Liebe Leserin, lieber Leser!
Die Förderungswürdigkeit der KTM Motohall war nach den Kriterien des Oö. Kulturförderungsgesetzes grundsätzlich gegeben; Verbesserungspotential gibt es aber, was die museale Aufbereitung und Betreuung betrifft. Die Zusage zur Gesamtförderung von 30 Prozent erfolgte auf politischer Ebene; die Abwicklung des Förderungsvorhabens in der Direktion Kultur war mangelhaft. Aus Sicht des LRH fehlten zum Zeitpunkt der Zusage der Förderung sowohl ein Landtags-, wie auch ein Regierungsbeschluss. EU-rechtlich waren keine materiellen Verfehlungen festzustellen.
Die KTM‑Förderung durch die Stadtgemeinde Mattighofen war mit Abstand deren größte Einzelförderung. Die Gemeinde hat allerdings diverse Anforderungen nicht eingehalten; auch sollte sie den Fokus auf die Gleichbehandlung von Förderungswerbern legen und Auflagen geben.
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