Oö. Landesrechnungshof

Überörtliche Infrastruktur

Im Sinne einer ganzheitlichen Strategie wäre eine Soll-Struktur für eine Vielzahl an kommunalen Infrastruktureinrichtungen flächendeckend in ganz Oberösterreich notwendig. Bereits zur Verfügung stehende fachliche Ausarbeitungen (z. B. Bäderstudie des Landes) sollten dabei berücksichtigt werden. Darauf aufbauend empfiehlt der LRH, einen derartigen regionalen Infrastrukturplan mit den Vorgaben der Gemeindefinanzierung Neu zu verschränken. Somit können Förder- und Bedarfszuweisungsmittel gezielter eingesetzt werden.

Der Betrieb eines Hallenbades stellt eine überörtliche Leistung dar, von der Bürgerinnen mehrerer Gemeinden profitieren. Um diese überörtliche Leistung dennoch finanziell adäquat an die Standortgemeinden abgelten zu können, wird eine Basisabdeckung des laufenden Betriebes notwendig sein. Das Land sollte deshalb anhand eines festzulegenden regionalen Infrastrukturplanes den Standortgemeinden einen jährlichen Fixbetrag – beispielsweise aus dem Strukturfonds der Gemeindefinanzierung Neu – zugestehen. Bei der Bemessung des Sockelbetrages wäre darauf zu achten, dass die betriebswirtschaftlichen Anreize bei der Betriebsführung erhalten bleiben.