Oö. Landesrechnungshof

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Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über die Ergebnisse der Kontrollausschuss-Sitzungen:

2023

Auf der Tagesordnung des Kontrollausschusses standen 

die Initiativprüfungen 

  • Amtsärztlicher Dienst
  • Baumaßnahmen der FH in Wels und Steyr 

sowie die Folgeprüfungen

  • Pflege - Bedarf, Ausbildung, Strategie
  • Schulstandortkonzepte
  • Wohnbeihilfe des Landes .

Die Initiativprüfungen Amtsärztlicher Dienst, Baumaßnahmen der FH in Wels und Steyr und die Folgeprüfungen Pflege - Bedarf, Ausbildung, Strategie, Schulstandortkonzepte sowie Wohnbeihilfe des Landes nahm der Kontrollausschuss einstimmig zur Kenntnis.

Amtsärztlicher Dienst 

  1. Die Deregulierungsvorschläge, die landesrechtliche Bestimmungen betreffen, sollten umgesetzt werden. (Berichtspunkt 9; Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen 
  1. Mögliche Auswirkungen von neuen Landesgesetzen und -verordnungen auf eine spezielle Berufsgruppe sollten im Entstehungsprozess berücksichtigt werden. Dafür sollten die betroffenen Berufsgruppen rechtzeitig eingebunden werden. (Berichtspunkt 10; Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen
  1. Die auf Bundes- und Landesebene in verschiedenen Projekten und Arbeitsgruppen ausgearbeiteten Vorschläge und Maßnahmen zur Weiterentwicklung des ÖGD bzw. zur Beseitigung der Mangelsituation sollten umgesetzt und deren Wirkungen evaluiert werden. (Berichtspunkte 3, 6, 12 und 14 bis 17; Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen

Baumaßnahmen der FH OÖ in Wels und Steyr

  1. Das Land soll darauf hinwirken, dass die FH OÖ Management GmbH und die FH OÖ Immobilien GmbH zukünftig eine korrekte Ermittlung der Auftragswerte vornehmen und in Folge ein adäquates gesetzeskonformes Vergabeverfahren wählen. Weiters sollten geeignete Standards für die nachvollziehbare Dokumentation des Vergabevorgangs entwickelt und die Vorgaben des Internen Kontrollsystems eingehalten werden. (Berichtspunkt 16; Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen
  1. Das Land soll darauf hinwirken, dass die FH OÖ Management GmbH und die FH OÖ Immobilien GmbH ab Projektstart eine normgemäße Struktur für die Kostenverfolgung definieren und diese bis zum Projektabschluss verwenden. (Berichtspunkt 18; Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen

 

Auf der Tagesordnung des Kontrollausschusses standen 

die Initiativprüfungen 

  • Rechts- und Beratungsleistungen in der Oö. Gesundheitsholding GmbH und der Kepler Universitätsklinikum GmbH 
  • Abfallwirtschaft in Oberösterreich 
  • Ausbau der ganztägigen Schulformen in Oberösterreich

Die Initiativprüfung Abfallwirtschaft in Oberösterreich nahm der Kontrollausschuss einstimmig zur Kenntnis, die Initiativprüfungen Rechts- und Beratungsleistungen in der Oö. Gesundheitsholding GmbH und der Kepler Universitätsklinikum GmbH sowie Ausbau der ganztägigen Schulformen in Oberösterreich nahm er mehrstimmig zur Kenntnis. Letztere werden somit in der nächsten Landtagssitzung behandelt.

Initiativprüfung Rechts- und Beratungsleistungen in der Oö. Gesundheitsholding GmbH und der Kepler Universitätsklinikum GmbH 

  1. Um eine rechtskonforme und wirtschaftliche Vorgehensweise zu unterstützen, sollte das Land darauf hinwirken, dass OÖG und KUK für die Beschaffung von Rechts- und Beratungsleistungen Mindeststandards festlegen. (Berichtspunkte 9, 14 und 19; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen 
  1. Das Land sollte darauf hinwirken, dass in den Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat der OÖG und KUK die Regelungen zur Genehmigungspflicht von Geschäften mit Mitgliedern des Aufsichtsrates bzw. mit Unternehmen, an denen ein Mitglied des Aufsichtsrates ein wirtschaftliches Interesse hat, präzisiert werden. (Berichtspunkte 32 und 33; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen

Initiativprüfung Abfallwirtschaft in Oberösterreich 

  1. Das Land sollte die Zielwerte für die oö. Abfallwirtschaft unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen und Potentiale analysieren und im Rahmen der Erstellung des kommenden Landes-Abfallwirtschaftsplanes adaptieren. (Berichtspunkt 6; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte auf die Systempartner der oö. Abfallwirtschaft im Rahmen seiner Möglichkeiten einwirken, um den Widerspruch zwischen den übergeordneten abfallwirtschaftlichen Zielen und den wirtschaftlichen Zielen des Betreibers der Abfallverbrennungsanlage aufzulösen. (Berichtspunkt 7; Umsetzung mittelfristig)
einstimmig angenommen
  1. Die Oö. Landesregierung sollte rasch eine Verordnung zu den Grundsätzen des vom Oö. Landesabfallverband zu erstellenden Katastrophen-Konzeptes in der Abfallwirtschaft erlassen. (Berichtspunkt 12; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte unter Einbindung aller Systempartner ein Projekt zur Weiterentwicklung der kommunalen Abfallwirtschaft initiieren. Dies bedeutet, dass bereits bestehende Möglichkeiten der Zusammenarbeit forciert, aber auch neue Handlungsfelder analysiert werden sollten. (Berichtspunkt 19; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte klären, welche Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung künftig die Prüfungstätigkeit bei den Bezirksabfallverbänden übernimmt und dafür die notwendigen Personalressourcen vorsehen. Auch ist die Prüfungstätigkeit beim Oö. Landesabfallverband entsprechend den gesetzlichen Aufgaben wahrzunehmen. (Berichtspunkt 22, 23, 24 und 38; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Im Zusammenhang mit den mangelhaften Sachverständigengutachten im Rahmen eines Grundstücksverkaufes für ein Hotelprojekt sollte die Oö. Landesregierung in ihrer Rolle als Aufsichtsbehörde die diesbezüglichen weiteren Schritte der Stadtgemeinde Freistadt kritisch verfolgen und gegebenenfalls aufsichtsbehördliche Maßnahmen setzen. (Berichtspunkt 96; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen

Initiativprüfung Ausbau der ganztägigen Schulformen in Oberösterreich

  1. Um die Planungssicherheit für die Schulerhalter zu verbessern, sollte zur Finanzierung ganztägiger Schulformen eine mittel- bis längerfristige Förderstrategie entwickelt werden. Darin sollten die Ausbaupläne im Bereich der schulischen Tagesbetreuung und deren finanzielle Auswirkungen berücksichtigt werden sowie die Ergebnisse der Verhandlungen zum Finanzausgleich einfließen. (Berichtspunkt 20; Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen

 

Auf der Tagesordnung des Kontrollausschusses standen 

die Initiativprüfungen 

  • Flächeninanspruchnahme und widmungskonforme Nutzung des Raumes in
  • Vergabestrategie und -praxis bei Hochbauvorhaben des Landes 
  • Gemeindealten- und Pflegeheime

sowie die Folgeprüfungen

  • Förderung von Grundstücksankäufen in der Gemeinde Unterach am Attersee durch das Land
  • Förderung von Volksbildungseinrichtungen 
  • COVID-19-Impfstrategie des Landes
  • Energieeffizienz bei Landesbauten

sowie der Tätigkeitsbericht 2022 des LRH und der Bericht des Oö. Landesrechnungshofes betreffend personelle, sachliche und finanzielle Erfordernisse des Landesrechnungshofes für das Jahr 2024.

Die Initiativprüfung Vergabestrategie und -praxis bei Hochbauvorhaben des Landes sowie die Folgeprüfung Energieeffizienz bei Landesbauten nahm der Kontrollausschuss einstimmig zur Kenntnis, ebenso den Tätigkeitsbericht 2022 des LRH und der Bericht des Oö. Landesrechnungshofes betreffend personelle, sachliche und finanzielle Erfordernisse des Landesrechnungshofes für das Jahr 2024. Die Initiativprüfungen Flächeninanspruchnahme und widmungskonforme Nutzung des Raumes in und Gemeindealten- und Pflegeheime sowie die Folgeprüfungen Förderung von Grundstücksankäufen in der Gemeinde Unterach am Attersee durch das Land , Förderung von Volksbildungseinrichtungen und COVID-19-Impfstrategie des Landes nahm er mehrstimmig zur Kenntnis. Letztere werden somit in der nächsten Landtagssitzung behandelt.

Initiativprüfung Flächeninanspruchnahme und widmungskonforme Nutzung des Raumes in

  1. Um den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen, sollte das Land verstärkt durch Verordnungen steuern. Es sollte landesweite, regionale bzw. sektorale Raumordnungsprogramme beispielsweise für landschaftliche oder landwirtschaftliche Vorrangflächen erstellen. (Berichtspunkte 7, 8, 10, 18, 19, 28 und 29, Umsetzung langfristig)

einstimmig angenommen

  1. Zumindest in bestimmten unbebauten Gebieten sollten Bebauungspläne verpflichtend erlassen werden. Inhaltlich sollten Bebauungspläne insbesondere die Bauweise und das Maß der baulichen Nutzung verbindlich festlegen. (Berichtspunkte 23, 28 und 33, Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte folgende Maßnahmen setzen bzw. auf die Gemeinden einwirken: a) Anlässlich einer Änderung des Flächenwidmungsplans – Neuwidmung von Bauland – wären weiterhin privatwirtschaftliche Maßnahmen (Baulandsicherungsverträge) zu treffen. b) Für bereits gewidmetes, langjährig unbebautes Bauland (Baulandreserven) sollte – sofern keine privatwirtschaftlichen Maßnahmen (Baulandsicherungsverträge) bestehen – eine zusätzliche Abgabepflicht entstehen oder rückgewidmet werden. (Berichtspunkt 30, Umsetzung mittelfristig)

a) einstimmig angenommen

 

b) mehrheitlich abgelehnt

  1. Das Land sollte sich der unzulässigen Nutzung von Wohngebäuden zu Freizeit- und Erholungszwecken, die eigentlich für den dauernden Wohnbedarf bestimmt sind, verstärkt widmen und die bestehenden Steuerungsansätze weiterentwickeln. (Berichtspunkte 37 und 38, Umsetzung mittelfristig)
einstimmig angenommen
  1. Im Lichte der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes und des laut Gebäude- und Wohnungsregister anzunehmenden Leerstandes sollte die Freizeitwohnungspauschale in Richtung „Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe“ weiterentwickelt werden. (Berichtspunkt 39, Umsetzung mittelfristig)
mehrheitlich abgelehnt
  1. Das Land sollte die im Zuge dieser Prüfung festgestellten Verdachtsfälle von nicht widmungskonformen Bauten IT-unterstützt an die betroffenen Gemeinden übermitteln und im Rahmen seines Aufsichtsrechts diese zur Abgabe einer Stellungnahme bzw. zur Berichterstattung über die gesetzten Maßnahmen auffordern. Sofern die Stellungnahmen bzw. Berichte der Gemeinden nicht plausibel sind, sollten die Fälle systematisch im Sinne eines risikoorientierten Ansatzes näher geprüft werden. Dazu wären zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. (Berichtspunkt 46, Umsetzung mittelfristig)
einstimmig angenommen
  1. Um künftig den Bau ins Grünland zu verhindern, sollten geeignete Maßnahmen gesetzt werden. Beispielsweise wäre eine Bestätigung der bzw. des Bauherr:in nach Fertigstellung der Bodenplatte bzw. des Fundaments an die Baubehörde über die Ausführung entsprechend der Bauanzeige bzw. -bewilligung zu übermitteln. (Berichtspunkt 46, Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Im Sinne der Strategie „Digitale Transformation der oö. Landesverwaltung“ sollte das Land die Digitalisierung in der Raumordnung weiter intensivieren. Um den Digitalisierungsgrad zu erhöhen, wäre in einem ersten Schritt die rechtskonforme Ausgestaltung von digitalen Plänen zu klären. Zur Lösung dieser Frage und Abklärung der Ausgestaltung bzw. Umsetzung sollte ein (abteilungsübergreifendes) Projekt mit entsprechenden Ressourcen gestartet werden. Im Rahmen dieses Projekts sollte auch die digitale Abwicklung des raumordnungsrechtlichen Verfahrens über eine Fachanwendung (Applikation) geprüft werden. (Berichtspunkte 5, 13 und 47, Umsetzung mittelfristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte die Voraussetzungen für einen Zugriff auf die Daten des Gebäude- und Wohnungsregisters schaffen. (Berichtspunkt 48, Umsetzung mittelfristig)
einstimmig angenommen

Initiativprüfung Vergabestrategie und -praxis bei Hochbauvorhaben des Landes 

  1. Das Land sollte die vorhandenen Daten nutzen, um ein Vergabecontrolling zu implementieren. Dazu wären auch die Prozesse entsprechend anzupassen. (Berichtspunkt 8 – Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte bei Beschaffungsvorgängen durch geeignete Maßnahmen die Einhaltung der Zuständigkeiten sicherstellen. (Berichtspunkt 28 – Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte geeignete personelle Maßnahmen ergreifen, um das intern vorhandene Fachwissen zur Abwicklung von Ausschreibungen und Auftragsvergaben zu halten bzw. auszubauen. (Berichtspunkt 31 – Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen

Initiativprüfung Gemeindealten- und Pflegeheime

  1. Das Land sollte auf die Träger einwirken und das Thema der Kooperationen – auch bezirksübergreifend – gemeinsam vorantreiben. Kooperationsmöglichkeiten sieht der LRH z. B. in den Bereichen Beschaffung (Lebensmittel, Hygiene- und Pflegeprodukte, Reinigungsprodukte sowie technische Produkte), Wartung, Versicherung, Telekommunikation, Energie, Personal, Wissenstransfer, Blackout sowie Qualitätsthemen in der Pflege. (Berichtspunkte 2, 5, 19, 31, 52 und 68; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Um eine kontinuierliche Aufsicht in allen oö. Heimen zu gewährleisten, sollten die fachlichen Personalressourcen der Heimaufsicht des Landes verstärkt werden. (Berichtspunkte 83 bis 86; Umsetzung kurz- bis mittelfristig)
mehrheitlich abgelehnt
  1. Um die Effektivität der Wirtschaftsaufsicht im Sinne der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit zu verbessern sollte sie ihre Steuerungsrolle aktiv wahrnehmen. (Berichtspunkte 87 und 88; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte in einem ersten Schritt klären, welche Organisationseinheit künftig die Gebarung, die Voranschläge und die Rechnungsabschlüsse der Regionalen Träger sozialer Hilfe prüfen soll. In einem zweiten Schritt sollte das Land die künftig prüfungszuständige Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung mit den entsprechenden Ressourcen ausstatten. (Berichtspunkt 90; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Zu Vergleichszwecken sollten die Kennzahlen der oö. Alten- und Pflegeheime transparent im Controlling-Bericht dargestellt werden. (Berichtspunkt 88; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Die De-Regulierung der Alten- und Pflegeheim-Erhebung sollte fortgeführt werden. Dies hat zur Konsequenz, dass nicht mehr jede (Detail-)Anfrage im stationären Pflegebereich beantwortet werden kann. (Berichtspunkt 80; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Um die Tätigkeit der Heimaufsicht effizienter abwickeln zu können und den Erhebungsaufwand in den oö. Heimen zu reduzieren, sollte die Alten- und Pflegeheim-Erhebung sowie die Tätigkeit der Heimaufsicht digitalisiert werden. Dazu sollte das im Jahr 2023 geplante Digitalisierungsprojekt erweitert und zügig umgesetzt werden. (Berichtspunkte 79, 80 und 84; Umsetzung kurz- bis mittelfristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte gewährleisten, dass der Einzugsprozess inkl. Objektivierung der künftigen Bewohner:innen nach dem vom Land bereits definierten Kriterien bezirksübergreifend, einheitlich und transparent vollzogen wird. (Berichtspunkt 92; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen

Auf der Tagesordnung im Ausschuss für Finanzen und Kommunales stand die Initiativprüfung

  • Rechnungsabschluss 2022 des Landes Oberösterreich.

Drei Empfehlungen wurden einstimmig angenommen, zwei mehrheitlich abgelehnt. Der gesamte Bericht wurde mehrstimmig zur Kenntnis genommen. Er wird somit im Landtag behandelt.

Initiativprüfung Rechnungsabschluss 2022 des Landes

  1. Beim Erstellen von Nachtragsvoranschlägen sollten die Vorgaben der VRV 2015 und die Budgetierungsgrundsätze (z. B. Jährlichkeitsprinzip) verstärkt beachtet werden. (Berichtspunkt 7; Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen
  1. Die freiwilligen Informationen und Beilagen zum jährlichen Rechnungsabschluss sollten in den haushaltsrechtlichen Regelungen verbindlich festgelegt werden. (Berichtspunkt 49; Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen
  1. Die außerordentlich hohen Übertragungsmittel aus 2022 sollten im Jahr 2023 nur sehr sparsam eingesetzt und diese Budgetreserve im Zuge der Erstellung des Voranschlags 2024 und des Rechnungsabschlusses 2023 auf ein bedarfsgerechtes Ausmaß reduziert werden. (Berichtspunkt 55; Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen
  1. Zwecks Abbaus der Budgetreserve bei Gemeinde-Bedarfszuweisungen sollten die vom Land im 2. Nachtragsvoranschlag 2020 bereitgestellten Landesmittel zur Vorfinanzierung von Gemeinde-Bedarfszuweisungen (75 Mio. Euro) rascher als geplant (jährlich gleichhohe Tilgungsraten bis 2027) in den Landeshaushalt rückgeführt werden. (Berichtspunkt 55; Umsetzung ab sofort)
mehrheitlich abgelehnt
  1. Aus verwaltungsökonomischen Gründen sollte in Zukunft von einer gesonderten „Etikettierung“ von Budgetansätzen für zukunftsorientierte Investitionen und Maßnahmen im Voranschlag und Rechnungsabschluss Abstand genommen werden. (Berichtspunkt 79; Umsetzung ab sofort)
mehrheitlich abgelehnt

 

Auf der Tagesordnung des Kontrollausschusses standen 

die Initiativprüfungen 

  • Errichtung Campusgebäude Medizinische Fakultät
  • Ausgewählte Aspekte des Wintertourismus in

sowie die Folgeprüfungen

  • Nationalpark Oö. Kalkalpen
  • Förderung von Sportinvestitionen mit dem Schwerpunkt Leistungssport
  • Betrieb und Ausbau der Sprach- und Videokommunikation im Land

Die Initiativprüfung Errichtung Campusgebäude Medizinische Fakultät sowie die Folgeprüfungen Betrieb und Ausbau der Sprach- und Videokommunikation im Land und Förderung von Sportinvestitionen mit dem Schwerpunkt Leistungssport nahm der Kontrollausschuss einstimmig zur Kenntnis. Die Initiativprüfung Ausgewählte Aspekte des Wintertourismus in und die Folgeprüfung Nationalpark Oö. Kalkalpen nahm er mehrstimmig zur Kenntnis. Sie werden somit in der nächsten Landtagssitzung behandelt. 

Initiativprüfung Errichtung Campusgebäude Medizinische Fakultät

  1. Das Land sollte darauf hinwirken, dass die Kepler Universitäts­klinikum GmbH, in Abstimmung mit dem Land , die Modalitäten für die im Jahr 2028 erforderliche Überweisung der „JKU-Rücklage“ an die Johannes Kepler Universität klärt. (Berichtspunkt 9, Umsetzung ab sofort).
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte darauf hinwirken, dass die Kepler Universitäts­klinikum GmbH prüft, ob sie in der nächsten „Mittelfristigen Finanz­vorschau“ eine „aktuelle Kosten­vorschau“ in die Berichterstattung aufnimmt. (Berichtspunkt 11, Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen
  1. Bei zukünftigen Projekten sollte bei der Kostenverfolgung eine getrennte Darstellung der Ist-Kosten und der Prognosekosten vorge­nommen werden. Die daraus gebildete „aktuelle Kostenvorschau“ sollte im Reporting als Vergleichswert zu den Soll-Kosten (Projekt-Budget) herangezogen werden. (Berichtspunkt 28, Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen

Initiativprüfung Ausgewählte Aspekte des Wintertourismus in

  1. Für die Erstellung der neuen Tourismusstrategie sollte das Land OÖ aus Sicht des LRH, die Entwicklungen und Herausforderungen für den Tourismus aus möglichst vielen verschiedenen Perspektiven betrachten. Themen wie „Nachhaltigkeit“, „Klimawandel“, „Klima­schutz“, „Mobilität“ und „Digitalisierung“ sollten auch in Bezug auf den Wintertourismus stärker berücksichtigt und verankert werden. (Berichtspunkte 6 bis 9; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land OÖ sollte gemeinsam mit dem „OÖ Tourismus“ und dem Oö. Verkehrsverbund in Zukunft Verkehrsströme auch zu den Winter­tourismusdestinationen stärker durch Erweiterungen von Angeboten des öffentlichen Verkehrs unterstützen. Dazu wird es insbesondere zur Finanzierung der touristisch relevanten Bereiche des öffentlichen Verkehrs nötig sein, vorab eine grundsätzliche Einigung auf politischer Ebene herbeizuführen. (Berichtspunkt 8; Umsetzung kurz- bis mittel­fristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land OÖ sollte gemeinsam mit den Regionsgemeinden (als Eigentümerinnen) des Skigebiets am Kasberg spätestens bis zum Ablauf der vom Landtag gewährten 10jährigen Unterstützung zu Betriebsabgängen eine wirtschaftlich tragfähige Lösung für die Zukunft des Kasbergs finden. (Berichtspunkt 27 und 28; Umsetzung kurz- bis mittelfristig)
einstimmig angenommen

 

2022

Auf der Tagesordnung des Kontrollausschusses standen die Initiativprüfungen 

  • Förderungen im Bereich der Wohnbeihilfe des Landes
  • Schulstandortkonzepte
  • Pflege - Bedarf, Ausbildung, Strategie
  • Einmietungen in Krankenanstalten

sowie die Folgeprüfungen

  • Nachbesetzungsmanagement von Dienstposten im Landesbereich
  • Schuldnerberatung
  • Straßenmeistereien

Die Initiativprüfungen Schulstandortkonzepte, Pflege - Bedarf, Ausbildung, Strategie und Einmietungen in Krankenanstalten sowie die Folgeprüfungen nahm der Kontrollausschuss einstimmig zur Kenntnis. Die Initiativprüfung Förderungen im Bereich der Wohnbeihilfe des Landes nahm er mehrstimmig zur Kenntnis. Letztere wird somit in der nächsten Landtagssitzung behandelt.

Initiativprüfung Förderungen im Bereich der Wohnbeihilfe des Landes

  1. Das Land sollte ein Projekt starten, in welchem die reale Wohn- und Einkommenssituation näher analysiert wird und jene Bevölkerungsgruppen, die gefördert werden sollen, definiert werden. (Berichtspunkte 11 und 12 – Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte messbare Ziele und Wirkungen für die Wohnbeihilfe festlegen (Berichtspunkt 11 – Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen
  1. Um die eigene Wohn- mit der Finanzsituation in Einklang zu bringen, sollte eine Mitwirkungspflicht der Mieterin bzw. des Mieters eingeführt werden, sofern dies zumutbar ist. (Berichtspunkte 9 und 24 bis 28 – Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen
  1. Es soll überprüft werden, ob die ungleichen Auswirkungen des Oö. Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes und des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 tatsächlich beabsichtigt sind oder ob sie gegebenenfalls abgemildert werden können. (Berichtspunkt 9 – Umsetzung ab sofort)
mehrheitlich abgelehnt
  1. Im Falle einer Doppelförderung bei der COVID-19-Wohnkostenhilfe im Zusammenhang mit dem Härtefallfonds wären diese Förderungen gegebenenfalls rückabzuwickeln. (Berichtspunkte 30 und 31 – Umsetzung ab sofort)
mehrheitlich abgelehnt
  1. Die Wohnungssicherung für Leistungsträger sollte nicht mehr verlängert werden. (Berichtspunkte 35 und 36 – Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen
  1. Im Sinne der digitalen Transformation sollte die Fachanwendung überarbeitet und ein vollständiger digitaler Förderungsprozess – vom Antrag bis zur Erledigung – etabliert werden. (Berichtspunkte 38 bis 42 – Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen

Initiativprüfung Schulstandortkonzepte

  1. Das Land und die Bildungsdirektion sollten, insbesondere für Regionen mit besonderen Herausforderungen (z. B. aufgrund besonderer demographischer Entwicklungen), eine vorausschauende Gesamtplanung der Schulstandortstruktur erarbeiten. (Berichtspunkte 5 und 12, Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen

Initiativprüfung Pflege - Bedarf, Ausbildung, Strategie

  1. Das gesellschaftspolitische Anliegen der Sicherung eines „Alterns in Würde“ sollte vom Land dahingehend konkretisiert werden, welche Leistungen die oö. Bevölkerung erwarten kann. In diesem Rahmen sollte sowohl mit den anderen Gebietskörperschaften als auch der Bevölkerung eine Auseinandersetzung mit den diesbezüglichen Erwartungshaltungen und den generationsbedingten Veränderungen stattfinden. (Berichtspunkt 20; Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen
  1. Im Projekt „Fachkräftestrategie Pflege“ sollte bis 2030 ein klarer Zielerreichungspfad vereinbart und im Zeitverlauf regelmäßig geprüft werden, ob die Zwischenziele erreicht wurden. Sollte sich abzeichnen, dass die Ziele nicht erreicht werden, wäre das Land gefordert, sich umgehend mit notwendigen Anpassungen – auch auf struktureller Ebene – auseinanderzusetzen. (Berichtspunkte 31 und 32; Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen

 

Auf der Tagesordnung des Kontrollausschusses standen die Initiativprüfungen 

  • Gemeinde Unterach am Attersee mit Schwerpunkt Grundstücksankäufe
  • Energieeffizienz bei Landesbauten
  • COVID-19-Impfstrategie des Landes
  • Förderung von Volksbildungseinrichtungen,

die Sonderprüfung

  • Förderung von Grundstücksankäufen in der Gemeinde Unterach am Attersee durch das Land

sowie die Folgeprüfung

  • System der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulausbildung in Oberösterreich.

Die Initiativprüfung Energieeffizienz bei Landesbauten und die Folgeprüfung nahm der Kontrollausschuss einstimmig zur Kenntnis. Die Initiativprüfungen COVID-19-Impfstrategie des Landes , Förderung von Volksbildungseinrichtungen, Gemeinde Unterach am Attersee mit Schwerpunkt Grundstücksankäufe sowie die Sonderprüfung nahm der Kontrollausschuss mehrstimmig zur Kenntnis. Letztere werden somit in der nächsten Landtagssitzung behandelt. 

Initiativprüfung Energieeffizienz bei Landesbauten

  1. Das Land sollte die bisherigen Zielsetzungen im Energiebereich überprüfen und diese gegebenenfalls anpassen bzw. aktualisieren und gesammelt in einer neuen Strategie zusammenfassen. (Berichtspunkt 3; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte ein – zusätzliches – Investitionsbudget für Photovoltaikanlagen festlegen und bei der, für den Ausbau zuständigen Abteilung des Landes bündeln, um den geplanten Photovoltaik-Ausbau entsprechend seiner Vorreiterrolle vorantreiben zu können. (Berichtspunkt 7; Umsetzung kurz- bis mittelfristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte die Daten des Energie-Monitorings des Landes um Daten jener Gebäude erweitern, die nicht durch die Landesimmobiliengesellschaft verwaltet werden. Dies soll einen Überblick über den Gesamtenergieverbrauch sicherstellen und damit zur Verbesserung der Berichtsqualität und der strategischen Entscheidungsgrundlagen beitragen. Zudem sollte das Land dabei die sich durch ständig fortschreitende Digitalisierung ergebenden Anwendungsmöglichkeiten nach Möglichkeit nutzen. (Berichtspunkte 10 und 11; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte die Erfahrungen aus der Energiebuchhaltung bzw. aus der Umsetzung energieeffizienter Objekte für die Planungsvorgaben zukünftiger Bauvorhaben nutzen. (Berichtspunkte 18 bis 28; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte am Beginn der Optimierungsphase von Gebäuden einen Abgleich mit den geforderten Kenngrößen durchführen. Damit sollte die Möglichkeit, den Energieverbrauch von Gebäuden bestimmten Regelungseinstellungen oder speziellen Nutzungsverhalten zuzuordnen, genutzt werden. (Berichtspunkt 31; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen

Initiativprüfung COVID-19-Impfstrategie des Landes

  1. Das Land sollte die Impfkommunikation intensivieren. Ziel sollte sein, die Impfkompetenz der Bevölkerung zu stärken, damit sie künftig Informationen zum Impfen besser verstehen, beurteilen und darauf basierend Impfentscheidungen treffen kann. (Berichtspunkt 23, Umsetzung ab sofort)
mehrheitlich angenommen

Initiativprüfung Förderung von Volksbildungseinrichtungen

  1. Das Land sollte verbindliche Normen für die Erwachsenen- bzw. Volksbildung entwickeln. Darin sollten die damit verbundenen Ziele festgelegt werden. (Berichtspunkt 1; Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen
  1. Für die Förderungen der allgemeinen Erwachsenenbildungseinrichtungen und mit „politischen Mitteln“ geförderten Einrichtungen wären konkrete Ziele sowie die angestrebten Wirkungen samt Indikatoren zur Messung derselben festzulegen. Es sollten damit auch Kriterien für die Fördermittelvergabe verbunden werden. (Berichtspunkte 8, 9, 10, 14, 15 und 16; Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen
  1. In Zusammenhang mit der politischen Bildung wäre eine Abgrenzung zu der von anderen Förderungsmaßnahmen umfassten parlamentarischen und parteipolitischen Bildung zu treffen. (Berichtspunkte 2 und 14; Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen
  1. Im Sinne der Budgetwahrheit sollte realistisch budgetiert werden, um wiederkehrende finanzielle Ausgleiche für immer denselben Zweck zu vermeiden. (Berichtspunkte 5 und 13; Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen

Sonderprüfung Förderung von Grundstücksankäufen in der Gemeinde Unterach am Attersee durch das Land

  1. Die Auszahlung von Bedarfszuweisungsmitteln für den Grundstücksankauf „Areal Goldener Anker“ sollte mit den Rückzahlungsmodalitäten des Darlehens übereinstimmen. Das Land sollte deshalb dafür Sorge tragen, dass der Finanzierungsplan entsprechend angepasst wird. (Berichtspunkt 16, Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Die Höhe und Laufzeit der gewährten Bedarfszuweisungsmittel sollten sich insbesondere bei Sonderfinanzierungen schlüssig aus den Richtlinien zur Gemeindefinanzierung Neu ergeben. Die Richtlinien sollten diesbezüglich generell konkretisiert und bei Grundstücksankäufen künftig klar definiert werden, für welche Verwendungszwecke die Bedarfszuweisungsmittel gewährt werden. (Berichtspunkt 24, Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Zur Konkretisierung der Richtlinien zur Gewährung von Bedarfszuweisungsmitteln bzw. Richtlinien zur Gemeindefinanzierung Neu sollte das Land beispielhafte mögliche Auflagen und Bedingungen auflisten. Auch der Erhalt des freien Seezuganges sollte im Sinne der Staatszielbestimmung als mögliche Bedingung definiert werden. In der Folge wären die Bedarfszuweisungsmittel in den konkreten Finanzierungsvorschlägen mit Auflagen bzw. Bedingungen zu verknüpfen. (Berichtspunkt 28, Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte im Rahmen der Evaluierung der Gemeindefinanzierung Neu die finanziellen Rahmenbedingungen von bevölkerungsmäßig eher kleinen, dafür aber finanzkräftigen Gemeinden im Detail analysieren und geeignete Maßnahmen entwickeln. (Berichtspunkt 29, Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen

 

Auf der Tagesordnung im Ausschuss für Finanzen und Kommunales stand die Initiativprüfung

  • Rechnungsabschluss 2021 des Landes Oberösterreich.

