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Folgeprüfung Erstellung der Eröffnungsbilanz des Landes

Die Folgeprüfung zeigt, dass die beiden LRH-Empfehlungen in Umsetzung bzw. umgesetzt sind. Betreffend die rechtliche Qualität der zu erfassenden Verpflichtungen lassen die haushaltsrechtlichen Vorgaben noch immer unterschiedliche Interpretationen zu.

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