Grundsatzentscheidung über Angebot bzw. Investition
Einer Grundsatzentscheidung über ein Angebot (Leistung) oder eine Investition sollten umfassende und gesamthafte Überlegungen vorangehen: Ziel, Strategie, Finanzierung, heutiger und zukünftiger Bedarf, heutige und zukünftige Leistbarkeit, Auswirkungen, Nachhaltigkeit, etc. sowie bereits vorhandene(s) Angebot bzw. Leistungen. Im Rahmen einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung bzw. -führung ist es grundsätzlich Aufgabe der Politik und der Führungskräfte, das Leistungsangebot so auszugestalten, dass dieses auch mit den im operativen Geschäft erwirtschafteten Erträgen finanzierbar bleibt. Bestehende Leistungsangebote wie z. B. Veranstaltungsräumlichkeiten, Kultureinrichtungen und Tagesheimstätten sollten gegebenenfalls einer umfassenden Aufgabenkritik unterzogen werden. Ergebnis einer solchen Analyse könnte(n) etwa eine strategische Neupositionierung mit reduziertem Aufgabenspektrum, saisonal reduzierte Öffnungszeiten, eine räumliche Zusammenführung von Standorten bzw. Aufgabe einzelner Standorte oder eine Weiterführung durch Private sein.
- GA Gemeinde St. Marien (Pkt. 15/2010)
- IP Stand der Feuerwehrreform (Pkt. 4/2012)
- IP Finanzierung von Immobiliengesellschaften des Landes OÖ (Pkt. 31/2013)
- GA Marktgemeinde Naarn im Machlande (Pkt. 26/2014)
- IP Vergleich ausgewählter kommunaler Dienstleistungen im Raum Grieskirchen (Pkt. 16, 17/2014)
- IP Ausbau ganztägiger Schulformen (Pkt. 14/2015)
- IP Oö. Chancengleichheitsgesetz - Wohnen (Pkt. 22 und 27/2015)
- GA Stadtgemeinde Attnang-Puchheim (Pkt. 46, 50, 56, 57, 58/2017)
- GA Gebarung der Landeshauptstadt Linz (Pkt. 8/2020)
- GA Gebarung der Stadt Wels (Pkt. 65, 69, 73, 75, 85/2021)
Öffentliche Aufgaben sollten auf Kernaufgaben fokussieren.
Der Ausbau eines Leistungsangebots sollte möglichst mit einer anderweitigen Reduktion kompensiert werden.