Alle Empfehlungen wurden einstimmig angenommen; der gesamte Bericht wurde mehrstimmig zur Kenntnis genommen. Er wird somit im Landtag behandelt.

Initiativprüfung Rechnungsabschluss 2021 des Landes

  1. Die Ein- und Auszahlungen für verkaufte Wohnbauförderungsdarlehen sollten voranschlagswirksam verrechnet werden. Zumindest wären deren finanziellen Auswirkungen und Finanzierungserfordernisse gegenüber dem Oö. Landtag sowohl im Voranschlag, in der Mittelfristigen Finanzplanung und im Rechnungsabschluss transparent auszuweisen. (Berichtspunkte 25 und 65, Umsetzung kurzfristig)

einstimmig angenommen

  1. Die Voraussetzungen für die jährlichen Mittelübertragungen und Auszahlungsermächtigungen für nicht verbrauchte Budgetwerte sollten in der Haushaltsordnung 2019 bzw. in den Voranschlagsbestimmungen neu geregelt werden. Sie wären in Zukunft als zusätzlicher Budgetwert zu buchen und nicht mehr als Haushaltsrücklage zu verrechnen. (Berichtspunkt 54, Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte den im Rahmen des -Plans vorgesehenen Mitteleinsatz auch künftig auf das Notwendigste beschränken und in die regulären Ansätze und Schwerpunktsetzungen des jährlichen Budgets integrieren. (Berichtspunkt 77, Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen

Auf der Tagesordnung des Kontrollausschusses standen die Folgeprüfung

  • Aufbau und Betrieb eines Behördenfunknetzes in

und der Tätigkeitsbericht 2021 des LRH sowie der Bericht des Oö. Landesrechnungshofs betreffend Personelle, sachliche und finanzielle Erfordernisse des Landesrechnungshofes für das Jahr 2023.

Die Folgeprüfung nahm der Kontrollausschuss einstimmig zur Kenntnis, den Tätigkeitsbericht mehrheitlich. Letzterer wird somit in der nächsten Landtagssitzung behandelt.

Auf der Tagesordnung des Kontrollausschusses standen die Initiativprüfungen 

  • Betrieb und Ausbau der Sprach- und Videokommunikation im Land OÖ 
  • Förderung von Sportinvestitionen mit dem Schwerpunkt Leistungssport 

sowie die Folgeprüfungen 

  • Wasserversorgung in
  • Urologische Versorgung in
  • Brandschutzmaßnahmen bei Landesobjekten 
  • Erstellung der Eröffnungsbilanz des Landes
  • Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ 

Die Initiativprüfung Betrieb und Ausbau der Sprach- und Videokommunikation im Land , sowie die Folgeprüfungen Wasserversorgung in , Urologische Versorgung in , Brandschutzmaßnahmen bei Landesobjekten, Erstellung der Eröffnungsbilanz des Landes und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in nahm der Kontrollausschuss einstimmig zur Kenntnis. 

Die Initiativprüfung Förderung von Sportinvestitionen mit dem Schwerpunkt Leistungssport nahm der Kontrollausschuss mehrheitlich zur Kenntnis. Sie wird somit in der nächsten Landtagssitzung behandelt.

Betrieb und Ausbau der Sprach- und Videokommunikation im Land OÖ 

  1. Es ist wichtig, dass die getätigten Investitionen auch nach der COVID-19-Krise verwendet werden. Daher sollte das Land eine Analyse der Nutzung der Videokonferenz-Systeme einführen, um einen wirtschaftlichen Betrieb sicherzustellen. (Berichtspunkt 20, Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen 
  1. Das Land sollte in seiner Strategie neue Dienste und Entwicklungen der Telekommunikation rasch berücksichtigen. Teil dessen sollte auch eine Strategie für mobiles und digitales Arbeiten sein. Abgeleitet davon sollte eine mittelfristige Finanzvorschau erstellt werden, die Betrieb, Erneuerung und Weiterentwicklung systemkritischer Infrastruktur, wie Sprach- und Videokommunikation, berücksichtigt. (Berichtspunkt 44, Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen 

 Förderung von Sportinvestitionen mit dem Schwerpunkt Leistungssport 

  1. Das Land sollte bei der Förderung von Sportstätten-Infrastruktur
    für Sonderprojekte einen einheitlichen Handlungs- und Entscheidungsrahmen festlegen und verschriftlichen. (Berichtspunkt 5, Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen
  1. Um eine einheitliche und professionelle Projektabwicklung zu fördern, sollte das Land für Sonderprojekte einen Förderungsprozess festlegen und – etwa in Form einer Checkliste – verschriftlichen. (Berichtspunkt 6, Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen 
  1. Beim Förderungsprojekt Leichtathletik-Trainingshalle sollte das Land die aus einer Überförderung stammenden, zu viel ausbezahlten Förderungen rückfordern. (Berichtspunkt 19, Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen 
  1. Das Land sollte Verhandlungsprozesse und Entscheidungsfindungen kontinuierlich und lückenlos schriftlich dokumentieren. So könnten z. B. nachträgliche Unklarheiten vermieden und Lösungsvarianten miteinander verglichen werden. (Berichtspunkt 40, Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen 
  1. Das Land sollte im Sinne der Transparenz und Schlüssigkeit von Förderungsentscheidungen die Höhe von Förderungssummen sowie den dazugehörigen Festlegungsprozess umfassend schriftlich begründen bzw. dokumentieren. (Berichtspunkt 41, Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen 
  1. Das Land sollte Informationen zu Mehrjahresverpflichtungen und offenen Förderungsvolumina im Bereich der Sportförderung in einer aussagekräftigen, transparenten und nachvollziehbaren Weise dem Oö. Landtag einheitlich und strukturiert darlegen. (Berichtspunkt 53, Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen

 

Auf der Tagesordnung des Kontrollausschusses stand die Folgeprüfung

  • Kulturförderung der KTM Motohall

Diese nahm der Kontrollausschuss einstimmig zur Kenntnis.

2021

Auf der Tagesordnung des Kontrollausschusses standen die Initiativprüfungen

  • Umsetzung Spitalsreform II (Stand zum Reformende 2020)
  • Schuldnerberatung
  • Straßenmeistereien
  • Nachbesetzungsmanagement von Dienstposten im Landesbereich

sowie die Folgeprüfungen

  • LAWOG mit dem Schwerpunkt Kommunalbau
  • Ausnahmen vom Wochenend- und Nachtfahrverbot
  • Landesmuseum - Neues Depot

Die Initiativprüfung Umsetzung Spitalsreform II (Stand zum Reformende 2020) nahm der Kontrollausschuss mehrheitlich zur Kenntnis; sie wird somit in der nächsten Landtagssitzung behandelt.

Die anderen Prüfungen nahm der Kontrollausschuss einstimmig zur Kenntnis.

Initiativprüfung Schuldnerberatung

  1. Das Land sollte Wirkungsziele und Indikatoren sowohl für das Beratungssegment als auch das Präventionssegment der Schuldnerberatung definieren und verbindlich in den Vereinbarungen mit den Vereinen festlegen. (Berichtspunkt 20; Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen

Initiativprüfung Straßenmeistereien

  1. Um der Verschlechterung der Substanz der oberösterreichischen Landesstraßen entgegenzuwirken, sollten die für die Finanzierung ausreichender Instandsetzungs- und Verbesserungsmaßnahmen erforderlichen Budgetmittel zur Verfügung gestellt werden. (Berichtspunkt 8 – Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte den Stundentarif für den Personaleinsatz für Gemeinden auf ein kostendeckendes Maß anheben. (Berichtspunkt 13 – Umsetzung ab sofort)
einstimmig abgelehnt

Initiativprüfung Nachbesetzungsmanagement von Dienstposten im Landesbereich

  1. Es sollte mit dem Ziel einer weiteren Reduktion der Nachbesetzungslücken der Einsatz der zur Verfügung stehenden Verfahrensbausteine flexibler gestaltet werden. Dabei sollte auf Basis einer abgestimmten Prioritätensetzung jenes Verfahren mit den größten Erfolgsaussichten ausgewählt werden. (Berichtspunkt 21, Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen
  1. Im Lichte der anstehenden Herausforderungen sollte auf Basis einer grundlegenden strategischen Entscheidung, welcher Stellenwert dem Nachbesetzungsmanagement in Zukunft zukommen soll, das System des Nachbesetzungsmanagements gesamthaft evaluiert werden. (Berichtspunkt 31, Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen
  1. Ausnahmebestimmungen zum Oö. Objektivierungs-gesetz sollten eng ausgelegt und den Zielen und Grundsätzen des Gesetzes entsprechend angewendet werden. (Berichtspunkte 29 und 30, Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen

 

Auf der Tagesordnung des Kontrollausschusses standen die Initiativprüfungen

  • System der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulausbildung in Oberösterreich
  • Aufbau und Betrieb eines Behördenfunknetzes in

Der Kontrollausschuss nahm beide Initiativprüfungen einstimmig zur Kenntnis.

Initiativprüfung System der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulausbildung in Oberösterreich

  1. Das Land sollte klar und rechtsverbindlich festlegen, welche Aufgaben und Leistungen im Bereich des Amtes der Oö. Landesregierung erbracht werden müssen. Diesbezügliche fachliche Ressourcen sollten daher zur Verfügung gestellt werden. Sicherzustellen wäre jedenfalls, dass der Oö. Landesregierung auch künftig ein Hilfsapparat für die Ausübung ihrer Aufgaben zur Verfügung steht. (Berichtspunkt 4 – Umsetzung mittelfristig)

einstimmig angenommen

  1. Im Hinblick auf künftige strukturelle Entwicklungen sollte die Bedarfsplanung aktualisiert werden. Dabei wären Faktoren wie der Strukturwandel in der Landwirtschaft, Trends im Konsumverhalten und in der Bewirtschaftung, etc. einzubeziehen. (Berichtspunkt 12 – Umsetzung mittelfristig)
einstimmig angenommen
  1. Eine Zusammenführung der Berufsschule für landwirtschaftlichen Gartenbau mit den gewerblichen Berufsschulen für Floristen sowie Garten- und Grünflächengestaltung wäre zu prüfen. (Berichtspunkt 22 – Umsetzung mittelfristig)
einstimmig angenommen
  1. Die über die Vergütung des Bundes hinausgehenden Personalressourcen wären in Hinblick auf mögliche Reduzierungen zu überprüfen. Bei künftigen Verhandlungen wäre überdies darauf hinzuwirken, dass entsprechend den Grundsätzen des § 4 Finanzausgleichsgesetz eine Mitfinanzierung der Aktivitätsbezüge der Landeslehrer an den land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen seitens des Bundes in Höhe von grundsätzlich 50 Prozent erreicht wird. (Berichtspunkt 29 – Umsetzung mittelfristig)
einstimmig angenommen
  1. Im Hinblick auf die unsystematischen Finanzierungsstrukturen für die Lehrer wäre beim Bund auf eine Vereinheitlichung der Finanzierung der Besoldungskosten hinzuwirken. (Berichtspunkt 32 – Umsetzung mittelfristig)
einstimmig angenommen

Initiativprüfung Aufbau und Betrieb eines Behördenfunknetzes in

  1. Der LRH regt an, das Projektcontrolling zu überarbeiten und zu ergänzen, um einen vollständigen und korrekten Überblick über die Projektkostenentwicklung und den Vergleich zu den genehmigten Budgets herstellen zu können (Berichtspunkt 45 – Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Die geringere Anzahl an errichteten Standorten wird sich auch bei den Betriebskosten niederschlagen. Eine Überarbeitung der Betriebskosten-Schätzung auf Basis der bereits vorhandenen Ist-Werte sollte daher vorgenommen werden. Um diese künftig abdecken zu können, sollte eine mehrjährige, kontinuierliche Finanzvorschau erstellt und in die Budgetanträge eingebracht werden (Berichtspunkt 45 – Umsetzung mittelfristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte darauf hinwirken, dass in den oberösterreichischen Krankenhäusern der Ausbau des Gebäudefunks forciert wird. (Berichtspunkt 22 – Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte seine Arbeiten zu den Zusatz- und Redundanzsystemen mit anderen koordinieren und insbesondere Gespräche mit dem BMI führen, damit die Einsatzkräfte in Krisensituationen in Oberösterreich bestmöglich kommunizieren können. (Berichtspunkte 39 und 41 – Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen

 

Auf der Tagesordnung im Finanzausschuss stand die vom LRH durchgeführte Initiativprüfung

  • Rechnungsabschluss 2020 des Landes Oberösterreich.

Alle Empfehlungen wurden einstimmig angenommen; der gesamte Bericht wurde mehrstimmig zur Kenntnis genommen. Er wird somit im Landtag behandelt.

Initiativprüfung Rechnungsabschluss 2020 des Landes OÖ 

  1. Das Land sollte die Rückführung der im Rahmen des 2. Nachtrags­voranschlags 2020 vorzufinanzierenden Gemeinde-Bedarfszu­weisun­gen mittels Ressortvereinbarung der zuständigen Mitglieder der Oö. Landesregierung verbindlich regeln und diese Vereinbarung dem Finanzausschuss des Oö. Landtags zur Kenntnis bringen. (Berichts­punkt 7; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. In der Mittelfristigen Finanzplanung sollten verstärkt Bedeckungs­vorschläge für absehbare Finanzbedarfe geplant und zentrale Finanzgrößen, wie der Stand an Finanzschulden, transparent gemacht werden. (Berichtspunkt 9; Umsetzung kurzfristig)

einstimmig angenommen
  1. Bei der künftigen Budgetierung sollte von der Grundsatzentscheidung des Lenkungsausschusses vom 6.3.2018, Voranschlagsbeträge für den Ergebnis- und den Finanzierungshaushalt, sofern die Finanzpositionen in beiden Haushalten abgebildet werden, mit demselben Betrag zu budgetieren, abgegangen und die Finanzpositionen im Ergebnis- und Finanzierungshaushalt entsprechend dem voraussichtlichen Bedarf dotiert werden. (Berichtspunkt 28; Umsetzung kurzfristig ab Voran­schlag 2022)

einstimmig angenommen
  1. Die zuständigen bewirtschaftenden Stellen sollten angehalten werden, bei künftigen Ansuchen um Mittelübertragung im Einzelfall bzw. pro Voranschlagsstelle genau anzugeben, ob diesen bereits konkrete Verpflichtungen zugrunde liegen oder eine völlig freie Haushalts­reserve zur Stärkung der Budgets der Folgejahre bezweckt wird. (Berichtspunkt 51, Umsetzung kurzfristig ab Rechnungsab­schluss 2021)

einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte umfassend prüfen, ob oft langjährig offene Vorschüsse und Verwahrgelder in Zukunft nicht voranschlagswirksam im Haushalt zu verrechnen wären. (Berichtspunkte 26, 58 und 59; Umsetzung kurz­fristig)

einstimmig angenommen

Auf der Tagesordnung des Kontrollausschusses standen die Folgeprüfungen

  • Oö. Kinderbetreuungsbonus
  • Auszahlung der bedarfsorientierten Mindestsicherung im Bereich der Wohnungslosenhilfe

sowie der Bericht des Oö. Landesrechnungshofs betreffend Personelle, sachliche und finanzielle Erfordernisse des Landesrechnungshofes für das Jahr 2022.

Die Folgeprüfung Auszahlung der bedarfsorientierten Mindestsicherung im Bereich der Wohnungslosenhilfe sowie den Bericht des Oö. Landesrechnungshofs betreffend Personelle, sachliche und finanzielle Erfordernisse des Landesrechnungshofes für das Jahr 2022 nahm der Kontrollausschuss einstimmig zur Kenntnis, die Folgeprüfung Oö. Kinderbetreuungsbonus mehrheitlich. Letztere wird somit in der nächsten Landtagssitzung behandelt.

Auf der Tagesordnung des Kontrollausschusses standen die Initiativprüfungen 

  • Erstellung der Eröffnungsbilanz des Landes
  • Brandschutzmaßnahmen bei Landesobjekten 
  • Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in
  • Urologische Versorgung in

sowie der Tätigkeitsbericht 2020 des LRH.

Die Initiativprüfungen Brandschutzmaßnahmen bei Landesobjekten, Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in und Urologische Versorgung in sowie den Tätigkeitsbericht 2020 nahm der Kontrollausschuss einstimmig zur Kenntnis, die Initiativprüfung Erstellung der Eröffnungsbilanz des Landes mehrheitlich. Letztere wird somit in der nächsten Landtagssitzung behandelt. 

Erstellung der Eröffnungsbilanz des Landes

  1. Das Land sollte die Eröffnungsbilanz insbesondere entsprechend den im vorliegenden Bericht angeführten Punkten und Sachverhalten prüfen und die wesentlichen Punkte weiterentwickeln bzw. anpassen. (Berichtspunkt 39; Umsetzung kurz- bis mittelfristig)
einstimmig angenommen
  1. Um die zu erwartenden finanziellen Verpflichtungen in den jeweiligen Vermögensrechnungen transparent abbilden zu können, sollte das Land ein (möglichst digital gestütztes) Informationssystem erarbeiten, das die Beschaffung und Weitergabe von bilanzierungsnotwendigen Informationen zu Förderprojekten von den bewirtschaftenden Stellen zur Direktion Finanzen ermöglicht. (Berichtspunkte 43 und 47; Umsetzung mittelfristig)
einstimmig angenommen

Brandschutzmaßnahmen bei Landesobjekten

  1. Es sollten bei allen Landesobjekten bzw. vom Land genutzten Objekten – also auch bei Objekten ohne rechtlicher Verpflichtung – periodische Räumungsübungen durchgeführt werden. (Berichtspunkte 4, 18, 22, 23, und 26 – Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen 
  1. Das Land sollte die in der Oö. Bediensteten-Schutzverordnung 2017 beschlossenen Ausnahmeregelungen kritisch hinterfragen. Gegebenenfalls wäre die Oö. Bediensteten-Schutzverordnung 2017 zu novellieren. (Berichtspunkt 4 – Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen 
  1. Es sollte eine Verpflichtung zur vollständigen Nutzung aller brandschutzrelevanten Funktionen (Brandschutz- und Anlagenmanagement) des Facility-Management-Systems und die laufende Aktualisierung der Datensätze in der „Brandschutzorganisation Land Oberösterreich“ verankert werden. Langfristig sollte eine Strategie entwickelt werden, um die Datenqualität zu erhöhen. (Berichtspunkt 11 – Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen 

Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in

  1. Zur Wirkungsmessung integrationspolitischer Maßnahmen sollte ein Integrationsmonitoring auf der Landesebene als Bestandteil der Integrationsberichterstattung eingeführt werden. (Berichtspunkt 5; Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen
  1. Künftig sollte in regelmäßigen Abständen erhoben werden, inwieweit das Ziel der Verankerung von Integration in den Regelsystemen bereits erreicht ist. (Berichtspunkt 8; Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen

Urologische Versorgung in

  1. Das Land sollte sich mit der Thematik von roboter-unterstützten Operationssystemen (z. B. Einsatzgebiete, technische und personelle Erfordernisse, Auswirkungen für die Patienten) umfassend auseinandersetzen. (Berichtspunkt 7; Umsetzung mittelfristig)
einstimmig angenommen
  1. Für ein zielorientiertes Monitoring der mit dem RSG OÖ 2025 angestrebten Veränderungsprozesse und eine fundierte Planungsbasis sind aussagekräftige Daten erforderlich. Das Land sollte daher die Prüfung der Datenqualität insbesondere im ambulanten Bereich weiterentwickeln. (Berichtspunkte 8 und 19; Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen
  1. Die Leistungsprozesse im Zusammenhang mit der Anlage bzw. dem Wechsel von Kathetern sollten mit dem Ziel einer wohnortnahen und damit patientenfreundlichen Versorgung der betroffenen Personen umgestellt werden. (Berichtspunkt 15; Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen

 

Auf der Tagesordnung des Kontrollausschusses standen die Initiativprüfungen

  • Baurechtsverwaltung Kurbezirk Bad Hall
  • Wasserversorgung in Oberösterreich
  • Nationalpark Oö. Kalkalpen

Die Initiativprüfung Baurechtsverwaltung Kurbezirk Bad Hall nahm der Kontrollausschuss einstimmig zur Kenntnis, die Initiativprüfungen Wasserversorgung in Oberösterreich und Nationalpark Oö. Kalkalpen mehrheitlich. Letztere werden somit in der nächsten Landtagssitzung behandelt.

Die Folgeprüfung Nationalpark Oö. Kalkalpen wird in zwei Jahren stattfinden.

Wasserversorgung in Oberösterreich

  1. Die nunmehr eingeleitete neuerliche Überarbeitung des Oö. Trinkwassernotversorgungsrahmenplanes sollte von den zuständigen Dienststellen des Amtes der Oö. Landesregierung rasch finalisiert und der Oö. Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.(Berichtspunkt 9; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Der im Jahr 2019 vom zuständigen Mitglied der Oö. Landesregierung initiierte "Sondertopf Trockenheit" sollte langfristig fortgesetzt sowie in die Fach-Förderungsrichtlinie integriert werden. (Berichtspunkt 14; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Die bestehende Aufbaustruktur beim Land zur Unterstützung der Wassergenossenschaften (Geschäftsstelle WASSER eGen und Beratungsstelle Oö. Wasser) sollte evaluiert und gegebenenfalls weiterentwickelt werden. (Berichtspunkt 16; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte hinsichtlich Einzelwasserversorgungsanlagen die Gemeinden auf die aktuelle Gesetzeslage hinweisen. In der Folge sollte im Detail geprüft werden, welche Möglichkeiten bestehen, Maßnahmen zur Qualitätssicherung für alle Hausbrunnen zu verstärken, die vor 1995 errichtet wurden. (Berichtspunkt 20; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte verstärkt darauf hinwirken, dass die Vorgaben des Oö. Wasserversorgungsgesetzes 2015 (insbesondere Anschlusspflicht an die öffentliche Wasserversorgung) in den Gemeinden umgesetzt werden.(Berichtspunkt 26; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte die Regelungen zu den Mindestgebühren nochmals überarbeiten und die einschlägigen Normen (Förderungsrichtlinie, Voranschlagserlass und Richtlinie zum Härteausgleichsfonds) im Detail aufeinander abstimmen. (Berichtspunkt 38; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte die wirtschaftliche Aufsicht über die Wasserversorgungsverbände weiterhin durch Prüfungstätigkeit adäquat ausüben und das Berichtswesen der Verbände standardisieren. (Berichtspunkt 50; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen

Nationalpark Oö. Kalkalpen

  1. Für die mittel- und längerfristige Entwicklung des Nationalparks sollte seitens des Landes die gesetzlich vorgesehene Erweiterung insbesondere mit den genauen Flächen geklärt werden. (Berichtspunkt 23 – Umsetzung mittelfristig)
mehrheitlich abgelehnt
  1. Da der Text (u. a. Grundstücknummer) von der kartographischen Darstellung abweicht, sollte die Verordnung (Nationalparkerklärung)umgehend adaptiert werden. (Berichtspunkt 2 – Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Die formelle Teilnehmerzahl in der Generalversammlung sollte auf drei Mitglieder festgelegt werden. Sinnvollerweise sollte jedenfalls ein Vertreter der Landesholding GmbH bzw. der Direktion Finanzen und ein Vertreter aus dem Bereich Naturschutz der Generalversammlung angehören. (Berichtspunkt 13 – Umsetzung kurzfristig)
einstimmig abgelehnt
  1. Um die Finanzsituation der Nationalpark Oö. Kalkalpen GmbH nachhaltig zu verbessern, sollte das Land darauf hinwirken, dass eine umfangreiche Konsolidierung durchgeführt wird. (Berichtspunkt 26 – Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte darauf hinwirken, dass die Leistungsabgeltungen an die Österreichischen Bundesforste umfassend klargestellt bzw. neu geregelt werden. (Berichtspunkt 38 – Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte darauf hinwirken, dass die Weiterführung des Betriebs der Villa Sonnwend überdacht wird. Auf Basis einer Wirtschaftlichkeitsanalyse sollte eine Grundsatzentscheidung herbeigeführt werden. (Berichtspunkte 10, 40 bis 42 – Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen

 

 

2020

Auf der Tagesordnung des Kontrollausschusses standen die Initiativprüfung

  • Oö. Landesmuseum - Neues Depot

sowie die Folgeprüfung

  • Strategische Neuaufstellung der gespag im Hinblick auf Veränderungen im Gesundheitswesen

Die Initiativprüfung Oö. Landesmuseum - Neues Depot nahm der Kontrollausschuss mehrheitlich zur Kenntnis. Sie wird somit in der nächsten Landtagssitzung behandelt.

Die Folgeprüfung Strategische Neuaufstellung der gespag im Hinblick auf Veränderungen im Gesundheitswesen nahm der Kontrollausschuss einstimmig zur Kenntnis.

Oö. Landesmuseum - Neues Depot

  1. Das Land soll darauf hinwirken, dass die Oberösterreichische Landes-Kultur GmbH mit der Vermieterin in Verhandlung tritt, um den getätigten Investitionen und der geänderten finanziellen Sachlage im Mietverhältnis Rechnung zu tragen. (Berichtspunkt 19; Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen

 

Auf der Tagesordnung des Kontrollausschusses standen die Folgeprüfungen

  • Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe
  • Luftgüte in und Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte
  • Rettungswesen in
  • Fachhochschule - strategische Ausrichtung
  • Stadtgemeinde Rohrbach-Berg mit Schwerpunkt Kooperationen

Der Kontrollausschuss nahm alle Folgeprüfungen einstimmig zur Kenntnis.

Auf der Tagesordnung des Kontrollausschusses standen die Folgeprüfungen

  • E-Government – Strategie der oö. Landesverwaltung
  • Neuausrichtung der Biz-Up

Der Kontrollausschuss nahm beide Folgeprüfungen einstimmig zur Kenntnis.

Auf der Tagesordnung des Kontrollausschusses standen die Initiativprüfungen

  • Ausnahmen vom Wochenend- und Nachtfahrverbot
  • LAWOG mit dem Schwerpunkt Kommunalbau

Die Initiativprüfung Ausnahmen vom Wochenend- und Nachtfahrverbot nahm der Kontrollausschuss einstimmig zur Kenntnis, die Initiativprüfung LAWOG mit dem Schwerpunkt Kommunalbau mehrheitlich. Letztere wird somit in der nächsten Landtagssitzung behandelt.

Ausnahmen vom Wochenend- und Nachtfahrverbot

  1. Aus Effizienzgründen – insbesondere in Anbetracht der jährlichen Fallzahlen – sollte das Land die Verfahren zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung vom Wochenend- bzw. Feiertagsfahrverbot und Nachtfahrverbot konzentrieren. In Frage käme z. B. eine Übertragung der Zuständigkeit oder Entscheidungsbefugnis auf eine einzige Bezirksverwaltungsbehörde gemäß Oö. Bezirksverwaltungsbehörden-Kooperationsgesetz. (Berichtspunkte 6 und 11; Umsetzung kurz- bis mittelfristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte im Rahmen der Bund-Länder-Städte-Gemeinden-Arbeitsgruppe darauf hinwirken, dass festgelegt wird, wie in den unterschiedlichen E-Government Anwendungen des Portalverbundes die verschiedenen technischen Möglichkeiten des Logins eindeutig unterschieden werden können. (Berichtspunkt 19; Umsetzung kurz- bis mittelfristig)
einstimmig angenommen
  1. Aufgrund des gegebenen Optimierungspotentials und des Alters der Anwendung WFV sollte das Land in den bundesländerübergreifenden Gremien eine Neukonzeption unter Federführung eines Bundeslandes vorschlagen; dabei sollte auch das Bundesministerium für Inneres eingebunden werden. Investitionen in die derzeitige Anwendung wären nur zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebs zu tätigen. (Berichtspunkt 30; Umsetzung kurz- bis mittelfristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte die Informationen zu den Fahrverboten als Open Government Data zur Verfügung stellen, um eine Weiterverarbeitung zu ermöglichen. (Berichtspunkt 2; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen

 

LAWOG mit dem Schwerpunkt Kommunalbau

  1. Die Aufsichtsbehörde sollte – in enger Abstimmung mit dem Revisionsverband – eine Vorgehensweise für Zusatzgeschäfte entwickeln, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Beurteilung der wirtschaftlichen Notwendigkeit des Geschäfts ermöglicht und eine gebarungsmäßige Beurteilung im Rahmen der gesetzlichen Revision gewährleistet. (Berichtspunkt 7; Umsetzung kurzfristig)

Empfehlung geändert

einstimmig angenommen

  1. Das Land sollte auf die LAWOG einwirken, dass sie, abgesehen von der rechtlichen Sanierung des nichtig erklärten Vertrags, einen neuen mit dem Vergaberecht im Einklang stehenden Mustervertrag für zukünftige Geschäfte erarbeitet. (Berichtspunkte 13 und 14; Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte veranlassen, dass alle aktuellen (Rahmen-) Verträge, die Zusatzgeschäfte betreffen, hinsichtlich ihrer genauen vergaberechtlichen Zuordnung und hinsichtlich ihres Leistungsumfanges aufsichts- und vergaberechtlich überprüft werden. (Berichtspunkt 20; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Die Aufsichtsbehörde sollte anlassbezogen den Revisionsverband oder private Sachverständige mit Prüfungen zu spezifischen Themen (Wirtschaftlichkeit, Beihilfenrecht, Vergaberecht) beauftragen. (Berichtspunkt 22; Umsetzung mittelfristig)

Empfehlung IV. geändert und geteilt in Empfehlung IV. und V.

