Oö. Landesrechnungshof

Ziele und Aufgaben

Prüfungsansatz

Wir gehen nach einem risikoorientierten Prüfungsansatz vor und konzentrieren uns darauf, kritische Faktoren zu prüfen und Risiken zu beurteilen.

Wir hinterfragen Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit und beschränken uns nicht darauf, lediglich die Ordnungsmäßigkeit zu prüfen.

Wir befürworten den Ansatz von New Public Management (bzw. der wirkungsorientierten Verwaltungsführung).

Wir streben nach Verwaltungsreform und wollen helfen, unnötige Bürokratie abzubauen.

Es geht uns darum, Systeme zu verbessern und nicht darum, bloß "Schwarze Schafe" anzuprangern.

 

Selbstverständnis

Als anerkannte unabhängige Prüfungs- und Beratungsorganisation wollen wir dem Steuerzahler nutzen.

Wir verstehen uns als prozessorientierter Berater und gehen mit unseren Kunden partnerschaftlich um.

Wir wollen mit unserer Tätigkeit dazu beitragen, öffentliche Mittel zweckmäßiger und wirtschaftlicher einzusetzen.

Der LRH soll sich für den Steuerzahler rechnen.

Wir überwachen den Prozess der Leistungserstellung im LRH mit einem internen Controlling.

Es ist uns wichtig, die Qualität unserer Organisation sowie unserer Produkte und Dienstleistungen zu messen und zu vergleichen. Als wichtiges Instrument dazu diente bis 2007 der CAF. Seit 2010 wird der LRH regelmäßig nach der ISO Norm 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence zertifiziert.

  • CAF
  • Leitbild  (PDF-Format 1,54 MB)
    Im Leitbild haben wir unsere Visionen, Ziele und Prinzipien, Leistungen, Haltungen und Werte festgeschrieben.

Prüfungsfelder

Fachlich völlig unabhängig und weisungsfrei prüfen wir die finanziell wirksame Tätigkeit (= Gebarung)

  • des Landes,
  • seiner Stiftungen, Fonds, Anstalten und sonstigen Einrichtungen,
  • der Unternehmen mit mindestens 50-%iger Landesbeteiligung,
  • die Verwendung von Landesförderungen und
  • der Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern
  • der Unternehmen, an denen diese Gemeinden mit mindestens 50% beteiligt sind.


Im Rahmen von Sonderaufgaben

  • erstellt der LRH Gutachten über Gemeinden und Gemeindeverbände,
  • beurteilt er finanzielle Auswirkungen geplanter Landesgesetze,
  • unterstützt er Beweisaufnahmen und Erhebungen von Untersuchungsausschüssen
  • wirkt er an der gemeinschaftsrechtlichen (EU) Finanzkontrolle mit und
  • prüft er Gemeinden über 10.000 Einwohner auf spezielles Ersuchen.