Oö. Landesrechnungshof

Information und Transparenz

Durch ein aussagekräftiges Berichtswesen sollte mehr Transparenz für die Verwaltungsführung (z. B. Bürgermeister, Amtsleitung) geschaffen und der Berichtsadressat ausreichend informiert werden.

Korruptionsbekämpfung muss gleichermaßen vorbeugende, aufdeckende und sanktionierende Maßnahmen umfassen. Ein wesentliches Instrument wäre dabei auch die Transparentmachung von Sachverhalten, Beschlüssen oder Vereinbarungen, weil dadurch Korruption erschwert wird.

Die Oö. Gemeindeordnung gibt vor, dass über jede Sitzung des Gemeinderates eine „Verhandlungsschrift“ zu führen ist. Da genehmigte und unterfertigte Verhandlungsschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen öffentliche Urkunden sind, sollten sie im Interesse der Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit möglichst manipulationssicher auf Dauer verfügbar sein. Daher sollten sie nicht bloß in loser Blattform evident gehalten, sondern gebunden werden.