 

Empfehlung IV. mehrheitlich abgelehnt

  1. Die Aufsichtsbehörde sollte wirksame Maßnahmen entwickeln, um eine Vertragsannahme durch die Antragsteller vor der aufsichtsbehördlichen Genehmigung zu vermeiden. (Berichtspunkt 23; Umsetzung mittelfristig)
einstimmig angenommen

 

Auf der Tagesordnung des Kontrollausschusses standen die Initiativprüfungen

  • Stadtgemeinde Mattighofen – Förderungen
  • Ausnahmen vom Wochenend- und Nachtfahrverbot
  • LAWOG mit dem Schwerpunkt Kommunalbau

die Sonderprüfungen

  • Auszahlung der bedarfsorientierten Mindestsicherung im Bereich der Wohnungslosenhilfe
  • Kulturförderung der KTM Motohall

die Folgeprüfung

  •  Wohnbauförderung des Landes

sowie der Bericht über das Gutachten des Oö. Landesrechnungshofs betreffend die Gebarung der Landeshauptstadt Linz.

Die Initiativprüfung Stadtgemeinde Mattighofen – Förderungen und die Sonderprüfungen Auszahlung der bedarfsorientierten Mindestsicherung im Bereich der Wohnungslosenhilfe sowie Kulturförderung der KTM Motohall wurden mehrheitlich zur Kenntnis genommen – sie werden somit in der nächsten Landtagssitzung behandelt.

Die Folgeprüfung Wohnbauförderung des Landes nahm der Kontrollausschuss einstimmig zur Kenntnis.

Die Behandlung der Initiativprüfungen Ausnahmen vom Wochenend- und Nachtfahrverbot und LAWOG mit dem Schwerpunkt Kommunalbau wurde auf 17. September 2020 vertagt.

 

Sonderprüfung Auszahlung der bedarfsorientierten Mindestsicherung im Bereich der Wohnungslosenhilfe

  1. Das Land sollte auf die gesetzliche Möglichkeit der Übertragung der Auszahlung verzichten und sie – wie für andere Bezieher von BMS – durch die Bezirksverwaltungsbehörden vornehmen lassen. (Berichts­punkt 12; Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte die im Projekt „Raschere Verfügbarkeit finanzieller Mittel für Kautionen und Mietrückstände“ geplanten Pilotprojekte starten. Vor einer endgültigen landesweiten Umsetzung sollten diese umfassend evaluiert werden. (Berichtspunkt 16; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen

 

Sonderprüfung Kulturförderung der KTM Motohall

  1. Die Direktion Kultur sollte bestehende interne Richtlinien und Vorgaben auf ihre praktische Anwendbarkeit evaluieren und überprüfen, ob die im Bericht genannten Punkte und Aspekte entsprechend berücksichtigt sind. In weiterer Folge wäre darauf zu achten, dass diese auch konsequent angewandt werden und die Anwendung entsprechend dokumentiert wird. Dazu ist es aus Sicht des LRH unumgänglich, die Einhaltung von Vorgaben im Sinne eines wirksamen internen Kontrollsystems (IKS) auch stärker einzufordern. Ziel dabei wäre, eine klare, strukturierte und dennoch möglichst einfach handzuhabende Bearbeitung von zukünftigen Förderungsfällen zu ermöglichen. (Berichtspunkt 30; Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen
  1. Bei künftigen abteilungsübergreifenden Förderungsprojekten sollte das Land frühzeitig eine "federführende Abteilung" (im Sinne eines "One-Stop-Shop-Prinzips") eindeutig und klar für alle Beteiligten festlegen und die damit verbundenen Aufgaben definieren. (Berichtspunkte 18 und 30; Umsetzung kurzfristig)
mehrheitlich abgelehnt
  1. Das Land sollte Informationen zu Mehrjahresverpflichtungen und offenen Förderungsvolumina in einer aussagekräftigen, transparenten und nachvollziehbaren Weise dem . Landtag einheitlich und strukturiert darlegen. (Berichtspunkt 25; Umsetzung kurzfristig)
mehrheitlich abgelehnt
  1. Im Sinne von mehr Transparenz und Information bei Großprojekten, die von der Oö. Landesregierung zu beschließen sind, sollte das Land die für die Voranschläge zum Landeshaushalt 2020 und 2021 beschlossene Ausnahme zur Einrechnung von Beiträgen durch Dritte auf die Grenze von 2 Mio. Euro aufheben. (Berichtspunkt 26; Umsetzung kurzfristig)
mehrheitlich abgelehnt
  1. Um potentiellen Interessenskonflikten bei Förderungsvorhaben in Zukunft präventiv entgegenwirken zu können, sollte das Land in Zusammenarbeit mit dem Oö. Museumsverbund, dessen mögliche Rollen in zukünftigen Förderungsprozessen klar ausarbeiten und damit die möglichen Zusammenarbeitsformen eindeutig festlegen. (Berichtspunkt 29; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen

Den Antrag, die Folgeprüfung zur Sonderprüfung Kulturförderung der KTM Motohall in eineinhalb Jahren durchzuführen, hat der Kontrollausschuss mehrheitlich angenommen.

Auf der Tagesordnung im Finanzausschuss stand die vom LRH durchgeführte Initiativprüfung Rechnungsabschluss 2019 des Landes Oberösterreich.

Die Empfehlung wurde einstimmig angenommen; der gesamte Bericht wurde mehrstimmig zur Kenntnis genommen. Er wird somit im Landtag behandelt.

 

Initiativprüfung Rechnungsabschluss 2019 des Landes

  1. Die Direktion Finanzen sollte die jährlichen Vollständigkeitserklärungen zum Rechnungsabschluss im Hinblick auf die Anforderungen und Begrifflichkeiten der VRV 2015 adaptieren und weiterhin zum jährlichen Rechnungsabschluss einfordern.
    (Berichtspunkt 8; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen

Auf der Tagesordnung des Kontrollausschusses standen die Initiativprüfung

  • Oö. Kinderbetreuungsbonus

sowie die Folgeprüfungen

  • Bau und Erhaltung von Gemeindestraßen
  • Beiträge des Landes Oberösterreich zum Aufwand der Oö. Landwirtschaftskammer
  • Management Landeswohnungen und Landesobjekte

und der Tätigkeitsbericht 2019 des LRH.

Der Kontrollausschuss nahm die Folgeprüfung Bau und Erhaltung von Gemeindestraßen, die Folgeprüfung Beiträge des Landes Oberösterreich zum Aufwand der Oö. Landwirtschaftskammer sowie und den Tätigkeitsbericht einstimmig zur Kenntnis; die Initiativprüfung Oö. Kinderbetreuungsbonus sowie die Folgeprüfung Management Landeswohnungen und Landesobjekte mehrheitlich zur Kenntnis - sie werden somit in der nächsten Landtagssitzung behandelt.

 

 Initiativprüfung Oö. Kinderbetreuungsbonus

  1. Die Wirkungsziele des Oö. Kinderbetreuungsbonus sowie geeignete Messgrößen wären festzulegen und die Zweckwidmung der Förderung zu präzisieren. Dabei wären allfällige Zielkonflikte mit anderen Maßnahmen zu berücksichtigen und gegebenenfalls aufzulösen.
    (Berichtspunkt 4, Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen
  1. Hinsichtlich der Unterschriftserfordernisse bei Förderungen wäre ehestmöglich Rechtssicherheit – für alle Antragswege – für alle Beteiligten zu schaffen.
    (Berichtspunkt 7, Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen

 

2019

    Auf der Tagesordnung des Kontrollausschusses standen

    die Initiativprüfungen

    • Fachhochschule - Strategische Ausrichtung
    • Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe
    • Neuausrichtung der Biz-Up
    • Stadtgemeinde Rohrbach-Berg mit Schwerpunkt Kooperationen

    sowie

    die Folgeprüfung

    • Finanzierung der Abwasserbeseitigung in Oberösterreich

    Alle Prüfungen wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.

     

    Initiativprüfung Fachhochschule - Strategische Ausrichtung

    1. Das Land soll darauf hinwirken, dass die internen Kennzahlen im Sinne der Transparenz und Kostenwahrheit überarbeitet werden. Dies gilt insbesondere für die Zuordnung der Personalkosten der Lehrenden auf den Studienbetrieb bzw. die Forschung.
      (Berichtspunkte 29, 30 und 32; Umsetzung ab sofort)
    einstimmig angenommen
    1. Das Land soll darauf hinwirken, dass die FH ab dem Nutzungsbeginn mit den Kreditrückzahlungen für die Neubauten beginnt.
      (Berichtspunkt 35; Umsetzung ab sofort)
    einstimmig angenommen

     

    Initiativprüfung Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe

    1. Das Land sollte klar festlegen, dass Überschüsse aus Leistungsvergütungen des Landes an die Träger der Wohnungslosenhilfe im Verfügungsbereich des Landes bleiben.
      (Berichtspunkte 9, 11 und 15; Umsetzung kurzfristig)
    mehrheitlich angenommen
    1. Das Land sollte die erforderlichen IT-Ressourcen für die Realisierung einer Datenbank, mit der aus den vorhandenen Daten der Vertragspartner Auswertungen und Benchmarks generiert werden können, zur Verfügung stellen.
      (Berichtspunkt 14; Umsetzung kurzfristig)
    einstimmig angenommen
    1. Für die Bildung von Rücklagen aus Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Sponsoring sollte das Land in den Leistungsvereinbarungen mit den Trägern der Frauenhäuser einen Maximalbetrag festlegen.
      (Berichtspunkt 21; Umsetzung kurzfristig)
    mehrheitlich angenommen
    1. Das Land sollte regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen bei den Trägern etablieren, um die Einhaltung der vereinbarten Leistungsqualität sicherzustellen.
      (Berichtspunkte 13 und 22; Umsetzung ab sofort)
    einstimmig angenommen

     

    Initiativprüfung Neuausrichtung der Biz-Up

    1. Das Land sollte darauf hinwirken, dass die Biz-Up Maßnahmen setzt, um die Reduktion der Projektförderungen der öffentlichen Hand durch Steigerung des Selbstfinanzierungsgrades aufzufangen.
      (Berichtspunkt 7; Umsetzung ab sofort)
    einstimmig angenommen
    1. Das Land sollte angesichts des Bestands an nicht verbrauchten Abgangsdeckungsmitteln die jährlichen Zahlungen an die Biz-Up in den kommenden Jahren weiter verringern.
      (Berichtspunkt 8; Umsetzung ab sofort)
    einstimmig angenommen
    1. Das Land sollte darauf hinwirken, dass die organisatorischen Mängel in der Förderabwicklung der tech2b behoben werden.
      (Berichtspunkte 14 bis 23; Umsetzung ab sofort)
    einstimmig angenommen
    1. Das Land sollte auch in Fördervereinbarungen für Projektförderungen Regelungen hinsichtlich der Auswirkung von Erlösen, die den geförderten Bereich betreffen, vorsehen.
      (Berichtspunkt 20; Umsetzung mittelfristig)
    einstimmig angenommen
    1. Das Land sollte darauf achten, dass jene EU-Mittel, die nach der Entscheidung der EU-Kommission in den Projekten der tech2b nicht mehr verrechnet werden können, den Landeshaushalt möglichst nicht belasten.
      (Berichtspunkt 17; Umsetzung mittelfristig)
    einstimmig angenommen

     

    Initiativprüfung Stadtgemeinde Rohrbach-Berg mit Schwerpunkt Kooperationen

    1. Das Land sollte seine Strategie in Bezug auf Gemeindefusionen präzisieren und stärker steuernd eingreifen. Insbesondere wären auch konkrete Ziele hinsichtlich Anzahl an Fusionen, räumlicher Verteilung bzw. Zeithorizont festzulegen und den . Gemeinden entsprechend zu kommunizieren.
      (Berichtspunkt 19; Umsetzung kurzfristig)
    mehrheitlich abgelehnt
    1. Um eine mittelfristig unüberschaubare Kooperationsstruktur in zu vermeiden, sollte das Land im Rahmen der Weiterentwicklung die Bestimmungen der Gemeindefinanzierung Neu konkretisieren.
      (Berichtspunkt 23; Umsetzung kurzfristig)
    mehrheitlich abgelehnt
    1. Auf Basis der Ergebnisse des Projekts "Upper Region 2030 - Kooperationsräume" sollte das Land einen regionalen Infrastrukturplan entwickeln. Dieser sollte in der Folge mit den Vorgaben der Gemeindefinanzierung Neu verschränkt werden.
      (Berichtspunkt 22; Umsetzung kurzfristig)
    mehrheitlich abgelehnt
    1. Das Land sollte für Hallenbäder anhand des zu erarbeitenden regionalen Infrastrukturplanes den Standortgemeinden einen jährlichen Fixbetrag – beispielsweise aus dem Strukturfonds der Gemeindefinanzierung Neu – zugestehen.
      (Berichtspunkt 29; Umsetzung kurzfristig)
    mehrheitlich abgelehnt
    1. Im Hinblick auf fehlende wasserrechtliche Bewilligungen und Überprüfungen bei Wasserversorgungsanlagen sollten die zuständigen Behörden des Landes die Gemeinden auf die derzeit gültige Rechtslage und damit verbundene Pflichten und weitreichende Folgen hinweisen.
      (Berichtspunkt 67; Umsetzung kurzfristig)

    Empfehlung geändert

    einstimmig angenommen

     

    Auf der Tagesordnung des Kontrollausschusses standen

    die Initiativprüfungen

    • Waldkompetenz- und Langlaufzentrum Böhmerwald

    • E-Government - Strategie der . Landesverwaltung

    und die Folgeprüfungen

    • . Kulturquartier

    • System der Gemeindeaufsicht

    • . Schulbau - . Schulbau-Finanzierungsprogramm

    Die Initiativprüfung E-Government-Strategie der . Landesverwaltung sowie die Folgeprüfungen wurden einstimmig zur Kenntnis genommen, die Initiativprüfungen Waldkompetenz- und Langlaufzentrum Böhmerwald mehrheitlich – sie wird somit in der nächsten Landtagssitzung behandelt.

    Initiativprüfung E-Government - Strategie der . Landesverwaltung

    E-Government - Strategie der Oö. Landesverwaltung
    1. Für eine zielorientierte Weiterentwicklung der Verwaltung mit einem effizienten Ressourceneinsatz sollte das Land ein einheitliches Ver­ständnis für E-Government entwickeln.
      (Berichtspunkt 2; Umsetzung ab sofort)

    einstimmig angenommen

    1. Zur Sicherstellung einer einheitlichen, abgestimmten Weiterent­wicklung von E‑Government-Anwendungen in der Oö. Landesverwal­tung sollte die Standardisierung einzelner Prozessschritte vorange­trieben werden.
      (Berichtspunkte 11, 16 und 21; Umsetzung ab sofort)

    einstimmig angenommen

    1. Es sollte entsprechend dem Projektendbericht „digitales . Förder­verfahren“ mit den Mitgliedern der . Landesregierung eine ein­heitliche Vorgangsweise zur Erledigung von Förderungsfällen verein­bart werden.
      (Berichtspunkt 11; Umsetzung ab sofort)

    einstimmig angenommen

     

     

    Auf der Tagesordnung des Finanzausschusses sowie des Kontrollausschusses standen

    die Initiativprüfungen

    • Rechnungsabschluss 2018 des Landes Oberösterreich
    • Wohnbauförderung des Landes
    • Rettungswesen in
    • Waldkompetenz- und Langlaufzentrum Böhmerwald
    • Strategische Neuaufstellung der gespag im Hinblick auf Veränderungen im Gesundheitswesen

    die Folgeprüfung

    • Mühlkreisbahn - Durchbindung zum Linzer Hauptbahnhof

    sowie der Bericht des Landesrechnungshofs betreffend personelle, sachliche und finanzielle Erfordernisse des Landesrechnungshofes für das Jahr 2021 (Budget).

    Die Initiativprüfungen Rechnungsabschluss 2018 des Landes Oberösterreich und Rettungswesen in wurden einstimmig zur Kenntnis genommen; die Initiativprüfungen Wohnbauförderung des Landes , Strategische Neuaufstellung der gespag im Hinblick auf Veränderungen im Gesundheitswesen sowie die Folgeprüfung Mühlkreisbahn - Durchbindung zum Linzer Hauptbahnhof mehrheitlich – sie werden somit in der nächsten Landtagssitzung behandelt.

    Das Budget nahm der Kontrollausschuss einstimmig zur Kenntnis.

    Die Initiativprüfung Waldkompetenz- und Langlaufzentrum Böhmerwald wurde auf den nächsten Kontrollausschuss im September vertagt.

     

    Initiativprüfung Rechnungsabschluss 2018 des Landes Oberösterreich

    1. Alle größeren Einnahmen und Ausgaben im Landeshaushalt sollten systematisch hinsichtlich der korrekten Periodenabgrenzung über­prüft und die Bewirtschafter auf etwaige Anpassungen in der Perioden­zuordnung hingewiesen werden.
      (Berichtspunkt 9; Umsetzung kurz­fristig)
    einstimmig angenommen
    1. Das Land sollte prüfen, welche organisatorischen Maßnahmen in Zu­kunft am besten geeignet sind, nicht nur die Budgetierung sondern insbesondere auch die korrekte Rechnungslegung (Bilanzierung) nach dem neuen Haushaltsrecht sicherzustellen.
      (Berichtspunkt 9; Umset­zung kurzfristig)
    einstimmig angenommen
    1. Im Wege der Erstellung des Voranschlages für die kommenden Jahre sollte darauf geachtet werden, dass die von den jeweiligen Abteilungen in Anspruch genommenen Mittel aus einer inneren Anleihe auch tat­sächlich rückgeführt werden.
      (Berichtspunkt 29; Umsetzung kurz- bis mittelfristig)
    einstimmig angenommen
    1. Wenn das Land in Zukunft – so wie bisher – die verbindliche Anwen­dung einer neuen Haushaltsordnung im Zuge des Voranschlages jährlich festlegen will, sollte zumindest der zum Zeitpunkt der Be­schlussfassung geltende Stand der Haushaltsordnung genau fixiert werden.
      (Berichtspunkt 44; Umsetzung kurzfristig)
    einstimmig angenommen

     

    Initiativprüfung Rettungswesen in

    1. Um für die oö. Bevölkerung weiterhin eine qualitätsvolle Versorgung sicher zu stellen sollte das Land verbindliche Standards festlegen.
      (Berichtspunkt 1; Umsetzung ab sofort) 
    einstimmig angenommen
    1. Das Land sollte eine Strategie entwickeln, wie die bestehenden Strukturen ohne Qualitätseinbußen weiterentwickelt bzw. angepasst werden können, um den künftigen Leistungsbedarf bestmöglich abzudecken.
      (Berichtspunkt 3; Umsetzung ab sofort)
    einstimmig angenommen
    1. Im Hinblick auf die unterschiedlichen Interpretationen des . Rettungsgesetzes hinsichtlich der Berechnung des Rettungsbeitrages sollte die Rechtslage geklärt und gegebenenfalls der Berechnungsvorgang angepasst werden.
      (Berichtspunkt 6; Umsetzung ab sofort)
    einstimmig angenommen
    1. Der Leistungsbereich der notärztlichen Versorgung sollte einschließlich der Finanzierung nachvollziehbar neu geregelt werden.
      (Berichtspunkte 8 und 11; Umsetzung ab sofort)
    einstimmig angenommen
    1. Die beiden für die Flugrettung wesentlichen Vereinbarungen sollten hinsichtlich der Finanzierungsbeiträge der Flugrettungsorganisation sowie der Sozialversicherung angepasst werden.
      (Berichtspunkte 13 und 14; Umsetzung ab sofort)
    einstimmig angenommen
    1. Zukünftig sollten bei der Förderung von Baumaßnahmen die verbindlichen Vorgaben der Landesregierung (insbesondere Förderungsrichtlinien des Landes und Kostendämpfungsverfahren) eingehalten und dabei ein stärkerer Fokus auf die Bedarfsprüfung gelegt werden.
      (Berichtspunkte 16 bis 19; Umsetzung ab sofort)
    einstimmig angenommen

     

    Initiativprüfung Wohnbauförderung des Landes

    1. Das Land sollte in den Bereichen mehrgeschossiger Wohnungsneubau, Altersgerechtes Wohnen, Junges Wohnen und Heimförderung die Umstellung der Fördermodalitäten auf Investitionszuschüsse maximal in Höhe des Förderbarwertes prüfen.
      (Berichtspunkte 14 und 18; Umsetzung kurzfristig)
    mehrheitlich abgelehnt
    1. Damit geförderte Wohnungen im Zeitablauf eher günstiger und nicht teurer als Neubauwohnungen werden, sollte das Land die Annuitätenpläne möglichst in Richtung gleichbleibender Annuitäten weiterentwickeln und die damit zusammenhängenden Belastungsobergrenzen im geförderten Wohnungsneubau neu regeln.
      (Berichtspunkt 15; Umsetzung mittelfristig)
    einstimmig angenommen
    1. Das Land sollte abteilungsübergreifende Maßnahmen initiieren, mit denen die Steuerungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten zur Förderung des leistbaren Wohnens auf breiter Basis erfasst und die Ziele zur Umsetzung in den einzelnen Bereichen, wie    z. B. Raumordnung, Umwelt und Verkehr festgelegt werden.
      (Berichtspunkt 23; Umsetzung kurzfristig)
    einstimmig angenommen
    1. Zur Neufestlegung der geförderten Bauleistung der kommenden Jahre sollte ein Analyseprozess gestartet werden. Aufgrund der regional sehr stark differierenden Bedarfszahlen sollten dabei verstärkt strategische Überlegungen einfließen, die den regionalen Besonderheiten und Entwicklungsperspektiven gerecht werden.
      (Berichtspunkt 26; Umsetzung kurzfristig)
    einstimmig angenommen
    1. Für die Festlegung von förderbaren Baukostenobergrenzen sollten steuerungsrelevante Informationen aus endabgerechneten Referenzprojekten ausgewertet und genutzt werden.
      (Berichtspunkte 32 und 38; Umsetzung kurzfristig)
    einstimmig angenommen
    1. Im Zuge der geplanten Überarbeitung der Wirtschaftlichkeitskriterien sollte eine differenzierte Wirkungsanalyse durchgeführt und messbare Zielvorgaben definiert werden.
      (Berichtspunkte 34 und 36; Umsetzung kurzfristig)

    einstimmig angenommen

    Umsetzungshorizont auf mittelfristig geändert

     

    Initiativprüfung Strategische Neuaufstellung der gespag im Hinblick auf
    Veränderungen im Gesundheitswesen

    1. Das Land  sollte die allgemeinen Ergebnisse aus dem Abschluss­bericht des „Synergieprojektes“ weiter ausarbeiten, konkre­tisieren, mit entsprechenden Optimierungs- und Kostendämpfungs­zielen ver­knüpfen und einen Fahrplan für die Umsetzung erstellen.
      (Berichts­punkt 7; Umsetzung ab sofort)
    einstimmig angenommen
    1. Das Land sollte darauf hinwirken, dass die Oö. Gesundheits­holding GmbH eine neue Gesamtstrategie mit stärkerem Bezug zum . Landeszielsteuerungsübereinkommen erarbeitet, die alle Betriebe entlang der Versorgungskette umfasst.
      (Berichtspunkt 8; Umsetzung kurzfristig)
    einstimmig angenommen
    1. Das Land sollte darauf hinwirken, dass die Oö. Gesundheits­holding GmbH eine IT-Strategie formuliert, in deren Rahmen künftige IT-Projekte durchgeführt werden sollten.
      (Berichts­punkte 15, 16, 18 und 19; Umsetzung kurzfristig)
    einstimmig angenommen
    1. Das Land sollte darauf hinwirken, dass die . Gesundheits­holding GmbH die Erfordernisse für einen gesetzes­konformen Betrieb der IT-Systeme erarbeitet.
      (Berichtspunkte 13 und 18; Umsetzung ab sofort)
    einstimmig angenommen

     

    Auf der Tagesordnung standen die Initiativprüfungen

    • Beiträge des Landes Oberösterreich zum Aufwand der Oö. Landwirtschaftskammer
    • Kindergärten der Gemeinden Attersee am Attersee, Utzenaich und Weng im Innkreis im Vergleich
    • Gemeindeabgaben in Oberösterreich

    sowie

    • der Tätigkeitsbericht 2018 des LRH und
    • das Budget für 2020

    Der Kontrollausschuss nahm die Initiativprüfung Kindergärten der Gemeinden Attersee am Attersee, Utzenaich und Weng im Innkreis im Vergleich sowie das Budget und den Tätigkeitsbericht einstimmig zur Kenntnis, die Initiativprüfungen Beiträge des Landes Oberösterreich zum Aufwand der Oö. Landwirtschaftskammer und Gemeindeabgaben in Oberösterreich mehrheitlich – sie werden somit in der nächsten Landtagssitzung behandelt.

     

    Initiativprüfung Beiträge des Landes Oberösterreich zum Aufwand der Oö. Landwirtschaftskammer

    1. Das Land sollte eine Klärung bei den Ruhegenussbezügen hingehend herbeiführen, ob es die Verpflichtung zur Zahlung von Ruhegenüssen auf Dauer übernehmen wird.
      (Berichtspunkt 15; Umsetzung kurzfristig)
    einstimmig angenommen
    1. Das Land sollte den Förderungsprozess nach den Vorgaben der Förderungsrichtlinien neu gestalten.
      (Berichtspunkt 16; Umsetzung kurzfristig)
    einstimmig angenommen
    1. Das Land sollte – angesichts des großen Handlungsspielraums der Landwirtschaftskammer bei der Verwendung der Förderungsmittel – den Begriff Beratung genauer spezifizieren.
      (Berichtspunkte 18 und 19; Umsetzung kurzfristig)
    einstimmig angenommen

     

    Auf der Tagesordnung standen die Initiativprüfungen

    • Management Landeswohnungen und Landesobjekte
    • Beiträge des Landes Oberösterreich zum Aufwand der Oö. Landwirtschaftskammer
    • Kindergärten der Gemeinden Attersee am Attersee, Utzenaich und Weng im Innkreis im Vergleich
    • Gemeindeabgaben in Oberösterreich

    sowie die Folgeprüfungen

    • Campusgebäude Medizinische Fakultät Linz - Planungsphase
    • Einkauf medizinischer Gebrauchs- und Verbrauchsgüter

    Der Kontrollausschuss nahm die beiden Folgeprüfungen einstimmig zur Kenntnis; die Initiativprüfung Management Landeswohnungen und Landesobjekte mehrheitlich – sie wird somit in der nächsten Landtagssitzung behandelt. Die Initiativprüfungen Beiträge des Landes Oberösterreich zum Aufwand der Oö. Landwirtschaftskammer, Kindergärten der Gemeinden Attersee am Attersee, Utzenaich und Weng im Innkreis im Vergleich sowie Gemeindeabgaben in Oberösterreich wurden auf den nächsten Kontrollausschuss (Einschubtermin 16. Mai 2019) vertagt.

     

    Initiativprüfung Management Landeswohnungen und Landesobjekte

    1. Es sollte zentral ein Gesamtüberblick über alle vermieteten Liegenschaften des Landes, insbesondere solche, die von der LIG bzw. GBM verwaltet oder betreut sind, erstellt werden. Dabei wären alle wesentlichen Parameter zur Bewertung, Steuerung und Verwaltung der Liegenschaften zu erfassen. (Berichtspunkte 3 und 15; Umsetzung kurzfristig)
    einstimmig angenommen
    1. Die Rechtssituation betreffend die bestehenden Zuweisungsrechte an Wohnungen sowie der geplanten künftigen Entwicklung wäre gemeinsam mit den Wohnbaugesellschaften schriftlich festzuhalten und Umfang sowie Bestand der ausgeübten Rechte festzuschreiben bzw. wären entsprechende Festlegungen zu treffen.
      (Berichtspunkte 8 und 10; Umsetzung kurzfristig)
    einstimmig angenommen
    1. Für das Objekt Ludlgasse 16 wären die rechtlichen Möglichkeiten zur Anpassung der Mietzinse auszuschöpfen. (Berichtspunkte 20 und 21; Umsetzung ab sofort)Für das Objekt Ludlgasse 16 wären die rechtlichen Möglichkeiten zur Anpassung der Mietzinse auszuschöpfen.
      (Berichtspunkte 20 und 21; Umsetzung ab sofort)
    einstimmig angenommen
    1. Mit den Pächtern der Seegrundstücke Steinbach/Attersee und St. Lorenz/Mondsee wären der Nutzung entsprechende Pachtzinse zu vereinbaren.
      (Berichtspunkte 33 und 34; Umsetzung ab sofort)
    einstimmig angenommen
    1. Im Bereich der LIG und GBM wären ablauf- und aufbauorganisatorische Maßnahmen zu treffen, um eine professionellere Aufgabenwahrnehmung als Immobilieneigentümer und -verwalter des Landes sicherzustellen.
      (Berichtspunkt 35; Umsetzung ab sofort)
    einstimmig angenommen

     

    2018

    Auf der Tagesordnung standen die Folgeprüfungen

    • Umsetzung des Wartelistenregimes gem. Oö. KAG 1997
    • St. Georgen an der Gusen mit Schwerpunkt Ausgliederungen

    Der Kontrollausschuss nahm beide Berichte einstimmig zur Kenntnis.

