Liebe Leserin, lieber Leser!
Das örtliche Hilfs- und Rettungswesen ist Aufgabe der oö. Gemeinden. Der LRH honoriert die Leistungen im Rettungswesen; das Land OÖ - verantwortlich für die Anerkennung von Rettungsorganisationen sowie den Flugrettungsdienst und zuständig für die behördliche Aufsicht - überlässt die qualitative Weiterentwicklung den anerkannten Rettungsorganisationen und verzichtet auf die Vorgabe von Mindeststandards. Es sollte die Weiterentwicklung in die Hand nehmen.
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