Liebe Leserin, lieber Leser!
Das Land OÖ hat die Umstellung auf das neue Haushaltsrecht zeitgerecht vorgenommen und eine Vermögensrechnung – Eröffnungsbilanz – nach den Regeln der VRV 2015 erstellt. Bei manchen Bilanzpositionen besteht Weiterentwicklungs- bzw. Änderungsbedarf, was auch Veränderungen im Saldo der Eröffnungsbilanz bewirken würde. Das betrifft Zinsforderungen zu verkauften Wohnbauförderungsdarlehen, die Darstellung von Haushaltsrücklagen oder die Erfassung von finanziellen Verpflichtungen.
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