    Auf der Tagesordnung im Kontrollausschuss standen die Initiativprüfung

    • Oö. Schulbau – Oö. Schulbau-Finanzierungsprogramm

    sowie die Folgeprüfung

    • Breitbandstrategie des Landes

    Der Kontrollausschuss nahm alle Berichte einstimmig zur Kenntnis.

     

    Initiativprüfung Oö. Schulbau – Oö. Schulbau-Finanzierungsprogramm

    1. Das Land sollte ein umfassendes "Schulstandortkonzept" für erarbeiten. Dazu ist erforderlich, die Kriterien zu definieren, nach denen eine qualitativ und quantitativ optimale Standortstruktur mittel- bis langfristig gestaltet sein soll. Zudem ist die Vorgangsweise zu klären, wie diese Struktur erreicht werden soll.
      (Berichtspunkte 5, 6 und 8; Umsetzung ab sofort)

    einstimmig angenommen

     

    Auf der Tagesordnung im Finanzausschuss stand die vom LRH durchgeführte Initiativprüfung Rechnungsabschluss 2017 des Landes .

    Sämtliche Empfehlungen wurden einstimmig angenommen, der gesamte Bericht wurde ebenfalls einstimmig zur Kenntnis genommen.

     

    Initiativprüfung Rechnungsabschluss 2017 des Landes

    1. In Zukunft sollte noch stärker auf das haushaltsrechtlich geforderte Fälligkeitsprinzip geachtet werden – alle fälligen Einnahmen und Ausgaben sollten im betreffenden Finanzjahr periodengerecht veranschlagt und verrechnet werden.
      (Berichtspunkt 8; Umsetzung kurzfristig)
    einstimmig angenommen
    1. Das Land sollte den hohen Stand an übertragenen Mitteln in der buchmäßigen Rücklage ehestens abbauen und in der Budgetierung wieder mehr dem Grundsatz der Jährlichkeit folgen.
      (Berichtspunkt 21; Umsetzung kurzfristig)

    einstimmig angenommen

    1. Es sollte geprüft werden, wie die einheitliche Umsetzung der VRV 2015 auf Landes- und Gemeindeebene durch das Land am besten sichergestellt werden kann.
      (Berichtspunkt 39; Umsetzung kurzfristig)

    einstimmig angenommen

    1. Es sollte geprüft werden, welche wesentlichen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Landes und Ermächtigungen der . Landesregierung auf Basis der VRV 2015 zusammengefasst und dem Landtag zur Beschlussfassung in Form eines eigenen Landeshaushaltsgesetzes vorgelegt werden.
      (Berichtspunkt 41; Umsetzung kurzfristig)
    einstimmig angenommen

     

    Auf der Tagesordnung standen die Initiativprüfungen

    • Luftgüte in und Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte
    • Sportpark Walding
    • Oö. Kulturquartier
    • Mühlkreisbahn - Durchbindung zum Linzer Hauptbahnhof

    und die Folgeprüfungen

    • Bedarfsplanung und Finanzierung von Sporteinrichtungen
    • Flüchtlingshilfe - Grundversorgung
    • System der Kinderbetreuung im Vorschulalter

    sowie der Tätigkeitsbericht 2017 des Oö. Landesrechnungshofes und der Bericht des Oö. Landesrechnungshofes betreffend personelle, sachliche und finanzielle Erfordernisse des Landesrechnungshofes für das Jahr 2019.

    Die Berichte zur Folgeprüfung System der Kinderbetreuung im Vorschulalter und zu den Initiativprüfungen Luftgüte in und Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte sowie Oö. Kulturquartier nahm der Kontrollausschuss mehrheitlich zur Kenntnis; sie werden somit im Landtag diskutiert. Die Folgeprüfung zur Luftgüte in und Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte wird in zwei Jahren stattfinden.

     

    Initiativprüfung Luftgüte in und Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte

    1. Die Toleranzen bei der Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der A 1 (zwischen Enns und Haid) sollten auf das absolute Minimum gesenkt werden. Die Geschwindigkeitsüberwachung sollte ausgeweitet werden. 
      (Berichtspunkt 22.2; Umsetzung ab sofort)
    mehrheitlich abgelehnt
    1. Das Land sollte das erforderliche Personal unter Berücksichtigung effizienzsteigernder Maßnahmen und Fokussierung auf die Kernaufgaben zur Verfügung stellen, um die aus einer wirksamen Überwachung der Geschwindigkeitsbeschränkungen gemäß IG-L einzuleitenden Strafverfahren effizient bearbeiten zu können.
      (Berichtspunkt 22.2; Umsetzung ab sofort)
    Empfehlung geändert; einstimmig angenommen
    1. Das Land sollte im Ballungsraum Linz wirksame verkehrsvermindernde Maßnahmen samt den entsprechenden ressortübergreifenden Begleitmaßnahmen beschließen, um den Zeitraum der Nichteinhaltung der Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit so kurz wie möglich zu halten. Dazu wäre ein neues Maßnahmenprogramm nach § 9a (6) IG-L erforderlich.
      (Berichtspunkt 29.2; Umsetzung ab sofort).

    einstimmig angenommen

    1. Zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung sollte das Land weitere erforderliche Maßnahmen treffen, um den Zeitraum der Nichteinhaltung der Grenzwerte so kurz wie möglich zu halten. Strafzahlungen der EU sollten vermieden werden.
      Berichtspunkte 3.2 und 30.2, Umsetzung kurzfristig)
    Empfehlung geändert; einstimmig angenommen

     

    Initiativprüfung Oö. Kulturquartier

    1. Um klarere Orientierung zu geben, sollte der Kulturauftrag präzisiert werden: Dabei sollten auch der Umfang des Auftrags, dessen Schwerpunkte und Grenzen geschärft werden.
      (Berichtspunkt 4, Umsetzung ab sofort)

    einstimmig angenommen

    1. Die Rolle aller Vereine und der Kunstsammlung bei der Erfüllung des Kulturauftrags des KQ sollte geklärt werden. Daraus sollte sich auch die künftige Form der Zusammenarbeit ergeben. Gegebenenfalls wären die Verträge zu ergänzen oder zu ändern.
      (Berichtspunkt 20, Umsetzung ab sofort)

    einstimmig angenommen

    1. Auf knapper werdende Budgets wäre durch Optimierung der eingesetzten Ressourcen zu reagieren. Ansatzpunkte dafür bieten sich bei den Raumressourcen.
      (Berichtspunkt 24, Umsetzung ab sofort)

    einstimmig angenommen

     

    Initiativprüfung Mühlkreisbahn - Durchbindung zum Linzer Hauptbahnhof

    1. Das Land sollte analysieren, inwieweit im nördlichen Abschnitt der MKB ein zweckmäßiger und wirtschaftlicher Betrieb erfolgen kann. Darauf aufbauend sollte es entscheiden, wie das ÖV-Gesamtsystem in diesem Bereich gestaltet werden soll.
      (Berichtspunkt 10; Umsetzung ab sofort)
    einstimmig angenommen
    1. Das Land sollte die Kosten der in Überlegung stehenden Varianten umfassend und nachvollziehbar neu kalkulieren sowie die Fahrgastpotentialabschätzung vertiefen. Darauf aufbauend sollten die Kosten-Verkehrswirksamkeitsverhältnisse quantitativ konkretisiert werden.
      (Berichtspunkte 7, 8, 11 und 13; Umsetzung ab sofort)
    einstimmig abgelehnt
    1. Das Land sollte darauf hinwirken, die konkrete Trassenführung der NSL so wirtschaftlich und zweckmäßig wie möglich zu gestalten. Dabei kommt aus wirtschaftlichen Gründen einer möglichst tunnelstreckenfreien Trassenführung besondere Bedeutung zu.
      (Berichtspunkte 12, 18 und 19; Umsetzung ab sofort)
    mehrheitlich angenommen

     

    Auf der Tagesordnung standen die Initiativprüfungen      

    • Bau und Erhaltung von Gemeindestraßen
    • Einkauf medizinischer Gebrauchs- und Verbrauchsgüter

    sowie die Folgeprüfungen

    • Förderung historischer und denkmalgeschützter Gebäude
    • Bedarfsplanung und Finanzierung von Sporteinrichtungen
    • Folgeprüfung Pakt für Arbeit und Qualifizierung

    Der Kontrollausschuss nahm alle Berichte außer der Initiativprüfung Einkauf medizinischer Gebrauchs- und Verbrauchsgüter einstimmig zur Kenntnis; letztere wird in der Landtagssitzung im April behandelt. Die Folgeprüfung zur Initiativprüfung Bau und Erhaltung von Gemeindestraßen wird in zwei Jahren stattfinden; die Folgeprüfung Bedarfsplanung und Finanzierung von Sporteinrichtungen wird im nächsten Kontrollausschuss behandelt.
     

    Initiativprüfung Bau und Erhaltung von Gemeindestraßen

    1. Das Land  sollte für Sanierungsmaßnahmen an Kunstbauten (Brücken) auf Basis des von den Gemeinden erhobenen Sanierungsbedarfs und ihren eigenen Finanzierungsmöglichkeiten für den darüber  hinaus gehenden Förderbedarf in den nächsten Jahren für die – aus seiner Sicht – notwendigen Mittel Vorsorge treffen.
      (Berichtspunkt 32; Umsetzung mittelfristig)

    mehrheitlich angenommen


    Initiativprüfung Einkauf medizinischer Gebrauchs- und Verbrauchsgüter

    1. Das Land sollte Analysen von Einkaufspreisen und -mengen im Rahmen von Schwerpunkten oder anhand der gemeldeten Material und Leistungsverzeichnis-Kostenrechnungsdaten vornehmen.
      (Berichtspunkt 1; Umsetzung mittelfristig)
    einstimmig angenommen
    1. Um bestehende Effizienzpotenziale im Einkauf zu nutzen, sollte das Land auf eine Intensivierung des Informationsaustausches der Krankenanstaltenträger im Einkauf und der in verschiedenen Bereichen des Einkaufs bestehenden Kooperationen zwischen den Krankenanstaltenträgern hinwirken.
      (Berichtspunkt 3; Umsetzung ab sofort)

     

    einstimmig angenommen
    1. Das Land sollte beim Einkauf standardisierter medizinischer Produkte wie Flächendesinfektionsmittel oder Untersuchungshandschuhe darauf hinwirken, dass die Fonds-KA trägerübergreifend betrachtet die jeweils günstigsten Einkaufspreise erzielen. Es sollte ein Benchmarking der Fonds-KA in Hinblick auf den Einkauf dieser Produkte einführen und den Krankenanstaltenträgern Informations-Unterstützung geben.
      (Berichtspunkte 5, 6, 7 und 8; Umsetzung ab sofort)
    einstimmig angenommen
    1. Bei Leitprodukten von Knie- als auch bei Hüftimplantaten sollte das Land darauf hinwirken, dass die Krankenhausträger ihre Produktpaletten homogenisieren und Mindest- und Maximalanforderungen einer Standard-Versorgung durch ein Leitprodukt festlegen. Dadurch sollte eine Preisreduktion für Leitprodukte erreicht und die Kosten der Standardversorgung sollten – unter Sicherstellung einer qualitätsvollen medizinischen Versorgung – optimiert werden.
      (Berichtspunkt 13, 15 und 23; Umsetzung mittelfristig)
    einstimmig angenommen
    1. Das Land sollte auf gespag und KUK einwirken, dass Produkte für Knie- und Hüft-Endoprothetik gemäß Bundesvergabegesetz beschafft und mittelfristig gemeinsam ausgeschrieben werden. Die Ordenskrankenhäuser sollten sich zumindest durch den Abruf von Mengenkontingenten an diesem Vorgehen beteiligen.
      (Berichtspunkt 30; Umsetzung mittelfristig)
    einstimmig angenommen
    1. Das Land sollte im Rahmen seiner Aufsichtspflicht auf die Fonds-KA bzw. deren Träger einwirken, den Compliance-Regeln Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass ihrer Leitung und dem Einkauf bekannt ist, ob und in welcher Art und in welchem Umfang geschäftliche Beziehungen zwischen Entscheidungsträgern und Herstellern bestehen.
      (Berichtspunkt 32; Umsetzung ab sofort)
    einstimmig angenommen

     

    Auf der Tagesordnung im Sonder-Kontrollausschuss standen die Sonderprüfung

    • System der Gemeindeaufsicht

    sowie der Initiativantrag betreffend die

    • Einsetzung einer Untersuchungskommission zum System der Gemeindeaufsicht

    Die Sonderprüfung System der Gemeindeaufsicht nahm der Kontrollausschuss mehrheitlich zur Kenntnis. Der Bericht wird daher im Landtag (März) diskutiert werden. Der Bericht zur Folgeprüfung ist in 18 Monaten zu erstellen.

     

    Sonderprüfung System der Gemeindeaufsicht

    1. Das Land sollte das Spektrum möglicher Aufsichtsinstrumente unter Berücksichtigung der Regelungen in den anderen Bundesländern kritisch analysieren. Darauf aufbauend sollte die Oö. Landesregierung eine Regierungsvorlage einbringen, welche die Adaptierung und Erweiterung der Aufsichtsinstrumente in einen rechtlichen Rahmen gießt.
      (Berichtspunkt 12, Umsetzung ab sofort)

    einstimmig beschlossen
    1. Die Oö. Landesregierung sollte eine Regierungsvorlage einbringen, in der die Ersatzvornahme als wirksameres Aufsichtsinstrument neu geregelt wird.
      (Berichtspunkt 9, Umsetzung ab sofort)

    einstimmig beschlossen
    1. Wie auch in anderen Bundesländern (z. B. Steiermark und Kärnten) sollte das Instrument der Aufsichtsbeschwerde gesetzlich vorgesehen werden. Dazu sollte die Oö. Landesregierung eine Regierungsvorlage einbringen. Unabhängig davon empfiehlt der LRH, Mindest­anforderungen (z. B. Erledigungsfrist, Informationspflichten) für die Erledigung von Aufsichtsbeschwerden zu definieren.
      (Berichtspunkt 13, Umsetzung ab sofort)

    einstimmig beschlossen
    1. Die Oö. Landesregierung sollte eine Regierungsvorlage einbringen, welche die Oö. Gemeindeordnung dahingehend präzisiert, dass eine aufsichtsbehördliche Genehmigung für Bauvorhaben ausschließlich vor Baubeginn erteilt werden kann und nachträgliche Genehmigungen nicht zulässig sind. Eine Nichtbeachtung dieser Bestimmung soll jedenfalls die Streichung von BZ-Mitteln und Landesförderungen zur Folge haben.
      (Berichtspunkt 18, Umsetzung ab sofort)

    einstimmig beschlossen
    1. Die Oö. Landesregierung sollte die Oö. Gemeindeprüfungsordnung um ein Stellungnahmerecht der Gemeinden in Prüfungsberichten erweitern und für die Prüfungsberichte eine Trennung von Sachverhalt und Bewertung festlegen.
      (Berichtspunkt 31, Umsetzung ab sofort)

    einstimmig beschlossen

     

    2017

      Auf der Tagesordnung standen die Initiativprüfung

      • Finanzierung der Abwasserbeseitigung in Oberösterreich

      sowie die Folgeprüfungen

      • Hochwasserhilfe 2013
      • Straßenbahnverlängerung Traun
      • Oö. Rotes Kreuz – Blutzentrale Linz

      Alle Berichte nahm der Kontrollausschuss einstimmig zur Kenntnis. Die Folgeprüfung der Finanzierung der Abwasserbeseitigung in Oberösterreich wird in zwei Jahren stattfinden.

      Initiativprüfung Finanzierung der Abwasserbeseitigung in Oberösterreich

      1. Das Land sollte die Standards des Bundes für die Kosten- und Leistungsrechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung übernehmen und die Gemeinden bei der Implementierung unterstützen (Berichts­punkte 3 und 11, Umsetzung ab sofort mittelfristig).

      Empfehlung geändert

      einstimmig beschlossen

      1. Das Land sollte die bestehenden Regelungen zu den Mindest­benützungsgebühren aufheben. Die Neugestaltung der Benützungs­gebühren in Richtung Kostendeckung sollte im Rahmen des Projektes "Gemeindefinanzierung neu" berücksichtigt werden (Berichtspunkte 12 und 14, Umsetzung ab sofort).
        Das Land sollte die Regelungen zu den Mindestbenützungsgebühren in der derzeitigen Form aufheben und stattdessen festlegen, dass Gemeinden eine zumutbare Mindestbenützungsgebühr einzuheben haben, sofern hierdurch nicht die Kostendeckung im Sinn des FAG überschritten wird. Die Neugestaltung der Benützungsgebühren in Richtung Kostendeckung sollte im Rahmen des Projektes "Gemeindefinanzierung neu" berücksichtigt werden (Berichtspunkte 12 und 14, Umsetzung ab sofort).

      Empfehlung geändert

      einstimmig beschlossen

      1. Das Land sollte die Gemeinden dabei unterstützen, den inneren Zusammenhang der Betriebsüberschüsse mit dem Betrieb der Abwasserbeseitigung darzustellen. Können die Gemeinden keinen ausreichenden inneren Zusammenhang nachweisen, hat das Land als Aufsichtsbehörde die Einhaltung des gesetzmäßigen Zustandes einzufordern (Berichtspunkt 13, Umsetzung ab sofort).

      einstimmig beschlossen

      1. Das Land hat von jenen oö. Gemeinden, die Kostendeckungsgrade von mehr als 200 Prozent ausweisen, die Einhaltung des gesetzmäßigen Zustandes einzufordern. Dazu sind in einem ersten Schritt die Gebührenkalkulationen dieser Gemeinden einer genauen Prüfung zu unterziehen (Berichtspunkt 13, Umsetzung ab sofort).

       

       

      einstimmig beschlossen

       

       

       

      1. Das Land sollte gegenüber den Abwasserverbänden eine stärkere Koordinations- und Steuerungsfunktion wahrnehmen und die Verbände stärker unterstützen (Berichtspunkte 21, 23, 25, 28, 31 und 32, Umsetzung ab sofort).
      einstimmig beschlossen

       

      Auf der Tagesordnungspunkt standen der

      • Tätigkeitsbericht 2016 des Oö. Landesrechnungshofes

      die Initiativprüfungen

      • Umsetzung der Spitalsreform II (Stand Ende 2016)
      • Finanzierung der Abwasserbeseitigung in Oberösterreich
      • Breitbandstrategie des Landes

      sowie die Folgeprüfungen

      • Einsatz des Haushaltsverrechnungssystems beim Land
      • Personalverrechnung für Mitarbeiter der Landesverwaltung
      • Vergleichende Prüfung von Gemeinde-Alten- und -Pflegeheimen
      • Liegenschaftsan- und -verkäufe der LIG

      Die Berichte über die Initiativprüfungen Umsetzung der Spitalsreform II (Stand Ende 2016) und Breitbandstrategie des Landes sowie den Tätigkeitbericht und die Folgeprüfungen nahm der Kontrollausschuss einstimmig zur Kenntnis.

      Die Behandlung des Berichtes über die Initiativprüfung Finanzierung der Abwasserbeseitigung in Oberösterreich wurde auf die Ausschusssitzung am 15. November 2017 vertagt.

       

      Initiativprüfung Umsetzung der Spitalslreform II (Stand Ende 2016)

      1. Die Umsetzung der Spitalsreform II sollte konsequent weiterverfolgt werden.(Berichtspunkte 1, 5, 7 und 9, Umsetzung ab sofort)
      einstimmig angenommen
      1. In der Versorgungsregion Zentralraum Linz sollten die Leistungsschwerpunkte sowohl innerhalb als auch zwischen den neuen Trägern geprüft und an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Dabei sollte besonderes Augenmerk auf die Leistungsabstimmung und gesamthafte Weiterentwicklung des Leistungsspektrums gelegt werden. (Berichtspunkt 2, Umsetzung ab sofort)
      einstimmig angenommen
      1. Hinsichtlich der Umsetzung der noch nicht vollständig umgesetzten Maßnahmen der Priorität A sollte eine rasche Entscheidung herbeigeführt werden.(Berichtspunkt 6, Umsetzung ab sofort)

      einstimmig angenommen
      1. Um die jährlichen Steigerungsraten zur Abgangsdeckung mittel- bis langfristig auf dem Niveau der Bundesvorgaben halten zu können, sollten die Versorgungsstrukturen laufend weiterentwickelt und auf mögliche Effizienzpotentiale geprüft werden. In einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess sollten dabei die zu erbringenden Leistungen mit den für die Patientinnen und Patienten optimalen Versorgungsstrukturen und den verfügbaren Finanzmitteln in Einklang gebracht werden. (Berichtspunkte 5 und 12, Umsetzung ab sofort)

      einstimmig angenommen

       

      Initiativprüfung Breitbandstrategie des Landes

      1. Die Aufgaben des Breitbandbeauftragten und des Breitbandbüros sollten vom Land vertraglich festgelegt und mit Zielen – vor allem für die Beratung – unterlegt werden. (Berichtspunkt 10.2.; Umsetzung ab sofort)

      einstimmig angenommen
      1. Das Land sollte die beiden Förderrichtlinien "Ultraschnelles BREITBAND-GLASFASER-INTERNET (FTTH) für KMU" und "Digitalisierung in öffentlichen allgemein bildenden oö. Pflichtschulen" prüfen und an die neuen Gegebenheiten des Förderprogramms Breitband Austria 2020 Connect anpassen. (Berichtspunkte 20.2. und 27.2.; Umsetzung kurzfristig)

      einstimmig angenommen

       

      Auf der Tagesordnung standen die Initiativprüfungen

      • Flüchtlingshilfe - Grundversorgung
      • System der Kinderbetreuung im Vorschulalter und
      • Umsetzung der Spitalsreform II (Stand Ende 2016)

      sowie die Folgeprüfungen

      • Einsatz des Haushaltsverrechnungssystem beim Land
      • Personalverrechnung für Mitarbeiter der Landesverwaltung
      • Vergleichende Prüfung von Gemeinde-Alten und Pflegeheimen und
      • Liegenschaftsan- und -verkäufe der LIG.

      Die Behandlung des Berichtes über die Initiativprüfung Umsetzung der Spitalsreform II (Stand Ende 2016) sowie die Berichte über alle Folgeprüfungen wurden auf die Ausschusssitzung am 13. September 2017 vertagt.

      Die Berichte über die Initiativprüfungen Flüchtlingshilfe - Grundversorgnung und System der Kinderbetreuung im Vorschulalter nahm der Kontrollausschuss einstimmig zur Kenntnis.

       

      Initiativprüfung Flüchtlingshilfe Grundversorgung

      1. Das Land sollte im Koordinationsrat darauf hinwirken, dass im Betreuungsinformationssystem künftig auch Religionsbekenntnis und Volksgruppenzugehörigkeit der Asylwerber erfasst werden und vermerkt wird, ob es sich bei der erfassten Person um deren, mit Dokumenten nachgewiesene, Originalidentität oder um eine sogenannte Verfahrensidentität handelt. (Berichtspunkt 2, Umsetzung ab sofort)
      einstimmig angenommen
      1. Asylwerbern, die schon länger in sind und die dafür bestehenden Kriterien erfüllen, sollte das Wohnen in Privatwohnungen vermehrt ermöglicht werden. Dazu sollten Erhöhungen der Kostenhöchstsätze für die Unterbringung in Privatwohnungen jeweils zum ehestmöglichen Zeitpunkt umgesetzt werden. (Berichtspunkte 7 und 14, Umsetzung ab sofort)

      Empfehlung geändert

      abgelehnt

      1. Da jene Betreuungsorganisationen, die über den Privatverzug von Asylwerbern zu entscheiden haben, auch selbst zahlreiche Quartiere betreiben, liegt ein Interessenskonflikt vor. Künftig sollte daher wieder das Referat Grundversorgung über eine private Unterbringung entscheiden. (Berichtspunkt 7, Umsetzung kurzfristig)
      einstimmig angenommen
      1. Um unbegleitete minderjährige Fremde bedarfsgerechter unterbringen zu können, sollte das Land versuchen, bereits bei der Zuteilung von den Erstaufnahmestellen entsprechende Informationen über den Betreuungsbedarf der Jugendlichen zu erhalten. (Berichtspunkt 10, Umsetzung ab sofort)
      einstimmig angenommen
      1. Anlässlich der anstehenden Neugestaltung der Verträge für die Leistung Information, Beratung und soziale Betreuung sollte das Land die Vergabe in einer dem Bundesvergabegesetz 2006 entsprechenden Vorgangsweise durchführen. (Berichtspunkt 12, Umsetzung kurzfristig)
      mehrheitlich angenommen

       

      Initiativprüfung System der Kinderbetreuung im Vorschulalter

      1. Eine strategische Gesamtsteuerung wäre zu implementieren, um im Sinne einer Optimierung des Gesamtangebots für eine überregionale Betrachtung zu gewährleisten. Überdies wäre es notwendig – unter den Restriktionen der Finanzierbarkeit durch die öffentliche Hand – Grenzen der Bedarfsdeckung zu definieren. (Berichtspunkt 4, Umsetzung ab sofort)
      einstimmig abgelehnt
      1. Das Kinderbetreuungs- und Finanzierungssystem für alle Unter-Sechsjährigen sollte grundlegend vereinfacht werden. Das Ziel sollte sein, die Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung für alle Unter-Sechsjährigen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Kompetenzen in einer Hand zu konzentrieren. Der Verwaltungsaufwand durch die Mehrfachadministration auf verschiedenen Ebenen (Bund, Land, Gemeinden, Träger) und innerhalb einer Gebietskörperschaft wäre zu vermeiden bzw. zu verringern. (Berichtspunkt 21, Umsetzung ab sofort)
      mehrheitlich abgelehnt
      1. Die Sonderförderung für Kindergärten und Krabbelstuben sollte künftig nicht mehr gewährt werden, da die Grundlage dafür weggefallen ist – die Umstellung des Finanzierungssystems liegt mittlerweile sieben Jahre zurück. (Berichtspunkt 13, Umsetzung ab sofort)
      Einstimmig abgelehnt
      1. Die Fördervoraussetzungen für die Gruppenförderung (Landesbeitrag) sollten klarer formuliert werden. Bei einer Neuformulierung wäre auf Anreize für eine sparsame Mittelverwendung zu achten. (Berichtspunkt 15, Umsetzung ab sofort)

      Empfehlung geändert

      einstimmig angenommen

      1. Bei einer Neugestaltung des Kinderbetreuungssystems im Rahmen des Finanzausgleichgesetzes 2017 wäre kritisch zu hinterfragen, ob Gastbeiträge beibehalten werden sollen. Es ist jedoch zu überlegen, in welcher Weise finanzielle Ausgleiche für gemeindeübergreifende Lösungen erfolgen sollen. (Berichtspunkt 17, Umsetzung ab sofort)
      mehrheitlich angenommen
      1. Allen mit der Kinderbetreuung befassten Organisationseinheiten des Landes sollte wechselseitig ein Leserecht auf alle für sie relevanten Daten gewährt werden. (Berichtspunkt 19, Umsetzung ab sofort)
      einstimmig angenommen
      1. Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die langfristige Leistbarkeit des Kinderbetreuungssystems für die öffentliche Hand zu gewährleisten. (Berichtspunkt 22, Umsetzung ab sofort)
      einstimmig abgelehnt
      1. Die in diesem Bericht aufgezeigten Kritikpunkte und Empfehlungen sollten in die Arbeitsgruppe für die Vorbereitung der Aufgabenorientierung im Bereich der Elementarbildung eingebracht werden. Soweit es in der Zuständigkeit des Landes liegt, sollten Vereinfachungen herbeigeführt werden. (Berichtspunkt 25, Umsetzung ab sofort)
      einstimmig angenommen

       

      Auf der Tagesordnung im Finanzausschuss stand die vom LRH durchgeführte Initiativprüfung Rechnungsabschluss 2016 des Landes . Sämtliche Empfehlungen wurden einstimmig angenommen, der gesamte Bericht wurde ebenfalls einstimmig zur Kenntnis genommen.

       

      Initiativprüfung Rechnungsabschluss 2016 des Landes

      1. Die Zuschüsse für die Trägerselbstbehalte der gespag und KUK sollten nicht mehr als Kapitaltransfer in der Vermögensgebarung,sondern als laufender Transfer in der laufenden Gebarung verrechnet werden. (Berichtspunkt 9; Umsetzung kurzfristig)

      einstimmig angenommen

      1. Durch realistische Annahmen im Voranschlag sollten etwaige Nachtragsvoranschläge möglichst niedrig gehalten und diese (sofern überhaupt nötig) nach Möglichkeit dem Oö. Landtag früher zur Beschlussfassung vorgelegt werden. (Berichtspunkt 11; Umsetzung kurzfristig)

      einstimmig angenommen

      1. Die Ausgaben für Personal und Pensionen sollten in voller Höhe in den Voranschlag aufgenommen und Nachtragsbudgets in diesen Bereichen möglichst vermieden werden. (Berichtspunkt 17; Umsetzung kurzfristig)

      einstimmig angenommen

      1. Das Land sollte die wesentlichen Transferbeziehungen zwischen Land und den oö. Gemeinden inklusive Gemeindeverbänden systematisch evaluieren. (Berichtspunkt 22; Umsetzung mittelfristig)

      einstimmig angenommen

      1. Das Land sollte den Stand an übertragenen Mitteln sukzessive verringern, den tatsächlichen Bedarf bei der jährlichen Mittelübertragung verstärkt prüfen und diese Rücklagentransaktionen vollständig veranschlagen. (Berichtspunkt 24; Umsetzung mittelfristig)

      einstimmig angenommen

      1. Zum Abbau der offenen Zuschussverpflichtung bei verkauften Wohnbauförderungsdarlehen sollten jährlich zusätzliche Mittel in angemessener Höhe aus dem Haushalt bereitgestellt werden. (Berichtspunkt 29; Umsetzung kurzfristig)

      einstimmig angenommen

       

      Auf der Tagesordnung standen die Initiativprüfungen

      • Pakt für Arbeit und Qualifizierung
      • Bedarfsplanung und Finanzierung von  Sporteinrichtungen

      sowie die Folgeprüfung

      • Umfahrung Lambach Nord

      Die Berichte über die Initiativprüfungen Pakt für Arbeit und Qualifizierung sowie die Folgeprüfung Umfahrung Lambach Nord nahm der Kontrollausschuss einstimmig zur Kenntnis. Die Initiativprüfung Bedarfsplanung und Finanzierung von  Sporteinrichtungen nahm der Kontrollausschuss mehrheitlich zur Kenntnis. Der Bericht wird daher im Landtag diskutiert werden.

