Oö. Landesrechnungshof

Der LRH

Der LRH wurde am 1.1.2000 als unabhängiges Prüfungs- und Beratungsorgan des Oö. Landtags eingerichtet. Die internationalen Standards der unabhängigen öffentlichen Finanzkontrolle sind in den sogenannten "Deklarationen von Lima und Mexiko" sowie in den 2016 in Linz beschlossenen Leitlinien der EURORAI verankert. Das Oö. LRHG 2013 erfüllt die Kriterien dieser Deklarationen.

Wesentliche Parameter der Unabhängigkeit sind die

  • organisatorische und wirtschaftliche Unabhängigkeit von der Landesverwaltung
  • die Weisungsfreiheit gegenüber Landeshauptmann und Landesregierung
  • das Recht auf Initiativprüfung
  • das eigenständige Budget
  • die Personalhoheit
  • das Recht, der öffentlichen Berichterstattung

Er ist eine eigenständige - vom Amt der Landesregierung unabhängige - Organisationseinheit. Der LRH verhandelt sein Budget direkt mit dem Landtag. Jährlich stehen dem LRH etwa 2,6 Mio. Euro zur Verfügung. Er hat die vollständige Personalhoheit.

  • Ziele & Aufgaben
    Sie bekommen einen Überblick über Ziele und Aufgaben des Landesrechnungshofes.
  • Prüfungsarten
    Wie informieren Sie über die unterschiedlichen Arten von Prüfungen, die wir auf eigene Initiative oder für Auftraggeber abwickeln.
  • Prüfungsablauf
    Sie erfahren, wie wir bei unseren Prüfungs- und Beratungsprojekten vorgehen.
  • Organisation
    Unsere Organisation ist projektorientiert ausgerichtet, um unserer Hauptaufgabe, Prüfprojekte abzuwickeln, möglichst optimal nachzukommen.
  • Das Team
    Die Mitglieder des Landesrechnungshofes arbeiten im Team um Direktor Hoscher.
  • Zertifizierung
    Die regelmäßigen Zertifizierungen beurteilen die Arbeitsweise des LRH und garantieren einen hohen Qualitätsstandard nach internationalen Maßstäben.
  • Geschichte
    In einer Zeittafel stellen wir dar, wie sich die öffentliche Finanzkontrolle in Oberösterreich von 1979 bis zum heutigen Tag entwickelt hat.
  • Standort
    Wie Sie zu uns gelangen, zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder per Auto, sehen Sie hier.