Liebe Leserin, lieber Leser!
Der Prüfungsauftrag der Oö. Landesregierung beinhaltet zwei thematisch unterschiedliche Fragestellungen: nach den hinlänglich bekannten Missständen in St. Wolfgang und bezüglich Änderungen und Streichungen im Zuge der Berichtsgestaltung der Direktion für Inneres und Kommunales (Aufsichtsbehörde).
Im Fall St. Wolfgang erwies sich das Land OÖ als Aufsichtsbehörde als zahnlos. Trotz vieler aufsichtsbehördlicher Prüfungen verbesserte sich die Gemeindeverwaltung kaum. Die Landespolitik setzte trotz der bekannten Probleme keine finanziellen Sanktionen.
Streichungen in Prüfberichten bestätigen den Anlass für die erweiterte Sonderprüfung insbesondere im Fall Freistadt.
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