      Initiativprüfung Pakt für Arbeit und Qualifikation

      1. Die im Pakt für Arbeit und Qualifizierung zusammengefügten Maßnahmen stehen zum Teil in einem Spannungsfeld zwischen mehreren Politikfeldern (Wirtschaft, Soziales, Bildung). Das Land sollte diesen Aspekt stärker im Zielsetzungsprozess für den Pakt für Arbeit und Qualifizierung als Ganzes bzw. für die jeweiligen Projekte und Angebote berücksichtigen. Dabei sollten die involvierten Stellen im Land (Wirtschaft, Soziales und Bildung) ihr Wissen und ihre Erfahrungen gesamthaft einbringen und bei der Weiterentwicklung der Maßnahmen insbesondere bekannte Wechselwirkungen berücksichtigen (Berichtspunkt 6, Umsetzung ab sofort).

      einstimmig angenommen

      1. Das Land sollte eigene Schwerpunkte setzen und gezielter als bisher auf ausgewählte Teilbereiche des Arbeitsmarktes fokussieren. Es sollte auch stärker auf bereits vorhandene Informationen und Erfahrungen aus verschiedenen Maßnahmen und Tools (z. B. Fachkräftemonitor) zurückgreifen und diese vermehrt miteinander verschränken. Ziel sollte sein, mit dem vorhandenen Budget eine bestmögliche Wirkung zu erreichen (Berichtspunkt 5, Umsetzung ab sofort).
      einstimmig angenommen
      1. Um die Wirksamkeit der Paktumsetzung in der finanziellen Dimension und hinsichtlich der erreichten Menschen im Sinne eines Soll-Ist-Vergleiches beurteilen zu können, sollte ein geeignetes Berichtswesen aufgebaut werden (Berichtspunkte 7 und 8, Umsetzung kurzfristig).
      einstimmig angenommen
      1. Um die Wirkung des Pakts für Arbeit und Qualifizierung beurteilen zu können, sollte das Land die Wirkungen der Paktmaßnahmen bzw. deren Beitrag zur Arbeitsmarktentwicklung gesamthaft erheben (Berichtspunkt 9, Umsetzung kurzfristig).
      einstimmig angenommen

      Initiativprüfung Bedarfsplanung und Finanzierung von  Sporteinrichtungen

      1. Die vorhandenen Infrastrukturdaten über Sportanlagen wären zu aktualisieren und aus zwei Datenbanken zusammenzuführen. In der Folge wären die aktualisierten Daten von den Organisationseinheiten des Amtes der Landesregierung gemeinsam zu nutzen und die Daten in geeigneter Weise laufend zu warten. (Berichtspunkt 5; Umsetzung mittelfristig)

      einstimmig angenommen

      1. Die seit 1990 beinahe unverändert gültigen Leitsätze des Sportstättenbauleitplans wären zu überdenken und an die "Sportstrategie Oberösterreich 2025" anzupassen. Auch wären die Ergebnisse aus Bedarfsplanungen wie z. B. der Bäderstudie in den Sportförderungsrichtlinien zu verankern, um deren Umsetzung sicherzustellen. (Berichtspunkt 7; Umsetzung kurzfristig)

      Empfehlung geändert

      einstimmig angenommen

      1. In der Landesverwaltung sollten die Landesportdirektion und die Landes-Sportschule in einer organisatorischen Einheit zusammengefasst werden, wobei das Gebäudemanagement weiterhin zentral durch die Abteilung GBM der Direktion Präsidium besorgt wird. (Berichtspunkt 9; Umsetzung kurzfristig)

      Empfehlung geändert

      einstimmig angenommen

      1. Es wäre zu prüfen, ob für die Landesportorganisation weiterhin eine eigene Rechtspersönlichkeit notwendig ist. (Berichtspunkt 12; Umsetzung mittelfristig)
      mehrheitlich angenommen
      1. Geldzuwendungen aus Landesmitteln sollte die Landessportdirektion direkt an Fachverbände, Landestrainer und andere Förderungsempfänger ohne Zwischenschaltung der Landessportorganisation leisten. (Berichtspunkt 16; Umsetzung kurzfristig)
      mehrheitlich angenommen
      1. Das Land sollte die jährliche Förderung der drei Landes-Dachverbände deutlich reduzieren und nach klaren Förderzielen ausrichten. Etwaige Projektförderungen an Landes-Dachverbände sollten primär für Kooperations-projekte eingesetzt werden. (Berichtspunkt 18; Umsetzung kurzfristig)
      mehrheitlich angenommen
      1. Das Budget zur Förderung von Sportstätten sollte in Zukunft im Voranschlag bedarfsgerecht – unter Berücksichtigung der in der Mehrjahresplanung festgelegten Rahmenbedingungen – festgesetzt und ohne unterjährige Budgetaufstockung vollzogen werden. Auch wäre mit Fördermittelzusagen außerhalb des verfügbaren Jahresbudgets besonders sparsam umzugehen. (Berichtspunkt 22; Umsetzung kurzfristig)
      einstimmig angenommen
      1. Um den Koordinationsaufwand zwischen den verschiedenen Förderstellen des Landes weiter zu verringern, sollte das „one-stop-shop“- Prinzip in der Sportstättenförderung vollständig umgesetzt werden. (Berichtspunkt 25; Umsetzung kurzfristig)
      einstimmig angenommen
      1. Zur effizienten Ausgestaltung des gesamten Fördersystems sollten die Sportförderrichtlinien an die strategischen Vorgaben angepasst, ein strategischer Sportstättenplan erstellt und die sonst noch nötigen Maßnahmen in Angriff genommen werden. (Berichtspunkt 27; Umsetzung mittelfristig)
      einstimmig angenommen

       

      Auf der Tagesordnung standen die Initiativprüfungen

      • Förderung historischer und denkmalgeschützter Gebäude
      • Pakt für Arbeit und Qualifizierung
      • Bedarfsplanung und Finanzierung von  Sporteinrichtungen

      sowie die Folgeprüfung

      • Umfahrung Lambach Nord

      Die Initiativprüfung Förderung historischer und denkmalgeschützter Gebäude  nahm der Kontrollausschuss mehrheitlich zur Kenntnis. Der Bericht wird daher im Landtag (Mai) diskutiert werden. Die Behandlung der weiteren Berichte wurde auf 16. März 2017 vertagt.

      Initiativprüfung Förderung historischer und denkmalgeschützter Gebäude

      1. Ein Kulturgüterkataster sollte erstellt werden (Berichtspunkt 5; Umsetzung mittelfristig).
      einstimmig angenommen
      1. In Zukunft sollte dem Förderungswerber in allen Fällen ein Finanzierungsplan (Angabe, wie die Gesamtkosten durch Eigen- und Fremdmittel bedeckt werden sollen) abverlangt werden (Berichtspunkte 14 und 24; Umsetzung ab sofort).
      einstimmig angenommen
      1. Bei umfangreichen Sanierungsvorhaben, für die eine mehrjährige Förderung in Aussicht gestellt wird, sollte vom Förderungswerber ein Gesamtsanierungskonzept der denkmalpflegerisch relevanten Maßnahmen eingefordert werden. Die Sinnhaftigkeit und Abwicklung des Vorhabens könnte in Zweifelsfällen durch Beiziehung von bautechnisch Sachverständigen des Landes beurteilt werden (u. a. Berichtspunkte 14 und 30; Umsetzung ab sofort).
      einstimmig angenommen
      1. In Zukunft wären die anerkannte Bemessungsgrundlage einer Förderung sowie der zur Anwendung kommende Fördersatz bzw. -betrag zweifelsfrei festzulegen und sachlich begründet in den Akten zu dokumentieren (u. a. Berichtspunkte 16 und 24; Umsetzung ab sofort).
      einstimmig angenommen
      1. Die im . Kulturförderungsgesetz und in den Allgemeinen Förderungsrichtlinien geforderte Nachweisprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Förderungswerbers wäre in geeigneter Weise projektbezogen jedenfalls durchzuführen. Die Kulturdirektion sollte dafür in einer internen Richtlinie festlegen, bei welchen Förderungsumfängen die Erhebungen durchzuführen sind und inwieweit Prüfkalküle anderer anerkannter Prüfeinrichtungen dabei zu Grunde gelegt werden.  (u. a. Berichtspunkte 15 und 16; Umsetzung ab sofort). 

      Empfehlung geändert

      einstimmig angenommen

      1. Künftig sollte die endgültige Feststellung der Förderungshöhe auf Basis der vom Förderungsnehmer bekanntgegebenen Ist-Kosten des gesamten Vorhabens vorgenommen werden. Diese Vorgangsweise sollte auch in Behelfen festgeschrieben werden (Berichtspunkt 22; Umsetzung ab sofort).
      Einstimmig angenommen
      1. Offene, in Aussicht gestellte Fördervolumina, die über das laufende Jahr hinausgehen, sollten zumindest einmal jährlich der Direktion Finanzen zur Vorlage an den Oö. Landtag zur Kenntnis gebracht werden. Rechtsverbindliche Verpflichtungen wären gemäß § 26 der Haushaltsordnung dem Oö. Landtag zur Genehmigung vorzulegen (Berichtspunkte 65 und 66; Umsetzung sofort).
      Einstimmig angenommen
      1. Unterlagen sollten konsequent ein- bzw. nachgefordert und die Anweisung von Förderungen nach Baubeginns- bzw. Baufortschrittsmeldungen und entsprechenden Nachweisen vorgenommen werden. Die Kulturdirektion sollte dafür in einer internen Richtlinie festlegen, bei welchen Förderungsumfängen welche Bedingungen festgesetzt werden (u. a. Berichtspunkte 25 und 55; Umsetzung ab sofort).

      Empfehlung geändert

      Einstimmig angenommen

      1. Die Vergabe von Förderungen sollte an bestimmte projektspezifische Vorgaben, die der nachhaltigen Sicherung des Förderungszweckes dienen (z.B. Öffnungszeiten, Behaltefristen, Vorkaufsrechte), gebunden werden. Die Kulturdirektion sollte dafür in einer internen Richtlinie festlegen, bei welchen Förderungsumfängen welche Bedingungen festgesetzt werden  (Berichtspunkte 28 und 67; Umsetzung ab sofort).

      Empfehlung geändert

      Einstimmig angenommen

      1. Das Förderungscontrolling sollte straffer organisiert und ein internes Kontrollsystem sowie eine Qualitätssicherung aufgebaut werden. Des Weiteren wäre ein Plan für stichprobenweise Vor-Ort-Kontrollen zu entwickeln (u. a. Berichtspunkte 16, 19 und 31; Umsetzung ab sofort).
      Einstimmig angenommen

       

      Auf der Tagesordnung standen die Sonderprüfung

      • Marktgemeinde St. Wolfgang im Salzkammergut

      sowie die Initiativprüfung

      • Campusgebäude Medizinische Fakultät Linz – Planungsphase

      Den Bericht über die Initiativprüfung Campusgebäude Medizinische Fakultät Linz - Planungsphase nahm der Kontrollausschuss einstimmig zur Kenntnis. Hinsichtlich der Folgeprüfung wurde beschlossen, dass nach Ablauf von zwei Jahren Bericht zu erstatten ist. Die Sonderprüfung Marktgemeinde St. Wolfgang im Salzkammergut nahm der Kontrollausschuss mehrheitlich zur Kenntnis. Der Bericht wird daher im Landtag diskutiert werden.

      Initiativprüfung Campusgebäude Medizinische Fakultät Linz - Planungsphase

      1. Über die Umsetzung der Finanzierungsvereinbarung sollte der . Landesregierung und dem . Landtag regelmäßig in einer kompakten Darstellung im Rahmen der Mittelfristplanung der KUK berichtet werden. (Berichtspunkt 5; Umsetzung ab sofort)
        "Die  Landesregierung möge im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten darauf hinwirken, dass die KUK im Rahmen ihrer Mittelfristplanung eine kompakte Darstellung der Umsetzung der Finanzierungsvereinbarung aufnimmt und diese der Landesregierung zur Weiterleitung an den Landtag zur Verfügung stellt. (Berichtspunkt 5;  Umsetzung ab sofort)"

      Empfehlung geändert

      einstimmig angenommen

      1. Die vom Land bisher eingehobenene Gmeindemittel sollten bedarfsgerecht an die KUK "weitergeleitet" werden. Zustäzlich sollte das Land laufend mit "eigenen" Mitteln budgetär vorsorgen, um den Fremdfinanzierungsbedarf bei der KUK möglichst gering zu halten. Dies wäre bei der Planung der Mittelbereitstellung durch die BGD zu berücksichtigen (Berichtspunkt 6; Umsetzung ab sofort)

      einstimmig angenommen

       

      2016

        Auf der Tagesordnung standen die Sonderprüfung

        • Marktgemeinde St. Wolfgang im Salzkammergut

        die Initiativprüfungen

        • Marktgemeinde St. Georgen an der Gusen mit Schwerpunkt Ausgliederungen
        • Campusgebäude Medizinische Fakultät Linz - Planungsphase

        sowie die Folgeprüfungen

        • Gewässerbezirke des Landes
        • Neubau Anton Bruckner Privatuniversität

        Die Berichte über die Folgeprüfungen Gewässerbezirke des Landes und Neubau Anton Bruckner Privatuniversität nahm der Kontrollausschuss einstimmig zur Kenntnis.

        Der Bericht über die Initiativprüfung Marktgemeinde St. Georgen an der Gusen mit Schwerpunkt Ausgliederungen wurde einstimmig zur Kenntnis genommen; es wurde vom Kontrollausschuss beschlossen, dass eine Folgeprüfung erst in zwei Jahren stattfinden soll.

        Die Behandlung der Berichte über die Initiativprüfung Campusgebäude Medizinische Fakultät Linz - Planungsphase und die Sonderprüfung Marktgemeinde St. Wolfgang im Salzkammergut wurde auf die Ausschusssitzung am 18. Jänner 2017 vertagt.

         

        Initiativprüfung Marktgemeinde St. Georgen an der Gusen mit Schwerpunkt Ausgliederungen

        Empfehlung geändert  

        1. Die Oö. Landesregierung sollte rechtlich prüfen, ob die Oö. Gemeindeordnung 1990 dahingehend erweitert werden kann, dass die aufsichtsbehördliche Genehmigung bei der Errichtung einer wirtschaftlichen Unternehmung versagt wird, wenn dem jeweiligen Prüfungsausschuss gegenüber keine Unterwerfungserklärung vorliegt (Berichtspunkt 33, Umsetzung mittelfristig).

        Empfehlung geändert

        einstimmig angenommen

        Empfehlung geändert 

        1. Die Oö. Landesregierung sollte rechtlich prüfen, ob die Oö. Gemeindeordnung 1990 dahingehend präzisiert werden kann, dass auch die Erweiterung und Übernahme von Mehrheitsanteilen bei "Enkeltöchtern" und allfälligen weiteren Beteiligungsstufen der Pflicht zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung unterliegen (Berichtspunkt 41, Umsetzung mittelfristig).

        Empfehlung geändert

        einstimmig angenommen

        Empfehlung  geändert 

        1. Das Land sollte die Gewährung von BZ-Mitteln künftig transparenter gestalten. Insbesondere sollten die gültigen BZ-Richtlinien aktualisiert und die Kriterien für die Zuerkennung von BZ-Mitteln präzisiert werden (Berichtspunkt 54, Umsetzung mittelfristig).

        Empfehlung geändert

        einstimmig angenommen

        1. Solange die Kranken- und Unfallfürsorge für Gemeinden (KFG) eine nachgeordnete Diensteinheit des Landes ist, sollten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch als Landesbedienstete angestellt werden (Berichtspunkt 5, Umsetzung kurzfristig).
        einstimmig angenommen

        Empfehlung geteilt

        1. a) Das Land sollte den oö. Gemeinden seine Rechtsansicht hinsichtlich Parteienfinanzierung bzw. Fraktionsförderungen mitteilen.

          b) Die Ausgabenentwicklung bei Fraktionsförderungen in Gemeinden sollte im Sinne der beabsichtigten Einsparungseffekte des Oö. Parteienfinanzierungsgesetzes kritisch weiterverfolgt werden(Berichtspunkt 27, Umsetzung kurzfristig).

        Empfehlung geteilt

        V. a) einstimmig angenommen

        V. b) mehrheitlich abgelehnt

         

         

        Auf der Tagesordnung standen die Initiativprüfungen

        • Hochwasserhilfe 2013
        • Umsetzung des Wartelistenregimes gem. Oö. KAG 1997
        • Straßenbahnverlängerung Traun

        sowie die Folgeprüfung

        • . Chancengleichheitsgesetz - Wohnen.


        Die Berichte über die Folgeprüfung Oö. Chancengleichheitsgesetz - Wohnen sowie die Initiativprüfungen Hochwasserhilfe und Straßenbahnverlängerung Traun nahm der Kontrollausschuss einstimmig zur Kenntnis.

        Der Bericht über die Initiativprüfung Umsetzung des Wartelistenregimes gem. Oö. KAG 1997 wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen; er wird somit im Landtag diskutiert.


         Initiativprüfung Hochwasserhilfe 2013

        1. Die bisherige Darstellung und Verrechnung des Sonderbudgets „Hochwasserhilfe 2013 und -schutzbauten“, dessen Nachvollziehbarkeit und Überwachung sind aufwändig und stehen mit einer effektiven und effizienten Budgetsteuerung nicht im Einklang. Bei künftigen Sonderbudgets dieser Größenordnung sollte die gegenseitige Deckungsfähigkeit mit anderen oranschlagsstellen durch entsprechende Untergliederung und Indikation im (Nachtrags-)Voranschlag ausgeschlossen werden. Dadurch könnte der Stand der Mittelverwendung direkt aus den Rechenwerken abgeleitet werden. (Berichtspunkt 3; Umsetzung ab sofort)
        einstimmig angenommen
        1. Die Katastrophenfondsmittel des Bundes wären im Landeshaushalt als zweckgebundene Einnahmen oder zumindest als Einnahmen mit Ausgabenverpflichtung auszuweisen. (Berichtspunkt 5; Umsetzung kurzfristig)
        einstimmig angenommen
        1. Für einen effektiven und effizienten Einsatz von öffentlichen Förderungen und Spendengeldern gemeinnütziger Organisationen sollten die Spenden von der Bemessungsgrundlage der Beihilfe (anerkannter Schaden) in Abzug gebracht werden. Der Modus für den künftigen Umgang mit Spenden sollte in der Sonderförderungsrichtlinie transparent gemacht werden. (Berichtspunkt 12; Umsetzung ab sofort)
        einstimmig abgelehnt
        1. Beim Hochwasserereignis 2013 hat das Land – vor allem aufgrund des hohen Spendenaufkommens – auf die Rückforderung von Beihilfenauszahlungen bis zu einem Betrag von 5.000 Euro verzichtet. Aus Gründen der sparsamen Mittelverwendung sollten Rückforderungen strikter gehandhabt und der Verzicht auf Bagatellbeträge beschränkt werden. (Berichtspunkt 15; Umsetzung ab sofort)
        einstimmig angenommen
        1. Da die Schadensbehebungen in einigen Fällen mit 80 bis 99 Prozent gefördert wurden und in rd. 26 Prozent der Schadensfälle die Beihilfe größer als 50 Prozent der Schadenssumme war, sollte im Sinne einer sparsamen Mittelverwendung nur in Ausnahmefällen und unter besonders berücksichtigungswürdigen Umständen eine Beihilfe von über 80 Prozent gewährt werden. (Berichtspunkt 17; Umsetzung ab sofort)
        einstimmig angenommen

         

        Initiativprüfung Umsetzung des Wartelistenregimes gem. Oö. KAG 1997

        1. In das Wartelistenregime des Oö. KAG sollten elektive Eingriffe in den Unfallchirurgien aufgenommen werden (Berichtspunkt 1; Umsetzung mittelfristig)

        Empfehlung geändert

        einstimmig angenommen

        1. Die Abteilung Gesundheit sollte darauf hinwirken, dass die geführten Wartelisten bei allen . Fondskrankenanstalten die gesetzlichen Erfordernisse erfüllen (Berichtspunkt 3; Umsetzung kurzfristig).
        einstimmig angenommen
        1. Das Oö. KAG sollte hinsichtlich der Kriterien für die Terminvergabe angepasst werden (Berichtspunkt 3; Umsetzung kurzfristig).
        einstimmig angenommen

         

        Initiativprüfung Straßenbahnverlängerung Traun

        1. Die Schiene GmbH sollte dafür sorgen, dass laufend mittels einer umfassenden Kostenverfolgung einschließlich der Gesamtkostenprognose die Kostensituation in Relation zum vom Oö. Landtag beschlossenen Finanzierungsvolumen dargestellt wird. Damit kann für die Entscheidungsträger die Datengrundlage für die allenfalls notwendigen kostensteuernden Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. (Berichtspunkt 11, Umsetzung ab sofort)
        einstimmig angenommen

         

        Auf der Tagesordnung im Finanzausschuss stand die vom LRH durchgeführte Initiativprüfung Rechnungsabschluss 2015 des Landes . Sämtliche Empfehlungen wurden einstimmig angenommen, der gesamte Bericht wurde ebenfalls einstimmig zur Kenntnis genommen.

         

        Initiativprüfung Rechnungsabschluss 2015 des Landes

        I. Das Land soll vorrangig Ausgaben reduzieren und das jährliche Ausgabenwachstum weiter eindämmen. Gleichzeitig sollten etwaige Einnahmenzuwächse bei den Ertragsanteilen möglichst nicht ausgegeben werden, damit der Landeshaushalt ohne Neuverschuldung oder weitere Vermögensverkäufe ausgeglichen werden kann. (Berichtspunkt 9; Umsetzung kurz- bis mittelfristig)

        einstimmig angenommen

        II. In Zukunft sollen sämtliche Personalausgaben des Landes und deren -kostenersätze ungekürzt in den Voranschlag und in die Haushaltsrechnung aufgenommen werden. Dazu ist es notwendig, den jährlichen Dienstpostenplan, den Budgetierungsprozess und die Personalverrechnung grundlegend anzupassen. (Berichtspunkt 16; Umsetzung mittelfristig)

        einstimmig angenommen

        III. Es sollten konkrete und verbindliche Ratenpläne mit den betreffenden Ressorts zur Rückzahlung der inneren Anleihe abgeschlossen und diese dem Finanzausschuss des . Landtags zur Kenntnis gebracht werden. (Berichtspunkt 42; Umsetzung kurzfristig)

        einstimmig angenommen

        Auf der Tagesordnung standen die Initiativprüfungen

        • Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen
        • Personalverrechnung für Mitarbeiter der Landesverwaltung

        sowie die Folgeprüfungen

        • Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung in der Stadtgemeinde Kirchdorf an der Krems
        • Ausgewählte Projekte aus dem EU-Förderprogramm Regio 13
        • Ausbau ganztägiger Schulformen

        Die Berichte über die Folgeprüfungen Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung in der Stadtgemeinde Kirchdorf an der Krems, Ausgewählte Projekte aus dem EU-Förderprogramm Regio 13 und Ausbau ganztägiger Schulformen sowie die Initiativprüfung Personalverrechnung für Mitarbeiter der Landesverwaltung nahm der Kontrollausschuss einstimmig zur Kenntnis.

        Der Bericht über die Initiativprüfung Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen; er wird somit im Landtag diskutiert.

         

        Initiativprüfung Vergleichende Prüfung von Gemeindealten- und Pflegeheimen

        I. Die Abteilung Soziales sollte darauf hinwirken, dass die Träger der
        Alten- und Pflegeheime umfassend kooperieren, um Synergien zu
        nutzen und eine hohe Qualität der Betreuung sicherzustellen
        (Berichtspunkt 1; Umsetzung ab sofort).
        einstimmig angenommen

        Empfehlung geändert

        II. Das in Aussicht gestellte offene Fördervolumen sollte zumindest einmal jährlich der Direktion Finanzen sowie dem . Landtag zur Kenntnis gebracht werden (Berichtspunkt 5; Umsetzung kurzfristig).

        Empfehlung geändert

        einstimmig angenommen

        III. Die Abteilung Soziales sollte den eingeschlagenen Weg bezüglich der
        Transparenz der Daten und Kennzahlen weiter verfolgen (Berichtspunkt 9; Umsetzung ab sofort).
        einstimmig angenommen
        IV. Das bestehende grundsätzlich geeignete System der Kosten- und
        Leistungsrechnung der Abteilung Soziales sollte noch weiter
        verbessert werden (Berichtspunkt 11; Umsetzung ab sofort).
        einstimmig angenommen
        V. Die Abteilung Soziales sollte das Kostendämpfungsverfahren des
        Landes (inkl. Bedarfsprüfung) bei neuen Projekten lückenlos
        einhalten (Berichtspunkt 52; Umsetzung ab sofort).
        einstimmig angenommen

         

        Initiativprüfung Personalverrechnung für Mitarbeiter der Landesverwaltung

        I. Die Direktion Finanzen, die Direktion Personal und die Personalverrechnung sollten zeitnahe eine Grundsatzentscheidung herbeiführen, ob die Prüfung im Gebarungsvollzug in der Personalverrechnung teilweise auf eine nachgängige Prüfung unter Anwendung eines risikoorientierten Prüfungsansatzes umgestellt werden soll. (Berichtspunkt 7; Umsetzung kurzfristig) einstimmig angenommen
        II. Ein Gesamtprojekt für die langfristige Nutzung von IPA sollte rasch entwickelt werden – beispielsweise unter dem Namen "IPA 2025". Dabei wäre die strategische Ausrichtung festzulegen. Darauf aufbauend
        sollten die Eckpunkte der Programmentwicklung definiert, Entscheidungen über die Batch-Programme und die Datenbank getroffen sowie Meilensteine der Umsetzung und eine grobe Ressourcenplanung festgelegt werden. (Berichtspunkt 8; Umsetzung kurzfristig)
        einstimmig angenommen

        III. Die Direktion Personal sollte mit Unterstützung der Personalverrechnung sämtliche offene Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern zum Jahresende ermitteln und bewerten. Damit sollten die –
        unterschiedlichen – finanziellen Verpflichtungen des Landes der Direktion Finanzen in ihrer Zuständigkeit für die Erstellung des Rechnungsabschlusses vollständig zur Verfügung stehen. (Berichtspunkt 15; Umsetzung kurzfristig)

        einstimmig angenommen


         

        Auf der Tagesordnung standen die Initiativprüfungen

        • Einsatz des Haushaltsverrechnungssystems beim Land
        • Liegenschaftsan- und -verkäufe der LIG und
        • Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Innerschwand am Mondsee, Sankt Lorenz und Tiefgraben.


        Die Berichte über die Initiativprüfungen Einsatz des Haushaltsverrechnungssystems beim Land und Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Innerschwand am Mondsee, Sankt Lorenz und Tiefgraben nahm der Kontrollausschuss einstimmig zur Kenntnis.  Beim letztgenannten Bericht schlug der LRH keine Verbesserungsvorschläge für das Land vor, die eine Folgeprüfung unterzogen werden sollten.

        Der Bericht zur Initiativprüfung Liegenschaftsan- und -verkäufe der LIG wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen; er wird somit im Landtag behandelt.

         

        Initiativprüfung Liegenschaftsan- und -verkäufe der LIG

        I. Die LIG sollte die Leitlinien ihrer Geschäftspolitik in einer mit demEigentümer Land abgestimmten Unternehmensstrategie zum Ausdruck bringen. (Berichtspunkt 3; Umsetzung ab sofort)

        einstimmig angenommen

        II. Die LIG sollte zukünftig insbesondere bei Objekten, die in absehbarer Zeit gesamthaft zur Disposition stehen, bereits vor ersten Teilverkäufen die bestmöglichen Ertragschancen prüfen. (Berichtspunkt 7; Umsetzung ab sofort)

        einstimmig angenommen

        III. Für die LIG besteht im Regelfall kein Zeitdruck für die Verkaufsentscheidung; sie sollte daher bei Grundstücken, für die eine Umwidmung im Raum steht, auch abwägen, zu welchem Zeitpunkt im Sinne eines bestmöglichen Verkaufsergebnisses das Grundstück veräußert wird. (Berichtspunkt 7; Umsetzung ab sofort)

        einstimmig angenommen
        IV. Die LIG sollte in Zukunft für Liegenschaften, für die ein Marktinteresse anzunehmen ist, ein bedingungsfreies Bieterverfahren durchführen. Ausgenommen davon könnten Liegenschaften sein, die an die öffentliche Hand verkauft werden. Vor der Akzeptanz eines Preises unterhalb des Gutachtenswertes sollte bei wesentlichen Transaktionen jedenfalls eine öffentliche Bietersuche durchgeführt werden. (Berichtspunkte 8, 12 und 14; Umsetzung ab sofort) einstimmig angenommen
         

        Initiativprüfung Einsatz des Haushaltsverrechnungssystems beim Land

        I. Das Land veröffentlicht im Internet seine Voranschläge und Rechnungsabschlüsse zum Haushalt. Die gewählten Formate ermöglichen jedoch keine Weiterverarbeitung. Das Land sollte daher der im Stabilitätspakt geforderten Informationspflicht in entsprechender Form nachkommen. (Berichtspunkt 2; Umsetzung kurzfristig) Einstimmig angenommen
        II. Das Land sollte Maßnahmen ergreifen, die der derzeitigen Kostensteigerung im Betrieb des HV-Systems entgegenwirken. (Berichtspunkt 8; Umsetzung ab sofort) einstimmig angenommen
        III. Das Rollenkonzept und die Benutzerverwaltung im HV-System sollten
        analysiert, allenfalls neu strukturiert und damit überschaubarer gestaltet werden. (Berichtspunkt 13; Umsetzung ab sofort)
        einstimmig angenommen
        IV. Für die Qualität des Gesamtsystems – insbesondere des Rechnungsab-
        schlusses – ist die Direktion Finanzen verantwortlich. Sie sollte daher die mit der Ausübung einzelner für das Haushaltswesen des Landes relevanter Rollen verbundene Risiken analysieren und entsprechende Anforderungen festlegen. Die Erfüllung der Vorgaben wäre auch zu überprüfen. (Berichtspunkt 14; Umsetzung ab sofort)
        einstimmig angenommen

        V. Zur Verbesserung der Qualität der Geschäftspartner-Stammdaten sollte das

        Land organisatorische und technische Verbesserungen vornehmen. (Berichtspunkt 25; Umsetzung ab sofort)

        einstimmig angenommen
        VI. Das Land sollte unbedingt vor der Umsetzung der Voranschlags- und
        Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) das bestehende HV-System auf Basis der bisher gewonnenen Erfahrungen, des aktuellen Standes der Technik, der künftigen Anforderungen und wirtschaftlichen Aspekte analysieren und dann
        erst die entsprechenden Systementscheidungen treffen. (Berichtspunkt 26; Umsetzung kurzfristig)
        einstimmig angenommen

         

        Auf der Tagesordnung standen die Initiativprüfungen

        • Einsatz des Haushaltsverrechnungssystems beim Land
        • Liegenschaftsan- und -verkäufe der LIG
        • Umfahrung Lambach Nord
        • Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Innerschwand am Mondsee, Sankt Lorenz und Tiefgraben

        sowie die Folgeprüfungen

        • "Segment Entsorgung" der Energie AG Oberösterreich
        • Gemeinden Oberndorf bei Schwanenstadt, Pitzenberg, Pühret, Rutzenham Auswirkungen der Verwaltungsgemeinschaft und einer möglichen Zusammenlegung
        • Erhaltungsmanagement Landesstraßen
        • Bezirkshauptmannschaft Linz-Land – ausgewählte Leistungsbereiche der Anlagenabteilung.


