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Folgeprüfung System der Gemeindeaufsicht

2016 führte der LRH eine Sonderprüfung zu den Versäumnissen in der Bauverwaltung der Marktgemeinde St. Wolfgang durch; in weiterer Folge wurde er beauftragt, die Rolle der Gemeindeaufsicht des Landes in diesem speziellen Fall sowie generell im Hinblick auf Änderungen und Streichungen in Prüfungsberichten zu untersuchen. Insgesamt fünf Verbesserungsvorschläge hat der LRH 2018 vorgelegt. Das Land hat vier Empfehlungen vollständig und eine teilweise umgesetzt. Drei der Empfehlungen zielten auf eine Stärkung der Aufsichtsinstrumente ab; das Land hat sich intensiv mit der Neugestaltung der Gemeindeaufsichtsinstrumente in befasst. Hinsichtlich der Neustrukturierung der Prüfungsordnung hat das Land umfangreiche Veränderungen im Gebarungsprüfungsprozess der Aufsichtsbehörde auf den Weg gebracht und die Anregungen des LRH zur Steigerung der Transparenz der Prüfungsberichte zur Gänze aufgegriffen. Betreffend der nachträglichen Genehmigung von Bauvorhabenwäre aus Sicht des LRH eine gesetzliche Klarstellung möglich gewesen. Das Land hat sich für eine Umsetzung in Form von strengeren Regeln bei der Verteilung der Gemeinde-Bedarfszuweisungen entschieden.

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