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Nachdem die Abteilung Soziales Unterschiede bei der Auszahlung der bedarfsorientierten Mindestsicherung an wohnungslose Personen festgestellt hat, beauftragte das zuständige Mitglied der Oö. Landesregierung den LRH mit einer Sonderprüfung. Insgesamt gab das Land von 2016 bis 2018 rund 1,8 Mio. Euro an Mindestsicherung für Wohnungslose aus. Die Abteilung Soziales hat die von den Trägern über die Auszahlung vorgelegten Unterlagen nicht bei allen Trägern gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung des Landes geprüft. In Zukunft sollten die Bezirksverwaltungsbehörden die Auszahlungen vornehmen.
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