Liebe Leserin, lieber Leser!
Die Fondskrankenanstalten in OÖ müssen laut Gesetz „Einnahmen in größtmöglicher Höhe erzielen“; die künftigen Finanzierungsvereinbarungen mit den Ordensspitälern sollten dazu eindeutigere Formulierungen enthalten. Der LRH empfiehlt zudem Verbesserungen bei der Prüfung der Rechnungsabschlüsse und die Überarbeitung von Regelwerken. Die Prüfung zeigt weiters auf, dass es schwieriger wird Mieter für Geschäftslokale zu akquirieren.
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