Amtssignatur

Bekanntmachung des Oberösterreichischen Landesrechnungshofes 
über die Amtssignatur

 

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung bringt der Landesrechnungshof Oberösterreich auf seinen Erledigungen eine Amtssignatur auf. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein offizielles Schriftstück des Landesrechnungshofs Oberösterreich handelt.

Durch die Amtssignatur können die Herkunft sowie die Übereinstimmung eines Dokuments mit einer Abschrift, die beim Aussteller verbleibt, überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus

  • einer Bildmarke,
  • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist sowie
  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Die Bildmarke dient der eindeutigen Identifikation des Landesrechnungshofs Oberösterreich als ausstellende Stelle. Der Landesrechnungshof Oberösterreich verwendet spätestens ab März 2026 bei von ihm amtssignierten Dokumenten ausschließlich die nachstehende Bildmarke.

Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Stelle stammt.

Prüfung eines qualifizierten elektronischen Dokuments

Sie können ein qualifiziertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte folgende Adresse:

Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Zuvor galt die qualifizierte elektronische Signatur (§ 4 SVG) und bis zum 31.12.2024 war auch die Darstellung des Logos in folgender Form gültig.