Oö. Landesrechnungshof

LRH Spruchpraxis

Die einheitliche Spruchpraxis des LRH leitet sich aus seinen Prüfungsfeststellungen ab. Es handelt sich um "generelle Empfehlungen". Die Spruchpraxis bringt abseits der direkten Gebarungsprüfung ebenfalls einen Nutzen, weil sie auch für jene Stellen, die nicht überprüft werden, Antworten beinhaltet.

Seit 2018 sorgt der LRH durch die Veröffentlichung der Spruchpraxis auf seiner Homepage www.lrh-ooe.at unter dem Menüpunkt Positionen für ein Plus an Transparenz. Aktuell hat er seine Spruchpraxis überarbeitet und um neue Erkenntnisse erweitert.