Oö. Landesrechnungshof

Folgeprüfungen

Der Kontrollausschuss des Landtages beschließt, welche der Empfehlungen aus Berichten über Initiativ- und Sonderprüfungen von der Landesregierung umzusetzen sind. Nach einem Jahr beurteilt der LRH im Rahmen einer Folgeprüfung, inwieweit die Empfehlungen tatsächlich umgesetzt wurden.

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