        Die Berichte zu den Folgeprüfungen sowie die Initiativprüfung Umfahrung Lambach Nord wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.


        Die Berichte über die Initiativprüfungen Einsatz des Haushaltsverrechnungssystems beim Land , Liegenschaftsan- und -verkäufe der LIG und Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Innerschwand am Mondsee, Sankt Lorenz und Tiefgraben wurden vertagt.

         

        Initiativprüfung Umfahrung Lambach Nord

        I. Zur Überprüfung der den getroffenen Entscheidungen zu Grunde gelegten Prognosewerte sollte die tatsächliche Verkehrsverlagerung auf die Nordtrasse durch eine Verkehrsuntersuchung erhoben werden. (Umsetzung mittelfristig, Berichtspunkt 10)

        einstimmig angenommen
        II. Aus wirtschaftlichen Gründen und zur Sicherung des Wettbewerbs sollten bei der Prüfung der Preisangemessenheit von Direktvergaben Vergleichsangebote oder zumindest unverbindliche Preisauskünfte eingeholt und dokumentiert werden. (Umsetzung ab sofort, Berichtspunkt 16) einstimmig angenommen
        III. Für zukünftige Projekte sollten die nötigen Zugriffsberechtigungen für abteilungsübergreifende Datenübertragungen eingerichtet werden. (Umsetzung ab sofort, Berichtspunkt 27) einstimmig angenommen


         

        2015

          Auf der Tagesordnung standen die Initiativprüfungen

          • Neubau Anton Bruckner Privatuniversität
          • Gewässerbezirke des Landes sowie die

          Sonderprüfung

          • . Rotes Kreuz – Blutzentrale Linz

          und die Folgeprüfungen

          • Umsetzung des . Reformprojektes
          • Hochwasserschutz Machland Nord und
          • Vergleich ausgewählter kommunaler Dienstleistungen im Raum Grieskirchen.

          Sämtliche Berichte zu den Prüfungen wurden einstimmig zur Kenntnis genommen. Die Folgeprüfung der Verbesserungsvorschläge der Sonderprüfung . Rotes Kreuz – Blutzentrale Linz wird in zwei Jahren durchgeführt.

           

          Sonderprüfung . Rotes Kreuz - Blutzentrale Linz

          I. Die Abteilung Gesundheit sollte im Sinne einer effizienten  Gesundheitsversorgung in Bezug auf die BZL verstärkt tätig werden, um steuernd zu wirken. (Berichtspunkte 3 und 8; Umsetzung ab sofort) einstimmig angenommen
          II. Die Abteilung Gesundheit sollte im Rahmen der Möglichkeiten mit dem Klinikum Wels-Grieskirchen und unter Beiziehung der BZL eine endgültige Entscheidung hinsichtlich der Auflassung der Blutzentrale des Klinikums herbeiführen. (Berichtspunkt 7; Umsetzung kurzfristig)

          Empfehlung geändert

          einstimmig angenommen

          III. Die Abteilung Gesundheit sollte in Abstimmung mit den Krankenanstalten den Umfang definieren, in dem immunhämatologische Leistungen dezentral weiterbetrieben werden sollen. (Berichtspunkt 8; Umsetzung mittelfristig) einstimmig angenommen
          IV. Die Abteilung Gesundheit sollte in Abstimmung mit dem Klinikum Wels-Grieskirchen und der BZL definieren, wer künftig immungenetische Leistungen in welchem Umfang erbringen soll. (Berichtspunkt 8; Umsetzung mittelfristig) einstimmig angenommen
          V. Die Abteilung Gesundheit sollte bezüglich der Gewebebanken im Krankenhaussektor gemeinsam mit den Systempartnern eine oberösterreichweite Strategie erarbeiten, wer welche Leistung erbringt. (Berichtspunkt 8; Umsetzung kurzfristig) einstimmig eingenommen
          VI. Die Abteilung Gesundheit sollte jene Verlustabdeckung, welche aus den außerordentlichen Preiserhöhungen für Laborleistungen resultiert und über die im Rahmen der Spitalsreform festgelegten, maximalen Kostensteigerungen hinausgeht, jährlich prüfen. Deren allfällige Fortgeltung sollte nur auf Basis entsprechender Nachweise und durch Einsichtnahme in die Rechenwerke der BZL gewährt werden. (Berichtspunkte 19 und 22; Umsetzung ab sofort) einstimmig angenommen

           

          Initiativprüfung Neubau Anton Bruckner Privatuniversität

          I. Bei Vorlagen zu Finanzierungsbeschlüssen für Bauprojekte sollten Toleranzgrenzen, welche sich der zunehmenden Planungstiefe entsprechend reduzieren, vorgesehen sein. (Berichtspunkt 19; Umsetzung mittelfristig) einstimmig angenommen
          II. Die BEG sollte – in Abstimmung mit den Direktionen Kultur und Finanzen – einen Tilgungsplan erstellen sowie die langfristige Finanzierung festlegen und sicherstellen. Zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos sollte die BEG (unter Beiziehung der Direktion Finanzen) geeignete Maßnahmen in Betracht ziehen. (Berichtspunkt 20; Umsetzung ab sofort) einstimmig angenommen
          III. Zur Sicherstellung der Einhaltung des Finanzrahmens sollten weiterhin kostensteuernde Maßnahmen gesetzt werden. (Berichtspunkt 23; Umsetzung ab sofort) einstimmig angenommen
          IV. Das EDV- bzw. Kostenverfolgungssystem der GBM sollte erweitert werden, um – auf Basis der gewonnenen Erfahrungswerte – die Darstellung der Kostenprognose zu ermöglichen. (Berichtspunkt 25; Umsetzung ab sofort) einstimmig angenommen

           

          Initiativprüfung Gewässerbezirke des Landes

          I. In einer mittelfristigen Perspektive sollte im Bereich der schutzwasserwirtschaftlichen Aufgaben eine wesentlich stärkere Zusammenführung der zersplitterten Kompetenzen angestrebt werden. Dazu bedarf es einer Abstimmung zwischen Bund und Ländern. (Berichtspunkt 3; Umsetzung mittelfristig) mehrheitlich abgelehnt
          II. Es sollte im Einvernehmen mit dem Bund geprüft werden, ob durch die organisatorische Zusammenführung von Gewässerbezirken und Wildbach- und Lawinenverbauung Synergiepotentiale gehoben werden könnten. (Berichtspunkt 4; Umsetzung kurzfristig) mehrheitlich abgelehnt
          III. Die Bedeutung des Aufgabenbereichs Gewässeraufsicht sollte festgelegt und abgeleitet davon sollten Überprüfungspläne ausgearbeitet und verbindlich vereinbart werden. Überdies sollten Aufsichtstätigkeiten lückenlos dokumentiert werden. (Berichtspunkt 7; Umsetzung kurzfristig) einstimmig angenommen
          IV. Die Abteilung Oberflächengewässerwirtschaft und die Gewässerbezirke sollten die Aufgabenverteilung und die Verantwortungen klarer dahingehend trennen, dass die beteiligten Organisationseinheiten jeweils nur Aufgaben wahrnehmen, die entweder der Fördergeber- oder der Fördernehmersphäre zuzurechnen sind. (Berichtspunkt 14; Umsetzung kurzfristig) einstimmig angenommen

           

          Auf der Tagesordnung standen die Initiativprüfungen

          • Ausgewählte Projekte aus dem EU-Förderprogramm Regio 13
          • Ausbau ganztägiger Schulformen
          • Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung in der Stadtgemeinde Kirchdorf an der Krems
          • . Chancengleichheitsgesetz – Wohnen

          sowie die Folgeprüfungen

          • Errichtungsphase Neubau Musiktheater
          • Pensionspraxis bezüglich Landes- und Gemeindebedienstete und
          • Buchhaltungsaufgaben des Landes .

          Die Berichte zu den Initiativprüfungen Ausgewählte Projekte aus dem EU-Förderprogramm Regio 13; Ausbau ganztägiger Schulformen, Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung in der Stadtgemeinde Kirchdorf an der Krems sowie alle Berichte über die Folgeprüfungen wurden einstimmig zur Kenntnis genommen. Der Bericht zur Initiativprüfung . Chancengleichheitsgesetz – Wohnen wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen; er wird somit im Landtag diskutiert.

           

          Initiativprüfung Ausgewählte Projekte aus dem EU-Förderprogramm Regio 13

          I. Bei Förderprojekten sollte auf eine vollständige Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen geachtet werden (Berichtspunkt 12, Umsetzung kurzfristig). einstimmig angenommen
          II. Bei der wirtschaftlichen Beurteilung der Förderfähigkeit von touristischen Projekten sollten bestimmte Anforderungen, z.B. eine Mindest-Eigenkapitalquote, zu Grunde gelegt werden (Berichtspunkt 13, Umsetzung kurzfristig). einstimmig angenommen
          III. Bei Investitionsprojekten sollte die Direktion Kultur Berechnungen über die zu erwartenden Folgekosten (insbesondere den laufenden Betriebsaufwand) und deren Finanzierung einfordern und bei der Entscheidung über die Gewährung der Förderung berücksichtigen (Berichtspunkt 28, Umsetzung kurzfristig). einstimmig angenommen
          IV. Aus der Erstreckung der Abrechnungsfrist entstehende Zwischenfinanzierungskosten sollten keinesfalls Gegenstand weiterer Förderungen sein oder anderweitig durch Landesmittel abgedeckt werden (Berichtspunkt 29, Umsetzung kurzfristig). einstimmig angenommen

           

          Initiativprüfung Ausbau ganztägiger Schulformen

          I. Das Land sollte beim Bund darauf hinwirken, die Bundeszuschüsse für den Ausbau der ganztägigen Schulformen auch für Horte verwenden zu dürfen (Berichtspunkt 4; Umsetzung ab sofort).

          einstimmig

          angenommen

          II. Um zielgerichtete Entscheidungen über das Betreuungsangebot treffen und die öffentlichen Mittel bestmöglich einsetzen zu können, sollte sich die Direktion Bildung und Gesellschaft einen Überblick über die im Land verfügbaren Daten verschaffen sowie beim Landesschulrat für erheben, welche Daten darüber hinaus zu den ganztägig geführten Schulen vorhanden sind. Weiters sollte sich die Direktion Bildung und Gesellschaft unter Einbindung der Abteilung Statistik mit dem Landesschulrat für abstimmen, ob und wie zusätzliche Informationen zu erheben sind und einen standardisierten Datenaustausch mit dem Landesschulrat für implementieren (Berichtspunkt 14; Umsetzung ab sofort).

          einstimmig

          angenommen

          III. Im Interesse der Gemeinden und der Länder sollten die Verhandlungen mit dem Bund über die Weiterfinanzierung der schulischen Nachmittagsbetreuung rechtzeitig aufgenommen werden (Berichtspunkt 15; Umsetzung ab sofort).

          einstimmig

          angenommen

           

          Initiativprüfung Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung in der Stadtgemeinde Kirchdorf an der Krems

          I. Das Land sollte mit der Stadtgemeinde verbindliche Konsolidierungsmaßnahmen vereinbaren und die Gewährung von Bedarfszuweisungen mit der Umsetzung dieser Maßnahmen verknüpfen (Berichtspunkt 5, Umsetzung kurzfristig).

          einstimmig

          angenommen

          II. Zur gezielten Steuerung des Fördermitteleinsatzes sollte das Land die Gemeinden dazu veranlassen, oberösterreichweit flächendeckende Kooperationsräume zu definieren (Berichtspunkt 2, Umsetzung mittelfristig).

          Empfehlung

          geändert

          einstimmig

          angenommen

          III. Das Land sollte in der Regel künftig keine BZ-Mittel mehr für Sanierungen von Gemeindesaunen gewähren (Berichtspunkt 51, Umsetzung kurzfristig).

          einstimmig

          angenommen

           

          Initiativprüfung . Chancengleichheitsgesetz - Wohnen

          I. sollte weiterhin im Rahmen seiner Möglichkeiten Initiativen zur Entwicklung eines bundesweit einheitlichen Leistungsstandards unterstützen und dessen Umsetzung auch mit den notwendigen Ressourcen in Einklang bringen. Mit einem bundesweit einheitlichen Leistungsrahmen sollte auch eine einheitliche Datenbasis für länderübergreifende Leistungsvergleiche geschaffen werden (Berichtspunkte 1, 2 und 26; Umsetzung ab sofort). einstimmig angenommen
          II. Bei der Festlegung von Qualitätsstandards sollte neben fachlichen Zielsetzungen auch die Leistbarkeit bzw. Finanzierbarkeit aller Systempartner mitberücksichtigt werden (Berichtspunkt 4; Umsetzung ab sofort). einstimmig angenommen
          III. Für zukünftige Einrichtungen sollte eine Vergrößerung der Stammwohnungen auf acht Dauerwohnplätze überlegt werden. Des Weiteren könnten in unmittelbarer Nähe zusätzlich - zu den bereits bestehenden - geschaffene teilbetreute Wohnungen effizient mitbetreut werden (Berichtspunkt 5; Umsetzung ab sofort). einstimmig angenommen
          IV. Entwicklung von Betreuungskonzepten speziell für ältere Menschen (Berichtspunkt 10; Umsetzung ab sofort). einstimmig angenommen
          V. Zur Entlastung der Warteliste sowie zur Unterstützung der Selbstständigkeit der Personengruppe der 20 bis 29-Jährigen sollte zeitnahe über alternative Betreuungsformen für diese Personengruppe nachgedacht werden (Berichtspunkt 17; Umsetzung ab sofort). einstimmig angenommen
          VI a. Grundlegende Diskussion des Leistungsbereiches Wohnen auf möglichst breiter Basis.

          Empfehlung geändert

          einstimmig angenommen

          VI b. Ziel sollte sein, das System nachhaltig so zu verändern, dass alle Menschen mit Beeinträchtigung entsprechend ihren Erfordernissen eine gleichwertige Leistung erhalten. Dies erfordert zukünftig eine intensivere Abstimmung des Leistungsangebotes mit den budgetären Gegebenheiten; Fokus sollte sein, den Leistungsbereich finanziell abzusichern. Der Leistungsbereich sollte so gestaltet bzw. das Leistungsniveau so differenziert werden, dass auf geringere Budgetsteigerungen gemäß der Wirtschaftsentwicklung reagiert werden kann (Berichtspunkte 22 und 27; Umsetzung ab sofort). einstimmig abgelehnt
          VII. Herbeiführen einer nachträglichen Beschlussfassung des Landtags über die bestehenden offenen Verpflichtungen zum Jahresende 2014 sowie zukünftig Vorlage aller mehrjährigen Verpflichtungen an den Landtag (Berichtspunkte 21 und 22; Umsetzung ab sofort). einstimmig angenommen

           

          Auf der Tagesordnung im Finanzausschuss stand die vom LRH durchgeführte Initiativprüfung Rechnungsabschluss 2014 des Landes . Sämtliche Empfehlungen wurden einstimmig angenommen, der gesamte Bericht wurde ebenfalls einstimmig zur Kenntnis genommen.

           

          Initiativprüfung Rechnungsabschluss 2014 des Landes

          I. Das in der Direktion Finanzen und bei den Buchhaltungen der Bezirkshauptmannschaften installierte interne Kontrollsystem sollte in ähnlicher Form auf den Budgetvollzug aller Mittelbewirtschafter ausdehnt werden. Insbesondere sollte die Direktion Finanzen entsprechende Vollständigkeitserklärungen über die im jeweiligen Finanzjahr abzubildenden Gebarungsfälle bzw. Leermeldungen einfordern. Diese Erklärungen sind von der verantwortlichen Leitung der bewirtschaftenden Stelle und vom jeweils zuständigen Mitglied der . Landesregierung zu unterfertigen. (Berichtspunkt 6; Umsetzung kurz- bis mittelfristig) einstimmig angenommen
          II. Die haushaltsrechtlichen Festlegungen im jährlichen Voranschlag sollten überarbeitet werden. (Berichtspunkt 8; Umsetzung kurz- bis mittelfristig) einstimmig angenommen
          III. Aus Gründen der Transparenz sollten Ausgabeneinsparungen aus Kreditsperren im Nachtragsvoranschlag nicht als Einnahme sondern als Ausgabenkürzung gezeigt werden. (Berichtspunkt 9; Umsetzung kurzfristig) einstimmig angenommen
          IV. Die Budgetumschichtungen im Steuerungsbereich der Direktion Finanzen sollten transparent im RA nachgewiesen werden. Nach Möglichkeit sollte dieser Nachweis in die Erläuterungen zum RA integriert und die Begründungen der Voranschlagsabweichungen darauf abgestimmt werden. (Berichtspunkt 11; Umsetzung kurzfristig) einstimmig angenommen
          V. Die aufgebaute Mittelreserve aus Gemeinde-Bedarfszuweisungen sollte ehestens abgebaut werden. (Berichtspunkt 23; Umsetzung kurzfristig) einstimmig angenommen

           

          Auf der Tagesordnung standen die Initiativprüfungen

          • Gemeinden Oberndorf bei Schwanenstadt, Pitzenberg, Pühret, Rutzenham - Auswirkungen der Verwaltungsgemeinschaft und einer möglichen Zusammenlegung
          • "Segment Entsorgung" der Energie AG Oberösterreich
          • Erhaltungsmanagement Landesstraßen und
          • Bezirkshauptmannschaft Linz-Land - ausgewählte Leistungsbereiche der Anlagenabteilung

          sowie die Folgeprüfungen

          • Raumordnung des Landes und
          • Förderung der Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern.

          Sämtliche Berichte zu den Prüfungen wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.

           

          Initiativprüfung Gemeinden Oberndorf bei Schwanenstadt, Pitzenberg, Pühret, Rutzenham - Auswirkungen der Verwaltungsgemeinschaft und einer möglichen Zusammenlegung

          Empfehlung geändert

           

          I. Das Land sollte sich stärker als bisher dem Thema Gemeindefusionen widmen
             (Berichtspunkt 32, Umsetzung kurzfristig).

          1. In einem ersten Schritt sollte es ein klares Bekenntnis seitens der oö. Landespolitik geben, dass umfassende Kooperationen bis hin zur Gemeindefusion nicht die Ausnahme sondern die Regel sein sollen.
          einstimmig abgelehnt
          1. Das Land sollte im Zusammenwirken mit den Gemeinden flächendeckend
                 Fusionspotentiale ausloten.
          mehrheitlich abgelehnt
          1. Das bestehende Anreizsystem hinsichtlich umfassender Kooperationen im    Gemeindebereich sollte überdacht werden.

          Empfehlung geändert

          einstimmig angenommen

           

          Initiativprüfung "Segment Entsorgung" der Energie AG Oberösterreich

          I. Maßnahmen, welche zur Verbesserung der Ergebnissituation und der Rentabilität im Gesamtsegment Entsorgung der Energie AG Oberösterreich bereits ergriffen wurden, sind konsequent fortzuführen; geplante Maßnahmen sollen zügig umgesetzt werden (Umsetzung ab sofort) einstimmig angenommen
          II. Die Ergebnissituation der Energie AG Oberösterreich Umwelt Service GmbH (US) soll durch effizientere Steuerung der Standorte und des Unternehmens und strategische Maßnahmen (Forcierung, Reduktion und - falls sinnvoll - den Rückzug aus Standorten) verbessert werden (Umsetzung ab sofort) einstimmig angenommen
          III. Die Rentabilität des Standorts Südtirol soll durch intensive Fortsetzung der bisherigen Restrukturierungsbemühungen erhöht werden bzw. sollten Alternativszenarien aufgestellt werden (Umsetzung ab sofort) Einstimmig angenommen

           

          Initiativprüfung Erhaltungsmanagement Landesstraßen

          I. Um die operativen Erhaltungsziele im Hinblick auf die Fahrsicherheit, den Fahrkomfort und die Straßensubstanz festzulegen sowie die Zielerreichung zu steuern und zu kontrollieren, sollte die Abteilung BauE auf Basis von strategischen Erhaltungszielen einen Zielkatalog definieren. Weiters wären auf Basis von Kennwerten hinsichtlich der Gebrauchs- und Substanzwerte mittel- bis langfristig anzustrebende Zielwerte festzulegen. (Berichtspunkte 3 und 4; Umsetzung ab sofort) einstimmig angenomenn
          II. Die Abteilung BauB sollte auf Grundlage von strategischen Erhaltungszielen einen entsprechenden Zielkatalog erarbeiten. Dieser Zielkatalog sollte alle wesentlichen Aspekte zur Erhaltung der Kunstbauten abbilden und Kennwerte sowie Zielgrößen zur Messung der Zielerreichung beinhalten. (Berichtspunkt 5; Umsetzung ab sofort) einstimmig angenommen
          III. Die Abteilung BauE sollte bei der Planung ihrer Straßenerhaltungsprogramme die Informationen und Auswertungsmöglichkeiten des PMS – insbesondere die vom System generierten Erhaltungsstrategien – noch stärker nutzen. (Berichtspunkt 28; Umsetzung ab sofort) einstimmig angenommen
          IV. Um der Tendenz der Verschlechterung der Substanz der oberösterreichischen Landesstraßen entgegenzuwirken, sollten für die erforderlichen substanzverbessernden Maßnahmen die entsprechenden Budgetmittel zur Verfügung gestellt werden. (Berichtspunkte 33 und 36; Umsetzung ab sofort) Einstimmig angenommen
          V. Bei den Brückenbauwerken sollte besonderes Augenmerk auf die älteren, schlechter benoteten Objekte gelegt werden. Weiters sollten bei den Galerien und Mauern zielgerichtete Erhaltungsmaßnahmen gesetzt werden. (Berichtspunkt 37; Umsetzung ab sofort) einstimmig angenommen

           

          Initiativprüfung Bezirkshauptmannschaft Linz-Land - ausgewählte Leistungsbereiche der Anlagenabteilung

          I. Das Thema „Personalressourcen im Anlagenbereich“ sollte BH-übergreifend diskutiert und Kriterien für eine Personalressourcenplanung sollten gemeinsam erarbeitet werden (Berichtspunkt 2; Umsetzung ab sofort) einstimmig angenommen
          II. Bei den Betriebsanlagenverfahren sollte künftig neben den Verfahrenskosten auch die Verfahrensdauer verglichen werden, um daraus Optimierungs- bzw. Standardisierungspotentiale abzuleiten. Dazu braucht es klare Festlegungen, welche Daten zu welchem Zeitpunkt im EVI zu erfassen sind (Berichtspunkte 15 und 16; Umsetzung ab sofort) einstimmig angenommen
          III. Die Kosten des Produktes „Betriebsanlagen-Errichtung“ sollten zum Gegenstand einer BH-übergreifenden Analyse und gemeinsamen Optimierung gemacht werden. Dabei sollten - auch wegen der aufgezeigten Kostenunterschiede - die Amtssachverständigen eingebunden werden (Berichtspunkt 17; Umsetzung ab sofort) einstimmig angenommen

           

          2014

            Auf der Tagesordnung standen die Initiativprüfungen

            • Vergleich ausgewählter kommunaler Dienstleistungen im Raum Grieskirchen
            • Umsetzung des . Reformprojektes (Stand Ende 2013)

            sowie die Folgeprüfungen

            • Landesausstellung 2012
            • Elektronischer Akt in der oö. Landesverwaltung und Fremdleistungen beim Land
            • Ausgewählte Fremdleistungen beim Land

            Sämtliche Berichte über die Prüfungen wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.

             

            Initiativprüfung Umsetzung des . Reformprojektes (Stand Ende 2013)

            I. Die im Rahmen von Analyseprojekten geschaffenen Grundlagen sollten in Zukunft genutzt werden, soweit sie im Rahmen von Umsetzungsprojekten noch nicht erschöpfend bearbeitet wurden. (Berichtspunkt 11; Umsetzung mittelfristig) einstimmig angenommen

             

            Initiativprüfung Vergleich ausgewählter kommunaler Dienstleistungen im Raum Grieskirchen

            I. Im Lichte der Umsatzsteuerproblematik sollte das Land Alternativszenarien zur derzeitigen Kooperations-strategie überlegen. (Berichtspunkt 3, Umsetzung kurzfristig)

            einstimmig angenommen
            II. Das Land sollte die Veranstaltungsinfrastruktur stärker steuern und insbesondere den Bedarf unter Berücksichtigung bereits vorhandener regionaler und überregionaler Angebote intensiver hinterfragen. (Berichtspunkt 17; Umsetzung kurzfristig) einstimmig angenommen
            III. Angesichts der zu erwartenden Kostenvorteile von gemeindeübergreifenden Kindergärten sollte das Land künftig die Realisierung derartiger Projekte noch stärker forcieren. (Berichtspunkt 30; Umsetzung kurzfristig) einstimmig angenommen

             

            Auf der Tagesordnung standen die Initiativprüfungen

            • Umsetzung der Spitalsreform II und
            • Hochwasserschutz Machland Nord

            sowie die Folgeprüfung

            • Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung.

            Sämtliche Berichte zu den Prüfungen wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.

             

            Initiativprüfung Umsetzung der Spitalsreform II

            I. Konsequente Weiterverfolgung der Umsetzung der Reformmaßnahmen mit besonderem Augenmerk auf die weitere Gleichbehandlung der Krankenanstalten (Berichtspunkte 1 und 8; Umsetzung ab sofort)

            einstimmig

            angenommen

             

            Initiativprüfung Hochwasserschutz Machland Nord

            I. Die steuerliche Situation für das Baulos 7 – St. Nikola sollte abgeklärt und danach allenfalls die Budgetierung (Finanzierung) dementsprechend angepasst werden (Berichtspunkt 13; Umsetzung ab sofort) einstimmig angenommen
            II. Zur langfristigen Sicherstellung der Finanzierung des Betriebes der Hochwasserschutzanlagen sollte rasch eine verbindliche Zusage zu den noch offenen Förderanteilen erfolgen (Berichtspunkt 28; Umsetzung ab sofort) einstimmig angenommen
            III. Die Erkenntnisse aus den Evaluierungen des Hochwasserereignisses 2013 sollten möglichst rasch in die Betriebsvorschriften eingearbeitet und nach wasserrechtlicher Überprüfung die katastrophenschutzbehördlichen Genehmigungen erwirkt werden (Berichtspunkt 29; Umsetzung ab sofort) einstimmig angenommen

             

            Auf der Tagesordnung im Finanzausschuss stand die vom LRH durchgeführte Initiativprüfung Rechnungsabschluss 2013 des Landes . Sämtliche Empfehlungen wurden einstimmig angenommen, der gesamte Bericht wurde ebenfalls einstimmig zur Kenntnis genommen.

             

            Initiativprüfung Rechnungsabschluss 2013 des Landes

            I. Falls in Hinkunft im Oö. Landtag zusätzliche Ausgaben in einem Nachtragsbudget beantragt werden, sollten in den Nachtragsvoranschlag auch bereits gesicherte Mindereinnahmen aufgenommen werden, wenn sich diese maßgeblich auf das Haushaltsergebnis auswirken. (Berichtspunkt 8; Umsetzung kurzfristig) einstimmig angenommen
            II. Insbesondere der Sozialbereich stellt aufgrund der Größenordnung, des steigenden Bedarfes und der vielfältigen Problemstellungen eine besondere finanzielle Herausforderung für die Zukunft dar.
            In diesem Bereich sollten daher die bisherigen Anstrengungen zur Optimierung der Kosten und Leistungen zwecks Effizienzsteigerung noch verstärkt sowie zusätzliche Einnahmemöglichkeiten ausgelotet werden. (Berichtspunkte 5 und 17; Umsetzung kurz- bis mittelfristig)
            einstimmig angenommen
            III. Um die offenen Finanzverbindlichkeiten bei den verkauften Wohnbauförderungsdarlehen abzubauen, sollten ab 2015 jährliche Zuschüsse in ausreichender Höhe aus dem Landeshaushalt auf das Verwahrgeldkonto „verkaufte Wohnbauförderungsdarlehen“ transferiert werden. (Berichtspunkt 22; Umsetzung kurzfristig) einstimmig angenommen
            IV. Das Land soll die Möglichkeit eines Ankaufes des betriebsnotwendigen LDZ unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie der Finanzierbarkeit im Landeshaushalt prüfen. (Berichtspunkt 33; Umsetzung kurzfristig) einstimmig angenommen

             

            Auf der Tagesordnung standen die Initiativprüfungen

            • Errichtungsphase Neubau Musiktheater
            • Pensionspraxis bezüglich Landes- und Gemeindebediensteter
            • Buchhaltungsaufgaben des Landes

            sowie die Folgeprüfungen

            • eHealth-Strategie des Landes Oberösterreich mit Schwerpunkt GesundheitsInformatik der gespag
            • Direktion Inneres und Kommunales Gemeindeaufsicht und Bedarfszuweisungen

            Sämtliche Berichte über die Prüfungen wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.

