Oö. Landesrechnungshof

Kernaussagen

Budgetpolitik, Schulden und Investitionen

  • Budgetpolitik

Der LRH hat in der Vergangenheit immer wieder auf die Bedeutung eines ausgeglichenen Haushaltes ohne Neuverschuldung oder Verbrauch von Geldvermögen hingewiesen. Für eine ausgewogene und antizyklische Budgetpolitik ist wichtig, in „fetten Jahren” zu sparen, damit man in „mageren Jahren” gut überleben kann. Wenn die Konjunktur zurück geht und die Einnahmen des Landes sinken, klafft die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben noch weiter auf. Intelligentes Sparen und wirtschaftliches Handeln sind daher notwendig. Maßvolles Haushalten ist in der Zukunft unumgänglich.

  • Schulden

Grundsätzlich soll ein solider Haushalt ohne Neuverschuldung angestrebt werden. In wirtschaftlich schlechten Zeiten darf Schulden machen aber kein Tabuthema sein, wenn es zur Ankurbelung der Wirtschaft notwendig ist und in Zeiten der Hochkonjunktur wieder gespart wird. Schulden machen alleine kann jedoch keine Dauerlösung sein und darf das Land von der nötigen Konsolidierung des Haushaltes nicht abhalten.

  • Investitionen

Investitionen der öffentlichen Hand müssen im öffentlichen Interesse sein. Ihr Bedarf und ihre Notwendigkeit ist kritisch zu prüfen. Investitionen müssen finanzierbar und leistbar für den Steuerzahler sein. Sie sind zum Substanzerhalt notwendig und können die öffentlichen Haushalte auch entlasten (z.B. thermische Sanierungen). In Zeiten schwacher Konjunktur kann das Vorziehen notwendiger Investitionen angezeigt sein, wenn die wirtschaftliche Entwicklung absehbar ist und die Wirtschaft es wirklich braucht. Vor allem müssen die Mittel zielgerichtet so eingesetzt werden, dass sie auch wirken. Notwendige Strukturreformen und Entlastungseffekte für den Steuerzahler dürfen wegen einer zusätzlichen Schuldenlast nicht zu kurz kommen.

 

Cross Border Leasing – Risiko schwer zu beurteilen

Bei Cross Border Leasing (CBL) handelt es sich um grenzüberschreitende Leasinggeschäfte – meist mit den USA. In einem komplexen Vertragswerk ist das langfristige Vermieten und das Zurückmieten über kürzere Zeiträume eines Objekts geregelt. Durch die unterschiedlichen Rechtssysteme kommt es zur doppelten steuerlichen Nutzung des Wirtschaftsgutes. Der dabei entstehende Steuervorteil wird zwischen den Vertragspartnern geteilt. Der Rechnungshof hat CBL-Geschäfte bereits vor einigen Jahren geprüft (Tätigkeitsbericht 2003). Er sah zahlreiche Risken derartig komplexer Vertragswerke und andere Unwägbarkeiten.

 

Korruption – Kontrolle alleine reicht nicht

Kontrollen alleine reichen nicht aus, um das Problemfeld Korruption in seiner Gesamtheit zu erfassen. Dazu braucht es ergänzend einen Verhaltenskodex, der die menschlichen Werte und Grundhaltungen ins Bewusstsein rückt. Direktor Helmut Brückner hat einen solchen Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention mitentwickelt. Dieser wurde 2008 unter dem Titel „Die Verantwortung liegt bei mir” veröffentlicht.

 

Subventionen – Subventionspolitische Leitlinien einführen

Subventionen zählen zu den klassischen Instrumenten der Politik. Es geht darum, wie mit öffentlichen Mitteln - sprich Steuergeld - umgegangen wird. Damit Förderungen einen volkswirtschaftlichen Nutzen erzielen, werden klare Zielvorgaben und darauf abgestimmte Subventionsprogramme eingefordert:

  • Eine klare Definition des Zwecks
  • Eine temporäre Begrenzung
  • Eine angemessene Selbstbeteiligung der Subventionsempfänger
  • Eine obligatorische Evaluierung hinsichtlich der Zweckerfüllung

Der LRH empfiehlt daher die Einführung subventionspolitischer Leitlinien ähnlich denen, die in Deutschland auf Bundesebene seit 2006 gelten:

Subventionspolitische Leitlinien *)

  • Neue Subventionen werden nur gewährt, wenn sie sich gegenüber sonstigen Maßnahmen als das am besten geeignete, auch unter Kosten- Nutzen-Aspekten effiziente Instrument darstellen
  • Neue Subventionen werden vorrangig als Finanzhilfen gewährt und sind durch Einsparungen an anderer Stelle zu finanzieren
  • Neue Finanzhilfen werden nur noch befristet und grundsätzlich degressiv ausgestaltet
  • Die Ziele der Finanzhilfen werden in einer Form festgehalten, die eine Erfolgskontrolle ermöglicht
  • Die Subventionspolitik der Bundesregierung orientiert sich an wachstums-, verteilungs-, wettbewerbspolitischen und umweltpolitischen Wirkungen
  • Es wird geprüft, inwieweit bestehende Steuervergünstigungen in Finanzhilfen oder andere, den Staatshaushalt weniger belastende Maßnahmen überführt werden können
  • Auch bei bestehenden und bisher nicht befristeten und/oder nicht degressiv ausgestalteten Finanzhilfen wird eine Befristung und grundsätzlich eine Degression eingeführt

*) Quelle: Einundzwanzigster Subventionsbericht, Bundesministerium der Finanzen