkt. 18/2013)
  • IP Rechnungsabschluss 2013 des Landes (Pkt. 8/2014)
  • IP Rechnungsabschluss 2014 des Landes (Pkt. 9/2015)
  • IP Rechnungsabschluss 2016 des Landes (Pkt. 11, 17/2017)
  • IP Rechnungsabschluss 2020 des Landes (Pkt. 7/2021)

Das Land sollte in den jährlichen Voranschlägen mehr Mittel vorsehen, um den künftigen Unterschiedsbetrag zwischen den tilgungsplanmäßig zu zahlenden Annuitäten an die Darlehenskäufer (Banken,  Landesholding GmbH) und den Rückflüssen von Wohnbauförderungsdarlehensnehmern zu decken. Das Land hat ab dem Jahr 2000 Wohnbauförderungsdarlehen, die es an Antragsteller gewährte, in mehreren Tranchen an Kreditinstitute veräußert oder von der landeseigenen  Landesholding GmbH einlösen lassen. Ab dem Zeitpunkt des Verkaufes bzw. der Einlösung erfasst das Land die Rückflüsse in der durchlaufenden Gebarung und leitet diese gemäß Vertragsbedingungen weiter. Durch verschiedene Umstände, etwa durch Rückzahlungsaktionen oder durch das anhaltend niedrige Zinsniveau, kam es bislang häufig zu vorzeitigen Darlehenstilgungen seitens der Förderungsempfänger. Somit erhöhte sich zwar in der Vergangenheit der Bestand an liquiden Mitteln beim Land teilweise signifikant, in späteren Jahren der Darlehenslaufzeiten fehlen dann aber die konstanten Rückflüsse aus Darlehenszinsen und Tilgungen und es braucht Zuschüsse aus dem Landeshaushalt. Diese Zahlungsverpflichtungen finden sich transparent im Nachweis über noch nicht fällige Verwaltungsschulden. Der Unterschiedsbetrag bewegt sich im dreistelligen Millionen-Euro-Bereich. Indem jährlich ein höherer VA-Wert als bisher als Ausgabe im Haushalt und als Einnahme in der durchlaufenden Gebarung eingeplant würde, wäre einer rechtzeitigen Vorsorge entsprochen.

Die Mittelfristige Finanzplanung (Stand Dezember 2020) ist zu verbessern: Sie soll in Zukunft insbesondere alle Finanzbedarfe und zentralen Finanzgrößen wie den Stand der Finanzschulden transparent zeigen. Auch wäre die derzeitige Planung auf Basis des Finanzierungshaushaltes zumindest mittelfristig auch auf den Ergebnishaushalt auszudehnen und so in Richtung Mittelfristige Finanz- und Ergebnisplanung weiter zu entwickeln.