             

            Initiativprüfung Errichtungsphase Neubau Musiktheater

            I. Das Land sollte als Eigentümer bei der TOG bzw. MTG darauf hinwirken, dass folgende Empfehlungen umgesetzt werden:  
            1. Die offenen Forderungen einzelner Auftragnehmer sollten (unter Berücksichtigung eines eventuellen Prozessrisikos) endgültig abgeklärt werden (Berichtspunkte 8.2. und 34.2.; Umsetzung ab sofort)

            einstimmig angenommen

            2. Die Abstimmung zwischen Projektsteuerung und Buchhaltung der MTG für die Feststellung der Projektkosten und die vollständige und richtige Darstellung im Rechnungswesen der MTG sollte durchgeführt werden (Berichtspunkt 15.2.; Umsetzung ab sofort)

            einstimmig angenommen

            3. Bei Planungs- und Ausschreibungsmängeln sollte eine Geltendmachung der entstandenen Mehrkosten bzw. der daraus resultierenden Forderungen gegen Planer und Projektsteuerung überprüft werden (Berichtspunkte 37.2. und 39.2.; Umsetzung ab sofort)

            einstimmig angenommen

            4. Ein kritisches Augenmerk ist auf die Bescheide der diversen Behörden und deren Auflagen und Bedingungen zu richten (Berichtspunkt 41.2.; Umsetzung kurzfristig)

            einstimmig angenommen

             

            Initiativprüfung Pensionspraxis bezüglich Landes- und Gemeindebediensteter

            I. Das Land sollte im Bereich der Pensionen konkrete und messbare Ziele festlegen und zur Steuerung geeignete Kennzahlen und Indikatoren definieren (Berichtspunkt 3; Umsetzung kurzfristig)  einstimmig angenommen
            II. Um die pensionspolitische Ziele des Bundes zu unterstützen, sollten im Bereich der Landeslehrer vom Land gemeinsam mit dem Oö. Landesschulrat Steuerungsmaßnahmen gesetzt werden. Dies sollte im Zusammenwirken mit dem Bund erfolgen (Berichtspunkte 3 und 4; Umsetzung kurzfristig)  einstimmig angenommen
            III. Um mögliche Maßnahmen gegen die hohe Anzahl an Pensionierungen bei den Landeslehrern wegen Dienstunfähigkeit ergreifen zu können, sollte das Land gemeinsam mit dem Oö. Landesschulrat eine Ursachenanalyse durchführen (Berichtspunkt 6; Umsetzung kurzfristig)  einstimmig angenommen

             

            Initiativprüfung Buchhaltungsaufgaben des Landes

            1. Seitens der Direktion Finanzen sollten regelmäßig Workshops für die Bewirtschafter durchgeführt werden, um den Gedankenaustausch zu fördern und einheitliche Vorgehensweisen zu unterstützen. (Berichtspunkt 5.2.; Umsetzung ab sofort)
            einstimmig angenommen
            1. Bei Massendaten sollten organisatorische und technische Systemprüfungen durch die Buch Rev forciert werden. (Berichtspunkt 6.2.; Umsetzung ab sofort)
            einstimmig angenommen
            1. Nach Möglichkeit sollte eine vorzeitige Umstellung auf ELSAP bei jenen Bewirtschaftern erfolgen, bei denen eine große Anzahl von Einzelbelegen bearbeitet wird und die ELAK-Umstellung noch nicht unmittelbar bevorsteht; dies dann, wenn dadurch die Abläufe zwischen Bewirtschafter und Landesbuchhaltung vereinfacht und beschleunigt werden können. (Berichtspunkt 11.2.; Umsetzung ab sofort)
            einstimmig angenommen
            1. Die Landesbuchhaltung sollte ihre Aufgaben systematisch analysieren und Szenarien für eine "Gebarungsprüfung neu" unter Berücksichtigung eines risikoorientierten Prüfungsansatzes erarbeiten. (Berichtspunkt 12.2.; Umsetzung ab sofort)
            einstimmig angenommen
            1. Systematische Verbesserungspotentiale im Zusammenhang mit der zeitgerechten Erfassung von Zahlungs- und Empfangsaufträgen sowie mit nicht in Anspruch genommenen Skonti sollten im Detail von der Landesbuchhaltung analysiert und gehoben werden. (Berichtspunkte 14.2. bis 16.2.; Umsetzung ab sofort)
            einstimmig angenommen

             

            Auf der Tagesordnung standen die Initiativprüfungen

            • Förderung der Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern und Raumordnung des Landes

            sowie die Folgeprüfungen

            • Kindergärten
            • Zusammenlegung von BiMez und Education Highway
            • Planung Mühlkreisbahn neu
            • Offene Empfehlungen im Bereich Öffentlicher Personennahverkehr
            • Finanzierung von Immobiliengesellschaften des Landes


            Die Berichte über die Initiativprüfungen wurden einstimmig zur Kenntnis genommen, ebenso die Berichte zu den Folgeprüfungen Kindergärten, Zusammenlegung von BiMez und Education Highway, Offene Empfehlungen im Bereich Öffentlicher Personennahverkehr und Finanzierung von Immobiliengesellschaften des Landes OÖ. Der Bericht über die Folgeprüfung Planung Mühlkreisbahn neu wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen; sie wird somit im Landtag diskutiert.

             

            Initiativprüfungen Förderung der Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern

            I. Ausgehend von der Bedeutung der Bildung für das Land sollten Ziele und angestrebte gesellschaftspolitische Wirkungen für den Bereich der Lehrerfortbildung definiert und die Gewährung von Förderungen danach ausgerichtet werden (Berichtspunkte 1.2., 2.2. und 6.2; Umsetzung kurzfristig) einstimmig abgelehnt
            II. Zur Förderungsabwicklung sollte ein Standardprozess entwickelt und implementiert werden, der auch Prüf- und Kontrollmaßnahmen enthält (Berichtspunkt 7.2.; Umsetzung kurzfristig) einstimmig angenommen
            III. Im Sinne der Transparenz des Verwaltungshandelns und unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung aller Förderwerber sollten Kriterien (z. B. Leistungsspektrum, Finanzbedarf) sowohl für die Entscheidung über die Förderungswürdigkeit als auch die jeweilige Förderhöhe festgelegt werden (Berichtspunkt 8.2.; Umsetzung kurzfristig) einstimmig abgelehnt

             

            Initiativprüfung Raumordnung des Landes

            I. Das Land soll die Weiterentwicklung der Rechtsmaterie und die Beschlussfassung zügig vorantreiben. Bezüglich der Schwerpunktsetzungen in der ROG-Novelle weist der LRH auf die derzeit absehbaren Szenarien aus der Raumentwicklung hin. (Berichtspunkt 3.2.; Umsetzung kurzfristig) einstimmig angenommen
            II. Bei der Förderung des ländlichen Raumes sollte darauf geachtet werden, dass durch die Schaffung neuer Widmungskategorien keine neuen Siedlungssplitter entstehen. (Berichtspunkt 3.2.; Umsetzung kurzfristig)

            Empfehlung geändert

            einstimmig angenommen

            III. Die Abt. RO soll in Hinkunft den tatsächlichen Bedarf für die Mittelübertragung am Jahresende kritischer als bisher prüfen und nur das absehbare Erfordernis zur Übertragung auf das Folgejahr beantragen. (Berichtspunkt 6.2.; Umsetzung kurzfristig) einstimmig angenommen
            IV. Die Abt. RO soll eine Mitteilung an die Gemeinden senden, worin auf den Ablauf der zehnjährigen Überprüfungsfrist gem. § 35 ROG hingewiesen wird und die Gemeinden aufgefordert werden, die geplanten weiteren Schritte bekannt zu geben. (Berichtspunkt 9.2.; Umsetzung kurzfristig) mehrheitlich abgelehnt
            V. Hinsichtlich der bereits gewidmeten Baulandflächen in Hochwassergebieten sollte das Land eine Grundsatzentscheidung über den weiteren Umgang mit diesen sensiblen Flächen treffen. Neuwidmungen in gefährdeten Gebieten sollten auch weiterhin unterbleiben. (Berichtspunkt 17.2.; Umsetzung kurzfristig) einstimmig angenommen
            VI. In den hochwassergefährdeten Restrisikozonen sollten die mit einem Widmungsverbot versehenen roten Zonen möglichst unverändert bleiben. Neuwidmung von Bauland sollte innerhalb der jeweiligen Restrisikozone in den möglichen Gebieten unterbleiben. (Berichtspunkt 18.2.; Umsetzung kurzfristig) mehrheitlich abgelehnt
            VII. Bei neuen Baulandwidmungen in hochwassergefährdeten Restrisikozonen sollte überlegt werden, für den Bau und die Erhaltung von technischen Schutzmaßnahmen zweckgebundene Beiträge einzuheben. (Berichtspunkt 18.2.; Umsetzung kurzfristig) einstmmig abgelehnt
            VII. Die Abt. RO sollte ihre bisherigen Maßnahmen im Rahmen der DOSTE kritisch evaluieren. Dabei sollte geprüft werden, ob es nicht zweckmäßig wäre, die Aktivitäten und monetären Förderungen verstärkt auf Leitprojekte zu konzentrieren und auf finanzielle Beiträge für kleinere Maßnahmen bzw. Bagatellförderungen zu verzichten. (Berichtspunkt 19.2.; Umsetzung kurzfristig) einstimmig abgelehnt

             

            2013

              Auf der Tagesordnung standen die Initiativprüfungen

              • Elektronischer Akt in der oö. Landesverwaltung
              • Ausgewählte Fremdleistungen beim Land und
              • Landesausstellung 2012,

              die Sonderprüfung

              • Obernberger Fernwärme GmbH

              sowie die Folgeprüfungen

              • Strategie zur Korruptionsprävention in der oö. Landesverwaltung und
              • Stand der Feuerwehrreform.

              Die Berichte über die Initiativprüfungen Elektronischer Akt in der oö. Landesverwaltung und Landesausstellung 2012 wurden einstimmig zur Kenntnis genommen, ebenso wie die Berichte zur Sonderprüfung und die Folgeprüfungen. Der Bericht zur Initiativprüfung Ausgewählte Fremdleistungen beim Land wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen; sie wird somit im Landtag diskutiert.

               

              Initiativprüfung Landesausstellung 2012

              I. Das Land sollte die strategischen Grundlagen für Landesausstellungen überarbeiten und weiterentwickeln (Berichtspunkt 2.2., Umsetzung kurzfristig)

              Einstimmig

              angenommen

              II. Um die Zielerreichung von Landesausstellungen beurteilen zu können, sollte das Land für jede Landesausstellung konkrete, messbare und auf die beabsichtigten Wirkungen ausgerichtete Zielwerte festlegen (Berichtspunkt 3.2., Umsetzung kurzfristig)

              Einstimmig

              angenommen

              III. Das Land sollte Methoden bzw. Instrumente einführen, die eine genauere Ermittlung der Besucherzahlen ermöglichen (Berichtspunkt 4.2., Umsetzung kurz- bis mittelfristig)

              Mehrheitlich

              abgelehnt

              IV. Das Land sollte bei zukünftigen Ausstellungen die Projektmanagementrichtlinien der oö. Landesverwaltung anwenden (Berichtspunkt 10.2., Umsetzung kurzfristig)

              Einstimmig

              angenommen

              V. Das Land sollte im Bereich von Landesausstellungen wirtschaftliche Optimierungspotentiale identifizieren und heben (Berichtspunkt 14.2., Umsetzung kurz- bis mittelfristig)

              Einstimmig

              angenommen

              VI. Das Land sollte bei zukünftigen Ausstellungen jeweils einen Gesamtbudgetrahmen festlegen und am Ende eine Gesamtabrechnung vornehmen (Berichtspunkte 14.2. und 15.2., Umsetzung kurzfristig)

              Einstimmig

              angenommen

               

              Initiativprüfung Elektronischer Akt in der oö. Landesverwaltung

               

              I. Für die Beurteilung der erreichten Ergebnisse und Wirkungen sollten Messkriterien erarbeitet werden. Der angestrebte quantitative Nutzen sollte so messbar definiert werden, dass bei Abschluss der Einführung des ELAK eine nachvollziehbare Bewertung der Zielerreichung möglich ist (Berichtspunkte 3.2. und 4.2.; Umsetzung ab sofort) Einstimmig angenommen
              II. Der Zeitplan bis 2018 wäre zwingend einzuhalten – die dazu notwendigen Ressourcen für die Rollout-Unterstützung sollten gesichert werden (Berichtspunkte 12.2., 15.2. und 17.2.; Umsetzung ab sofort) Einstimmig angenommen
              III. Über die Einführung in allen Dienststellen sollten verpflichtend Abschluss- und Evaluierungsberichte erstellt werden (Berichtspunkt 16.2.; Umsetzung ab sofort) Einstimmig angenommen

               

              Initiativprüfung Ausgewählte Fremdleistungen beim Land

               

              Logopädie

               

              I. Die Ergebnisse des gesamten Prozesses der Auslagerung der Logopädie wären zu evaluieren. (Berichtspunkt 10.2.; Umsetzung ab sofort)

              Einstimmig angenommen
              1. Bei der Evaluierung sind Ursachen der Veränderungen der Kosten und des Leistungsumfangs zu analysieren und in Zukunft zur Leistungssteuerung heranzuziehen.  
              II. Es wäre eine Analyse und ein Vergleich der Kostenstruktur der mit Logopädieleistungen beauftragten Institutionen für eine verbesserte Steuerung durchzuführen. (Berichtspunkt 11.2.; Umsetzung ab sofort) Einstimmig angenommen

              Gebäudereinigung


              III. Der LRH empfiehlt eine Erhebung und Standardisierung der zu erbringenden Leistungen und die Vorgabe von Leistungskatalogen auch in der Eigenreinigung. Darauf aufbauend empfiehlt der LRH, bei künftigen Entscheidungen objektgruppenbezogen die Leistungen und die Kosten der Eigen- und Fremdreinigung gegenüberzustellen. Die Differenzierung sollte die Art der Reinigungsfläche, die Nutzungsart und die Objektgröße berücksichtigen. Auch sollte auf die regional unterschiedlichen spezifischen Besonderheiten und Herausforderungen der Eigen- und Fremdreinigung eingegangen werden. (Berichtspunkte 16.2., 17.2. und 21.2.; Umsetzung ab sofort)

              Einstimmig angenommen
              IV. Die finanziellen Auswirkungen der Entscheidung, Eigenreinigung durch Fremdreinigung zu ersetzen, wären wie geplant im Rahmen der Evaluierung zu überprüfen. (Berichtspunkt 23.2.; Umsetzung 2014) Einstimmig angenommen

               

              Sonderprüfung Obernberger Fernwärme GmbH

              • LRH richtet keine Empfehlung an das Land
               -> Keine Vorlage eines Verbesserungsvorschlags, der zu einer Folgeprüfung führt
               
              • LRH hat aber eine Reihe von Empfehlungen an die Gesellschaft
                • Zum Gesellschaftervertrag und Aufsichtsrat
                • Sonstige Empfehlungen betreffend die operative Geschäftsführung
                • Das Unternehmen hat deren Umsetzung zugesagt
                • Hier ist es dem LRH ein Anliegen, dass die IKD die Umsetzung künftig verfolgt
               

               


               

              Auf der Tagesordnung standen die Initiativprüfungen

              • Elektronischer Akt in der oö. Landesverwaltung
              • Ausgewählte Fremdleistungen beim Land und
              • Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung

              sowie die Folgeprüfungen

              • Oö. Landesgartenschauen
              • Oö. Landesbank AG und
              • Nahtstellenmanagement in , Schwerpunkt Entlassungsmanagement.

              Der Bericht zur Initiativprüfung Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung wurde einstimmig zur Kenntnis genommen, ebenso wie die Bericht der Folgeprüfungen. Die Berichte über die Initiativprüfungen Elektronischer Akt in der oö. Landesverwaltung und Ausgewählte Fremdleistungen beim Land wurden vertagt.

               

              Initiativprüfung Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung

              I. Eine Entscheidung über die zukünftige Ausrichtung der Seniorenarbeit im Land sollte getroffen werden. (Berichtspunkt 3.2., Umsetzung kurzfristig) Einstimmig angenommen
              II. Das Land sollte die Wirksamkeit der Seniorenförderung in der Freien Wohlfahrt analysieren. (Berichtspunkt 4.2., Umsetzung kurzfristig) Einstimmig angenommen
              III. Die Kriterien zur Beurteilung der Förderfähigkeit und -höhe für die Förderung der Seniorenorganisationen sollten klar und transparent festgelegt werden. (Berichtspunkt 6.2., Umsetzung kurzfristig) Einstimmig abgelehnt
              IV. Das Land sollte stärker als bisher auf das Leistungsangebot der Seniorenorganisationen einwirken und inhaltliche Vorgaben (z.B. bezüglich Jahresthemen oder Schwerpunkte) machen. (Berichtspunkt 8.2., Umsetzung kurzfristig) Einstimmig angenommen
              V. Die weitere Verwendung operativer Überschüsse sollte bei künftigen Fördervereinbarungen zwischen dem jeweiligen Verein und der SO stärker berücksichtigt werden. (Berichtspunkt 9.2., Umsetzung kurzfristig) Einstimmig abgelehnt
              VI. Alle in operativ tätigen Ebenen der Vereine (Landes-, Bezirks- und Ortsorganisationen) sollten für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit und  -höhe herangezogen werden. (Berichtspunkt 11.2., Umsetzung kurzfristig) Mehrheitlich abgelehnt
              VII. Die Weiterführung der Förderung für die Seniorenklubs/Tagesheimstätten sollte grundsätzlich überdacht werden. (Berichtspunkt 13.2., Umsetzung kurzfristig) Einstimmig abgelehnt

              VIII. Die Weiterführung der Seniorenerholungsaktion sollte grundsätzlich überdacht werden. Im Falle einer Weiterführung wären die Bearbeitungskosten jedenfalls zu analysieren und zu reduzieren. (Berichtspunkt 15.2., Umsetzung kurzfristig)

              Einstimmig angenommen

               

              Auf der Tagesordnung im Finanzausschuss stand die vom LRH durchgeführte Initiativprüfung

              • Rechnungsabschluss 2012 des Landes .

              Im Kontrollausschuss wurden die Initiativprüfung

              • E-Health-Strategie des Landes Oberösterreich mit Schwerpunkt GesundheitsInformatik der gespag

              sowie die Folgeprüfungen

              • Anton Bruckner Privatuniversität
              • Landesmusikschulwerk mit Schwerpunkt Investitionen und
              • EurothermenResort Bad Hall GmbH & Co KG

              behandelt.
              Der Bericht zur Initiativprüfung E-Health-Strategie wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Er wird somit in der nächsten Landtagssitzung diskutiert. Die Berichte über die Folgeprüfungen wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.

               

              Initiativprüfung Rechnungsabschluss 2012 des Landes

              I. Das derzeitige Buchhaltungssystem im Bereich der voranschlagsunwirksamen Gebarung sollte verbessert werden, um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit im RA und in der Buchhaltung zu erhöhen. Durch entsprechende Programmierungsmaßnahmen sollten in Zukunft sämtliche Vorschuss- und Verwahrgeldkonten in einer ähnlichen Systematik wie Haushaltskonten geführt und in den Nachweisen über Vorschüsse und Verwahrgelder jeweils die fälligen Soll-Werte, die kassenrelevanten Ist-Werte und die kassenmäßig nicht vollzogenen Werte ausgewiesen werden. (Berichtspunkt 4.2.; Umsetzung ab sofort)

              Einstimmig angenommen

               

               

               

              Einstimmig angenommen

              II. Die mittelfristige Budgetplanung im VA 2013 (Budgetvorschau 2013 bis 2017) sollte konsequent eingehalten und Neuinvestitionen bzw. Großprojekte möglichst nur im Rahmen von künftig gegebenen budgetären Möglichkeiten realisiert werden. (Berichtspunkt 14.2.; Umsetzung ab sofort) Einstimmig angenommen
              III. Die Bereinigung des seit Jahren offenen Betriebsmittelvorschusses an die gespag sollte mit der Statistik Austria abgeklärt werden. In Abhängigkeit von der Abklärung dieser offenen Frage sollte das Land den Vorschuss aus dem Landeshaushalt mittel- bis langfristig ausbuchen. (Berichtspunkt 31.2.; Umsetzung ab sofort) Einstimmig angenommen
              IV. Die beiden Richtlinien für Geldausleihungen und -veranlagungen sollten in einer Regelung zusammengeführt werden. (Berichtspunkt 32.2.; Umsetzung ab sofort) Einstimmig angenommen

               

              Initiativprüfung E-Health-Strategie des Landes Oberösterreich mit Schwerpunkt Gesundheitsinformatik in der Gespag

              Der LRH empfahl dem Land Oberösterreich:

               

              I. Bei der Einführung des eGP-Regelbetriebs den Anschluss einer Vereinbarung über die Regelfinanzierung der elektronischen Gesundheitsplattform (Umsetzung kurzfristig)

               

              Einstimmig angenommen

              II. Die Reduktion des eHealth-Strategie-Budgets von 7,2 Mio. Euro auf 6,83 Mio. Euro - ermöglicht durch den gesetzlich bedingten Wegfall der Anbindungskosten von Systempartnern (Umsetzung kurzfristig) Einstimmig angenommen
              III. Die Analyse des verbleibenden Gesamtprojekt-Budgets „Umsetzung der eHealth-Strategie“ hinsichtlich einer möglichen Kompensation durch Beiträge des Bundes im Blickwinkel des beschlossenen bundesweiten ELGA-Gesetzes (Umsetzung kurzfristig) Einstimmig angenommen
              IV. Die erweiterte Anwendung des Oö. Landesbediensteten-Zuweisungsgetzes bei der Bestellung von Leitungspositionen in der gespag (Umsetzung kurz- bis mittelfristig) Einstimmig angenommen
              Dem Land Oberösterreich als Eigentümer der gespag empfahl der LRH hinzuwirken, dass folgende Empfehlungen umgesetzt werden:

              V. Eine bestmögliche Ausnutzung der technischen Infrastruktur mit den bestehenden Dritt-Nutzern und für eigene Zwecke (Umsetzung kurzfristig)
               

               

               

              Einstimmig angenommen

              VI. Eine Entscheidung über die Weiterführung der externen Dienstleistungen der GesundheitsInformatik unter der vom Eigentümer aufgestellten Prämisse des wirtschaftlichen Erfolges für die gespag (Umsetzung kurzfristig) Einstimmig angenommen
              VII. Die Weiterentwicklung des Kostenrechnungs- und Planungsmodells der GesundheitsInformatik zur Verbesserung der Entscheidungsbasis (Umsetzung kurzfristig) Einstimmig angenommen
              VIII. Die Setzung von Maßnahmen zur weiteren Verbesserung des Projektmanagements, die Erstellung von Gesamt-Projektbudgets, die Durchführung von Kosten-Nutzen-Berechnungen vor Projektbeginn, die Festlegung erhebbarer Messgrößen zur Beurteilung der Zielerreichung (Umsetzung kurzfristig) Einstimmig angenommen

              IX.Die nachhaltige Absicherung der im Oktober 2012 kurzfristig gefährdeten IT-Teilbereiche der gespag mittels einer von vier möglichen Varianten, z.B. durch ein Kooperationsprojekt mit der landeseigenen IT- Abteilung (Umsetzung kurzfristig)

              Einstimmig angenommen
              X. Die Durchführung des bereits eingeleiteten Strategieentwicklungs-Prozesses zur längerfristigen Positionierung der GesundheitsInformatik (Umsetzung kurzfristig) Einstimmig angenommen
              XI. Festlegungen, um die Berichterstattung des Vorstandes an den Aufsichtsrat klarer zu regeln (Umsetzung kurzfristig) Einstimmig angenommen

               

               


              Auf der Tagesordnung standen der

              • Tätigkeitsbericht 2012,

              die Initiativprüfungen

              • Finanzierung von Immobiliengesellschaften des Landes
              • Planung Mühlkreisbahn neu und
              • Zusammenlegung von BiMEZ und Education Highway

              sowie die Folgeprüfung

              • Wohnbauförderung des Landes .


              Die Berichte über die Initiativprüfungen Finanzierung von Immobiliengesellschaften des Landes und Planung Mühlkreisbahn neu wurden mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Sie werden somit in der nächsten Landtagssitzung diskutiert. Die Berichte zur Initiativprüfung Zusammenlegung von BiMEZ und Education Highway wurde einstimmig angenommen, ebenso wie die Folgeprüfung.

               

              Initiativprüfung Finanzierung von Immobiliengesellschaften des Landes

              I. Finanzielle Beziehungen zwischen Land und der LIG sind unter Berücksichtigung des gültigen Stabilitätspakts um rein verrechnungstechnische Transaktionen zu bereinigen. Falls eine Bereinigung nicht erfolgt, sollten die Laufzeiten der Landesdarlehen an die LIG verkürzt werden. (Umsetzung ab sofort) Mehrheitlich abgelehnt
              II. Folgende Grundsätze sind bei der Beschlussfassung und Bezuschussung künftiger Investitionsvorhaben zu berücksichtigen: (Umsetzung ab sofort) Einstimmig angenommen Einstimmig angenommen
              1. Prozyklische Konjunktureffekte sollen weitgehend vermieden werden. Einstimmig angenommen
              Einstimmig angenommen
              1. In den Finanzierungsvereinbarungen zwischen dem Land und der jeweiligen Landesgesellschaft sollen Zahlungspläne festgelegt und nach Fertigstellung des Projekts konkretisiert werden, um die Planungssicherheit für bestehende Lasten des Landes zu erhöhen. Empfehlung geändert
              Empfehlung geändert
              1. Bestehende langfristige finanzielle Belastungen sollen bei Entscheidung über Investitionsprojekte berücksichtigt werden. Einstimmig angenommen
              Einstimmig angenommen
              1. Abschreibungsdauern sollen dem tatsächlichen Wertverzehr entsprechen. Dies ist bereits bei der Ausarbeitung der Finanzierungsmodelle zu berücksichtigen.

              Mehrheitlich abgelehnt

              1. Das gesamte Fremdkapital soll getilgt sein, bevor Re-Investitionen und wesentliche Sanierungsmaßnahmen notwendig sind. Mehrheitlich abgelehnt

              Mehrheitlich abgelehnt

              1. Die rechtlichen Beziehungen und Zahlungsströme zwischen Land und seinen Gesellschaften sollen so einfach wie möglich gestaltet werden. Einstimmig angenommen
              Einstimmig angenommen
              1. Bei Unternehmen mit Landesbeteiligung sollte auf eine möglichst gleichlaufende Buchung in Gesellschaft und Land geachtet werden. Darlehen oder Zuschüsse sind spiegelbildlich zur Darstellung des Landes zu verbuchen. Einstimmig angenommen
              Einstimmig angenommen
              1. Beiträge, die andere Rechtsträger für Projekte einer Gesellschaft an das Land leisten, sollen im Jahr der Vereinnahmung für diese verwendet werden.

              Ergänzend verweist der LRH auf die Beschlüsse des Kontrollausschusses vom
              8. April 2010 „für künftige Projekte“.

              Einstimmig angenommen
              Der LRH empfiehlt dem Land , bei den geprüften Gesellschaften darauf hinzuwirken,
              dass folgende Empfehlungen umgesetzt werden:
              III. Abschreibungsdauern sind zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. (Umsetzung ab sofort)
              Mehrheitlich abgelehnt
              IV. Die Kostenentwicklung ist ergänzend in die Berichterstattung an die Oö. Landesregierung über den Baufortschritt aufzunehmen (betrifft BEG). (Umsetzung ab sofort) Einstimmig angenommen

               

              Initiativprüfung Planung Mühlkreisbahn neu

              I. Die Investitionen eng verknüpft mit der zukünftigen Betriebsführung zu planen, um so ein möglichst zweckmäßiges und wirtschaftliches Gesamt-ÖV-System im Großraum Linz zu schaffen. Sinnvolle Synergien mit dem vorhandenen innerstädtischen ÖV-System wären dabei zu berücksichtigen. (Umsetzung ab sofort) Mehrheitlich angenommen
              II. Für die Planungen zur Umgestaltung bzw. Attraktivierung der MKB (RegioTram) und der damit in direkter Verbindung stehenden zweiten Linzer Straßenbahnachse eine gemeinsame Projektmanagement-Struktur der Planungsträger einzurichten. (Umsetzung ab sofort) Mehrheitlich angenommen
              III. Das beauftragte Vorprojekt rasch fertigzustellen, auf dessen Basis die Kosten für die Fuhrparkbeschaffungen sowie den laufenden Betrieb zu berücksichtigen und mit möglichen alternativen Betriebsführungen bzw. Gestaltungen des ÖV-Systems wirtschaftlich wie auch qualitativ zu vergleichen. (Umsetzung ab sofort) Mehrheitlich angenommen
              IV. Den zur Realisierung des Vorhabens während der Bauphase notwendigen Schienenersatzverkehr rechtzeitig zu konkretisieren. (Umsetzung mittelfristig) Einstimmig angenommen
              V. Mit dem laufenden Betrieb der vom Land übernommenen Regionalbahnen grundsätzlich den jeweiligen Bestbieter zu betrauen. (Umsetzung mittelfristig) Einstimmig angenommen

               

              Initiativprüfung Zusammenlegung von BiMEZ und Education Highway

              Speziell für das Zusammenlegungsprojekt EDUGROUP:

               

              I. Sofortige Zusammenführung an einem Betriebsstandort (Umsetzung ab sofort)

              Einstimmig

              angenommen

              II. Baldige Markteinführung der entwickelten Produkte, proaktives Marketing für die Produkte (Umsetzung kurzfristig)

              Einstimmig

              angenommen

              III. Maßnahmen zur Erhöhung der Deckungsbeiträge, um den Zuschussbedarf aus Landesmitteln zu begrenzen (Umsetzung kurz- bis mittelfristig)

              Einstimmig

              angenommen

              IV. Prüfung weiterer Kooperationsmöglichkeiten (Umsetzung mittelfristig)

              Einstimmig

              angenommen

              V. Gesamtevaluierung des Zusammenlegungsprojektes am Ende der Planungsperiode (spätestens 2016)

              Einstimmig

              angenommen

              Für alle Reform- und Organisationsprojekte:


              VI. Realistische Berechnung und laufende Anpassung von Einsparungspotentialen (Umsetzung ab sofort)

              Einstimmig

              angenommen


               

               

              2012

                Auf der Tagesordnung standen die Initiativprüfungen

                • Leistungen des Landes an Parteien und parteinahe Organisationen
                • Kindergärten
                • Stand der Feuerwehrreform und
                • Strategie zur Korruptionsbekämpfung in der oö. Landesverwaltung

                sowie die Folgeprüfungen

                • Tennishalle Asten und
                • Schulassistenz zur Integration von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung.

