Liebe Leserin, lieber Leser!
Drei von fünf Empfehlungen des LRH hat das Land umgesetzt; es sträubt sich aber gegen die Erweiterung von Prüfungskompetenzen bei Beteiligungsunternehmen von Gemeinden. Der LRH hat in diesem Zusammenhang eine Erweiterung der Gemeindeordnung empfohlen, um eine verstärkte Prüfmöglichkeit der Prüfungsausschüsse auch bei Beteiligungsunternehmen sowie die Genehmigungspflicht für die Gründung von Enkelgesellschaften sicherzustellen.
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