                Die Berichte zu den Initiativprüfungen Leistungen des Landes an Parteien und parteinahe Organisationen und Strategie zur Korruptionsbekämpfung in der oö. Landesverwaltung wurden einstimmig angenommen. Die Berichte über die Initiativprüfungen Stand der Feuerwehrreform sowie Kindergärten wurden mehrstimmig zur Kenntnis genommen. Sie werden somit in der nächsten Landtagssitzung diskutiert. Die Berichte zu den Folgeprüfungen wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.

                 

                Initiativprüfung Kindergärten

                I. Ressortübergreifende Priorisierung von Projekten im Lichte der sonstigen Aufgaben und Vorhaben des Landes sowie des eingeengten finanziellen Handlungsspielraums des Landes (Umsetzung ab sofort, Einzelfallprüfung bei jedem Projekt) Einstimmig angenommen
                II. Ausreichende Vorausplanung und realistische Ressourcenausstattung von Projekten, sorgfältigere inhaltliche Gestaltung der begleitenden Informationsarbeit (Umsetzung ab sofort) Einstimmig angenommen
                III. Festlegen von Messgrößen und angestrebter Zielwerte zu Beginn jedes neuen Projektes im Sinne der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung (Umsetzung ab sofort) Einstimmig angenommen

                speziell für den beitragsfreien Kindergarten:


                IV. Fortsetzung der Kommunikation mit den Gemeinden, um die Meinungsverschiedenheiten und Irritationen im Zusammenhang mit dem Betrieb ihrer Kindergärten aufzulösen (Umsetzung sofort)

                Einstimmig angenommen

                 

                Initiativprüfung Stand der Feuerwehrreform

                I. Formulierung eines gemeinsamen langfristigen Zukunftsbildes, wie das Feuerwehrwesen im Jahr 2030 ausgestaltet sein soll(Umsetzung kurzfristig)

                • davon abgeleitet, Erarbeitung einer Strategie und
                • Umsetzung der Maßnahmen und laufende Evaluierung
                Mehrheitlichangenommen
                II. Überprüfung aller vorgeschlagenen Maßnahmen im Hinblick auf ihre finanziellen Auswirkungen und deren Leistbarkeit (Umsetzung kurzfristig) Einstimmig abgelehnt

                III. Erarbeitung von Rahmenbedingungen zur effizienteren Gestaltung des Feuerwehrsystems (Umsetzung kurzfristig),

                • insbesondere mit dem Ziel einer stärkeren Aufgabendifferenzierung unter den Feuerwehren
                • einer verstärkten Ausrichtung der Feuerwehrstrukturen und Ausrüstungen auf größere Planungseinheiten (z.B. größere Pflichtbereiche) und deren Mindesterfordernisse
                Einstimmig abgelehnt
                IV. Analyse und allfällige Anpassung der Aufgabenverteilung im Hinblick auf die übergeordnete Steuerung des Feuerwehrwesens (Umsetzung kurzfristig) Einstimmig abgelehnt
                V. Weiterentwicklung eines flächendeckenden Qualitätsmanagementsystems (Umsetzung kurzfristig) Einstimmig angenommen

                 

                Initiativprüfung Strategie zur Korruptionsbekämpfung in der oö Landesverwaltung

                I. Auf Basis einer Analyse Identifikation und Priorisierung der jeweiligen Korruptionsrisiken in den einzelnen Organisationseinheiten und Aufgabenbereichen (Umsetzung kurzfristig) Einstimmig angenommen
                II. Auf Grundlage der Risikoanalyse Beurteilung der eingesetzten Instrumente und Maßnahmen, ob sie geeignet, wirksam und ausreichend sind, die identifizierten Risiken abzudecken (Umsetzung kurz- bis mittelfristig)
                • Je nach Ergebnis dieser Beurteilung Überarbeitung der Strategie des Landes
                • Dabei auch Prüfung, inwieweit bestehende Instrumente weiterentwickelt werden sollen bzw. zusätzliche Instrumente notwendig sind
                Einstimmig angenommen
                III. Verschriftlichung der Antikorruptionsstrategie, um ein einheitliches Grundverständnis und eine einheitliche Vorgangsweise sicherzustellen sowie die Steuerung, Umsetzung und Abstimmung zu erleichtern und die Verbindlichkeit zu erhöhen (Umsetzung kurzfristig) Einstimmig angenommen

                 

                Initiativprüfung Leistungen des Landes an Parteien und parteinahe Organisationen

                I. Verbesserung der Transparenz bezüglich Zahlungen des Landes an parteinahe Organisationen Einstimmig abgelehnt

                 


                Auf der Tagesordnung standen die Initiativprüfungen

                • Nahtstellenmanagement
                • Landesbank AG
                • Landesgartenschauen sowie
                • Kindergärten

                und die Folgeprüfungen

                • Oö. Fernpendlerbeihilfe
                • Straßenbau und
                • Sprungschanze Hinzenbach.

                Die Berichte über die Initiativprüfungen Nahtstellenmanagement, Landesbank AG sowie Landesgartenschauen wurden einstimmig zur Kenntnis genommen. Zurückgestellt wurde hingegen der Bericht zur Initiativprüfung Kindergärten, die im Kontrollausschuss im Dezember diskutiert wird. Die Berichte über die Folgeprüfungen
                Oö. Fernpendlerbeihilfe, Straßenbau und Sprungschanze Hinzenbach wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.

                Initiativprüfung Nahtstellenmanagement in , Schwerpunkt Entlassungsmanagement

                Zusammenfassend empfahl der LRH

                Für dieses Projekt:

                 

                I. Sicherstellung einer landesweit einheitlichen Patientenversorgung (Umsetzung mittelfristig)

                Einstimmig angenommen
                II. Herstellen von Zielklarheit sowie Definition und Erhebung von Indikatoren zu Wirkungen, Effizienz und Nachhaltigkeit des Projektes (Umsetzung ab sofort) Einstimmig angenommen
                III. Effiziente Abwicklung und Abschluss des Projektes bis Ende 2012 (Umsetzung bis Ende 2012) Einstimmig angenommen

                Für künftige Projekte:


                IV. Definition wirkungsorientierter Ziele und Indikatoren zu Projektbeginn (Umsetzung ab
                sofort)

                Einstimmig angenommen
                V. Erteilung eines detaillierten schriftlichen Projektauftrags (Umsetzung ab sofort) Einstimmig angenommen
                VI. Erstellung mehrjähriger Projektbudgets (Umsetzung ab sofort) Einstimmig angenommen
                VII. Einführung eines Projektcontrolling (Umsetzung ab sofort) Einstimmig angenommen

                 

                Initiativprüfung Landesgartenschauen

                I. Beauftragung, einen umfassenden Projektstrukturplan ("Handbuch zur Durchführung einer Landesgartenschau") zu erarbeiten, der die Erfahrungen aus den vorhergehenden LGS nutzt, den Wissenstransfer für künftige LGS sicherstellt und die Professionalität bei Durchführung der LGS gewährleistet. (Umsetzung mittelfristig) Einstimmig angenommen

                II. Erweiterung der "Richtlinie zur Durchführung von Landesgartenschauen" um:

                • Anwendung des erarbeiteten Projektstrukturplanes und Einfordern einer geeigneten Projektorganisation von der ausrichtenden Gemeinde (Umsetzung kurzfristig)
                • die Begrenzung der Förderungshöhe auf eine maximale Förderungsobergrenze (Umsetzung ab sofort)
                • eine einheitliche Regelung zur Indexanpassung für alle ausrichtenden Gemeinden (Umsetzung ab sofort)
                Einstimmig angenommen
                III. Bestimmung geeigneter Messkriterien bzw. Vorgabe einheitlicher Berechnungsmodi zur Beurteilung der LGS, um die einzelnen LGS miteinander vergleichbar und den Erfolg einer LGS messbar zu machen (Umsetzung ab sofort) Einstimmig angenommen
                IV. Durchführung regelmäßiger, standardisierter Evaluierungen von LGS, um Systemschwächen zu erkennen und deren Effizienz zu steigern (Umsetzung kurzfristig) Einstimmig angenommen
                V. Ausrichten der künftigen LGS nur noch im Drei-Jahresrhythmus; dies v.a. im Hinblick auf die derzeit angespannte finanzielle Situation des Landes und einem erzielbaren Einsparungsvolumen von 10 Mio. Euro bis zum Jahr 2025 (Umsetzung kurzfristig) Mehrheitlich abgelehnt

                 

                Initiativprüfung Landesbank AG

                Einzelne Verbesserungsvorschläge des LRH wurden während der Prüfung seitens der Bank bereits aufgegriffen.

                Zusammenfassend empfahl der LRH dem Land :

                I. Treffen einer Vereinbarung für Landesbeiträge auf Basis von Marktpreisen für die Refinanzierung für die EKF Darlehen die Mitte 2009 bis Mitte 2011 zugezählt wurden. (Umsetzung ab sofort) Einstimmig angenommen
                II. Festlegen eines Mechanismus zur Zinsfestsetzung für künftige EKF Darlehen, der sich an Marktpreisen für die Refinanzierung orientiert. (Umsetzung ab sofort) Einstimmig angenommen


                 


                 

                Auf der Tagesordnung standen die Initiativprüfungen

                • Landesmusikschulwerk
                • Umsetzung der Spitalsreform II
                • Nahtstellenmanagement in

                sowie die Sonderprüfung

                • Direktion Inneres und Kommunales - Gemeindeaufsicht und Bedarfszuweisung

                und die Folgeprüfungen

                • Oö. Fernpendlerbeihilfe und Oö. Zivilschutzverband.

                Die Berichte zu den Initiativprüfungen Landesmusikschulwerk sowie Umsetzung der Spitalsreform II und die Folgeprüfung Oö. Zivilschutzverband wurden einstimmig angenommen. Der Bericht über die Sonderprüfung Direktion Inneres und Kommunales - Gemeindeaufsicht und Bedarfszuweisung wurde mit Mehrheit zur Kenntnis genommen und ist damit Gegenstand der Diskussion in der Landtagssitzung. Darüber hinaus wurde ein Geschäftsantrag einstimmig beschlossen, wonach die Folgeprüfung in zwei Jahren durchgeführt wird. Die Berichte zu den Initiativprüfungen Nahtstellenmanagement , Schwerpunkt Entlassungsmanagement sowie zu den Folgeprüfung Oö. Fernpendlerbeihilfe wurden vertagt. Sie werden im Kontrollausschuss im September behandelt.

                 

                Initiativprüfung Landesmusikschulwerk mit Schwerpunkt Investitionen

                I. Wirtschaftliche Optimierung des LMSW durch die mittelfristige Senkung der Personalkosten um 5 bis 10 Prozent und die Erhöhung des Deckungsbeitrages auf rd. 25 Prozent. (siehe Berichtspunkte 6.2. und 8.2., Seiten 8 und 9; Umsetzung mittelfristig)

                Einsimmig abgelehnt

                II. Vorläufiger Verzicht auf die im Oö. Musikschulplan beschlossenen, aber noch nicht realisierten Standorte. (siehe Berichtspunkt 2.2., Seite 5; Umsetzung ab sofort) Einstimmig angenommen
                III. Kritisches Überdenken der ab 2014 geplanten Baumaßnahmen mit dem Ziel, wenn möglich einzelne Vorhaben zu reduzieren oder zurückzustellen. (siehe Berichtspunkt 11.2., Seite 11; Umsetzung ab sofort) Einsimmig abgelehnt
                IV. Steigerung der Nutzung der Musikschulgebäude. Beispielsweise durch geeignete und rentable Fremdnutzungen sowie verstärkte Kooperationen mit regionalen Vereinen und Pflichtschulen. (siehe Berichtspunkte 14.2. und 21.2., Seiten 12 und 15; Umsetzung ab sofort) Einstimmig angenommen

                 

                Sonderprüfung Direktion Inneres und Kommunales Gemeindeaufsicht und Bedarfszuweisungen

                I. Umgestaltung des kommunalen Finanzierungssystems unter besonderer Berücksichtigung der Leistbarkeit und der Stärkung der Gemeindeautonomie (siehe Pkt. 3.2.; Umsetzung ab sofort)

                Mehrheitlich abgelehnt

                Empfehlung geändert

                II. Bei der Verteilung der verfügbaren BZ-Mittel stärkere Fokussierung auf eine adäquate finanzielle Grundausstattung der Gemeinden (siehe Pkt. 3.2., Umsetzung ab sofort)
                - BZ-Mittel sollten verstärkt Anreize für eine wirtschaftliche Gemeindeführung bieten und transparenter vergeben werden Mehrheitlich abgelehnt

                Mehrheitlich abgelehnt
                III. Gesamtstrategische Neuausrichtung der Kommunalstrukturen mit stärkerer Differenzierung zwischen flächendeckend erforderlicher Grundversorgung und regional verfügbarer Zusatzausstattung (siehe Pkte. 3.2., 15.2. und 20.2., Umsetzung ab sofort) Einstimmig angenommen
                IV. Weiterentwicklung der Aufsichtsinstrumente im Sinne der angestrebten Wirkungen und Ziele (siehe Pkte. 9.2., 12.2., 13.2., und 14.2., Umsetzung ab sofort) Einstimmig angenommen
                V. Unterstützung der Gemeinden zur Implementierung eines professionellen Finanz- und Risikomanagements (siehe Pkt. 28.2., Umsetzung ab sofort) Einstimmig angenommen

                 

                Initiativprüfung Umsetzung der Spitalsreform II (Stand Frühjahr 2012)

                I. Konsequente Weiterverfolgung der Umsetzung der Reformmaßnahmen und Weiterentwicklung der Steuerungsinstrumente (Umsetzung ab sofort) Einstimmig angenommen
                II. Festlegung einer mit der Oö. Landesregierung abgestimmten Vorgangsweise für die in der Umsetzungsphase auftretenden Veränderungen bzw. notwendigen Anpassungen (Umsetzung ab sofort) Einstimmig angenommen

                 


                Auf der Tagesordnung des Finanzausschusses stand die Initiativprüfung Rechnungsabschluss 2011 des Landes , die einstimmig zur Kenntnis genommen wurde.

                Initiativprüfung Rechnungsabschluss 2011 des Landes

                I. Die Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 sollten eingehalten werden, wobei auf das Ergebnis aus der laufenden Gebarung und die daraus ableitbare freie Finanzspitze besonderes Augenmerk gelegt werden sollte. Dies sind wichtige Indikatoren zur Beurteilung der Leistbarkeit von Investitionen, Schuldenrückzahlungen und Neuverschuldung im Landeshaushalt. (Umsetzung ab sofort) Mehrheitlich angenommen
                II. Bei den finanzpolitischen Vorgaben sollte möglichst konkret auf den Österreichischen Stabilitätspakt 2012 eingegangen werden. (Umsetzung ab VA 2013) Mehrheitlich angenommen
                III. Mehrjährige Förderungszusagen und -zusicherungen sollen auch weiterhin nicht über die Nutzungsdauer des Förderungsgegenstandes hinaus getätigt werden. (Umsetzung ab sofort) Einstimmig angenommen

                 

                Auf der Tagesordnung stand die Initiativprüfung

                • EurothermenResort Bad Hall.

                Darüber hinaus wurden die Folgeprüfungen

                • Breitband-Initiative Oberösterreich
                • Kulturhauptstadt Europas - Linz 2009 sowie
                • Umweltförderungen mit Schwerpunkt im Energiebereich

                behandelt.

                 

                Initiativprüfung EurothermenResort Bad Hall

                I. Finanzierungsbeiträge des Landes zumindest in Höhe der gemäß Finanzierungsvereinbarung vorgesehenen Raten von 5 Mio. Euro pro Jahr bis zur Ausfinanzierung zu leisten (Umsetzung ab sofort) Mehrheitlich abgelehnt
                II. Kooperationsverhandlungen mit der BVA bezüglich der Therapieleistungen und Thermennutzung unterstützen (Umsetzung ab sofort) Einstimmig angenommen

                 


                Auf der Tagesordnung standen die Initiativprüfungen

                • Landesmusikschulwerk
                • Wohnbauförderung des Landes Oberösterreich
                • EurothermenResort Bad Hall

                sowie die Sonderprüfung

                • Direktion Inneres und Kommunales - Gemeindeaufsicht und Bedarfszuweisung.

                Darüber hinaus sollten die Folgeprüfungen

                • Breitband-Initiative Oberösterreich
                • Kulturhauptstadt Europas - Linz 2009 sowie
                • Umweltförderungen mit Schwerpunkt im Energiebereich

                behandelt werden. Letztere wurden vertagt, ebenso die Initiativprüfung EurothermenResort Bad Hall.
                Die Initiativprüfung Wohnbauförderung des Landes Oberösterreich wurde einstimmig angenommen. Die Initiativprüfung Landesmusikschulwerk sowie die Sonderprüfung Direktion Inneres und Kommunales - Gemeindeaufsicht und Bedarfszuweisung wurden unterbrochen und ebenfalls vertagt.

                 

                Initiativprüfung Wohnbauförderung des Landes Oberösterreich

                I. Aus Maastricht-Gründen sollten in der Wohnbauförderung wieder verstärkt Förderungsdarlehen des Landes anstelle von Zuschüssen gewährt werden. Vor allem der mehrgeschossige Wohnbau sollte wieder vorrangig mit Förderungsdarlehen und nicht mit substituierenden Hypothekardarlehen gefördert werden.

                Einstimmig angenommen -

                Klammerausdruck wurde gestrichen

                II. Sämtliche Förderleistungen im Wohnbau, im Wohnumfeld und im Bereich der erneuerbaren Energieträger sind kritisch auf ihre Notwendigkeit und Leistbarkeit zu hinterfragen. Dabei sollten tendenziell Neubauförderungen zurückgenommen und Sanierungsförderungen erhalten bleiben.

                Einstimmig angenommen -

                Klammerausdruck wurde gestrichen

                III. Der mehrgeschossige Wohnbau im Rahmen des Wohnbauprogrammes sollte auf Mietwohnungen beschränkt werden. Eigentumswohnungen sollten nach einem einheitlichen Modus gefördert werden. (siehe Berichtspunkte 34.2.; 35.2. und 41.2.; Umsetzung ab sofort)

                Mehrheitilch

                abgelehnt

                Anlässlich der Diskussion im Kontrollausschuss des Oö. Landtags am 29.3.2012 formulierte der Oö. Landesrechnungshof Pkt. IV in seiner Empfehlung des gegenständlichen Berichtes wie folgt:

                IV. Die hohen Einkommensgrenzen für Förderleistungen sollten längerfristig nicht erhöht werden. (siehe Berichtspunkt 25.2.; Umsetzung ab sofort)

                Einstimmig

                angenommen

                V. Als Anreiz für einen noch sparsameren Umgang mit Budgetmitteln sollten vermehrt Förderungsdarlehen des Landes aufgebaut und nicht binnen kurzer Zeit verkauft werden; die daraus erzielten Rückflüsse sollten grundsätzlich der Wohnbauförderung zu Gute kommen. Außerdem sollten aus Gründen der Risikovorsorge buchmäßige Rücklagen gebildet und das Erzielen von Mehreinnahmen durch die Abteilung Wohnbauförderung (z.B. bei Rückforderung von Förderungen) forciert werden. (siehe Berichtspunkte 11.2., 12.2. und 23.2.; Umsetzung ab 2013)

                Einstimmig

                angenommen

                VI. Bei sämtlichen Fördersparten auf Basis von Zins- oder Annuitätenzuschüssen sollte das Zinsänderungsrisiko begrenzt oder weiter vermindert werden. Dies ist durch
                klare Zinsobergrenzen oder Risikoteilung zwischen Förder-geber und Fördernehmer möglich. (siehe Berichtspunkte 2.2. und 23.2.; Umsetzung mittelfristig)

                Mehrheitlich

                angenommen

                VII. In der Abteilung Wohnbauförderung sollte ein effizientes Risikomanagement aufgebaut werden. Dieses sollte neben Prozess– und sonstigen Risiken vor allem Vorsorgemaßnahmen für die skizzierten finanziellen Risiken umfassen. (siehe Berichtspunkte 8.2. und 23.2.; Umsetzung ab sofort)

                Einstimmig

                angenommen

                 

                Initiativprüfung Landesmusikschulwerk mit Schwerpunkt Investitionen

                I. Wirtschaftliche Optimierung des LMSW durch die mittelfristige Senkung der Personalkosten um 5 bis 10 Prozent und die Erhöhung des Deckungsbeitrages auf rd. 25 Prozent. (siehe Berichtspunkte 6.2. und 8.2., Seiten 8 und 9; Umsetzung mittelfristig)

                einstimmig

                abgelehnt

                II. Vorläufiger Verzicht auf die im Oö. Musikschulplan beschlossenen, aber noch nicht realisierten Standorte. (siehe Berichtspunkt 2.2., Seite 5; Umsetzung ab sofort)

                zurückgestellt

                III. Kritisches Überdenken der ab 2014 geplanten Baumaßnahmen mit dem Ziel, wenn möglich einzelne Vorhaben zu reduzieren oder zurückzustellen. (siehe Berichtspunkt 11.2., Seite 11; Umsetzung ab sofort) zurückgestellt
                IV. Steigerung der Nutzung der Musikschulgebäude. Beispielsweise durch geeignete und rentable Fremdnutzungen sowie verstärkte Kooperationen mit regionalen Vereinen und Pflichtschulen. (siehe Berichtspunkte 14.2. und 21.2., Seiten 12 und 15; Umsetzung ab sofort) zurückgestellt

                 

                2011

                  Der Kontrollausschuss hat die die Initiativprüfung Schulassistenz zur Integration von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung diskutiert. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Bis auf eine wurden alle Empfehlungen angenommen.
                  Ebenfalls einstimmig wurde die Folgeprüfung TMG-Firmengruppe zur Kenntnis genommen.

                   

                  Initiativprüfung Schulassistenz zur Integration von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung

                  I. Zusammenfassung des Aufgabenbereichs Schulassistenz in einer Direktion des Landes nach detaillierter Ausarbeitung der gesetzlichen, vertraglichen und organisatorischen Anpassungserfordernisse. (Siehe Berichtspunkt 19.2; Umsetzung ab sofort) Angenommen
                  II. Reduktion der Komplexität des Fördersystems in der BGD. Dabei sollte auch geprüft werden, ob die Zuständigkeit des Schulerhalters für die Beistellung von Schulassistenten erforderlich ist, ob bzw. wie die Anzahl der Arbeitgeber reduziert werden kann. (Siehe Berichtspunkt 9.2. und 11.2.; Umsetzung ab sofort) Mehrheitlich abgelehnt
                  III. Vereinheitlichung der maximalen Kostenersätze an die verschiedenen Arbeitgeber (Siehe Berichtspunkt 10.2. und 12.2.; Umsetzung ab sofort) Angenommen
                  IV. Klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen dem Oö. Landesschulrat und der Direktion Bildung und Gesellschaft (Siehe Berichtspunkt 8.2.; Umsetzung ab sofort) Angenommen
                  V. Klarstellung der Voraussetzungen für die Förderung eines Schulassistenten bei allen Entscheidungsträgern (Siehe Berichtspunkt 7.2.; Umsetzung ab sofort)II. Konzipieren eines den Güterwegeerhaltungsverbänden entsprechenden Modells für den Gemeindestraßenbereich. Angenommen

                   

                  Der Kontrollausschuss beriet die Initiativprüfungen

                  • Straßenbau
                  • Offene Empfehlungen im Bereich Öffentlicher Personennahverkehr sowie
                  • Sprungschanze Hinzenbach.

                  Darüber hinaus wurde die Folgeprüfung

                  • Oö. Tierheimstiftung

                  behandelt, die einstimmig zur Kenntnis genommen wurde.
                  Die Initiativprüfung Straßenbau wurde einstimmig angenommen, die Initiativprüfungen Offene Empfehlungen im Bereich Öffentlicher Personennahverkehr und Sprungschanze Hinzenbach wurden mehrstimmig zur Kenntnis genommen. Sie werden somit in der kommenden Landtagssitzung diskutiert.

                   

                  Initiativprüfung Straßenbau

                  I. Steigerung der Aktivitäten in der Straßenerhaltung und beim Ausbau des öffentlichen Verkehrssystems. Dementsprechende mittelfristige, schrittweise und spürbare Umschichtung von Finanzmitteln aus dem Straßenneubau in den Bereich der Straßenerhaltung. Weiters sollte nach Abschluss der im GVK 2008 festgelegten Straßenneubauvorhaben auch eine Mittelumschichtung in den Bereich des öffentlichen Verkehrs angedacht werden.
                   
                  Angenommen
                  II. Konzipieren eines den Güterwegeerhaltungsverbänden entsprechenden Modells für den Gemeindestraßenbereich.
                   
                  Angenommen
                  Anlässlich der Diskussion im Kontrollausschuss des Oö. Landtags am 21.9.2011 formulierte der Oö. Landesrechnungshof Pkt. III in seiner Empfehlung des gegenständlichen Berichtes wie folgt:

                  III. Finalisieren des in Arbeit befindlichen Entwurfs zum "Gesamtverkehrskonzept Großraum Linz" und Verankerung als politische Festlegung.
                  Angenommen


                  Initiativprüfung Offene Empfehlungen im Bereich Öffentlicher Personennahverkehr

                  I. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Verkehrserhebung 2012 Festlegung konkreter Ziele mit steuerungsrelevanten Kennzahlen zur Überprüfung der Zielerreichung. Angenommen
                  II. Rasche Umsetzung der Strategie zur Einführung des Wettbewerbs bei Leistungsbestellungen. Angenommen
                  III. Umfassende und professionelle Analyse der Chancen, Risken und der finanziellen Erfordernisse einer möglichen Übernahme von Regionalbahnen ins Landeseigentum. Angenommen


                  Initiativprüfung Sprungschanze Hinzenbach

                  Für dieses Vorhaben:
                  I. Ermittlung der Gesamtkosten und Ausfinanzierung des Projektes.
                  Angenommen
                  Für künftige Vorhaben:
                  II. Rechtzeitige Vereinbarung von Finanzierungsmodellen vor Projektstart.
                  Angenommen
                  III. Durchgehende Anwendung des aktuellen Kostendämpfungsverfahrens des Landes im Sportbereich. Angenommen
                  IV. Einsetzung von einer der Größe des Bauprojektes angepassten professionellen Projektstruktur. Angenommen

                   


                  Auf der Tagesordnung des Finanzausschusses stand die Initiativprüfung Rechnungsabschluss 2010 des Landes , die einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. Weiters wurde im Kontrollausschuss über die Sonderprüfung Oö. Zivilschutzverband beraten. Dieser Bericht wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen, er wird somit in der folgenden Landtagssitzung thematisiert.

                   

                  Initiativprüfung Rechnungsabschluss 2010 des Landes

                  I. Zusätzliche Ausgaben aufgrund von etwaigen Mehreinnahmen aus Ertragsanteilen in künftigen Nachtragsvoranschlägen spürbar reduzieren. (siehe Pkt. 7.2.; Umsetzung ab sofort) Angenommen
                  II. Auf Basis des jeweiligen Stabilitätspakts und der finanzpolitischen Zielsetzungen sollte eine mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung erstellt werden, die die Ergebnisse aus den laufenden Reformprojekten berücksichtigt. Die Planung sollte mit den politischen Referenten unter Einbindung der Bewirtschafter abgestimmt und im Zuge des Voranschlages dem Oö. Landtag vorgelegt werden. Für diesen Planungsprozess sollten die notwendigen Prozessschritte sukzessive definiert werden. (siehe Pkt. 32.2.; Umsetzung ab sofort) Angenommen
                  III. Für den langfristigen Zuschussbedarf von insgesamt rd. 150 Mio. Euro im Zusammenhang mit veräußerten Wohnbaudarlehen sollten Jahresraten innerhalb der nächsten 20 Jahre im Landeshaushalt bereit gestellt werden. Darüber sind entsprechende politische Beschlüsse zu fassen. (siehe Pkt. 29.2.; Umsetzung ab sofort) Angenommen


                  Sonderprüfung Oö. Zivilschutzverband

                  I. Mitarbeit am Strategieprozess des Oö. ZSV unter Berücksichtigung der gegebenen Steuerungsmöglichkeiten (siehe Berichtspunkte 1.2. und 15.2., Umsetzung ab sofort) Angenommen
                  II. Erarbeitung von Informationsmaterial zur Unterstützung und Sensibilisierung der Vertreter des Landes, die Funktionen in Vereinen oder Organisationen wahrnehmen (siehe Berichtspunkt 13.2., Umsetzung kurzfristig) Angenommen
                  III. Unterstützung der Umsetzung der zusammengefassten, mit dem Oö. ZSV abgestimmten verbandsinternen Empfehlungen durch die Verantwortlichen des Oö. ZSV (siehe Berichtspunkt 16.2., Umsetzung ab sofort) Angenommen


                  Auf der Tagesordnung standen die Initiativprüfungen über die

                  • Anton Bruckner Privatuniversität und die
                  • Oö. Fernpendlerbeihilfe.

                  Weiters wurden die Folgeprüfungen

                  • Organisation und Investitionen im Berufsschulwesen am Beispiel der Berufsschule Linz 5
                  • Mobile Dienste in
                  • Hochwasserhilfe des Landes und
                  • Förderung von Anti Atom Vereinen

                  behandelt.

                  Alle Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.

                   

                  Initiativprüfung Anton Bruckner Privatuniversität

                  I. Einforderung einer konsequenten Planung und Umsetzung des Neupositionierungsprozesses samt Detailkonzepten und Festlegung konkreter Meilensteine zur Fortschrittskontrolle gemeinsam mit den Verantwortlichen der ABPU Einstimmig angenommen
                  II. Einforderung von Mehrjahresplanungen als schlüssiger Nachweis des Finanzierungserfordernisses der ABPU gegenüber dem Land ; Aufstellen der Folgekostenabschätzung und Abschluss der Finanzierungsvereinbarungen im Zusammenhang mit dem Neubau Einstimmig angenommen
                  III. Verstärkte schriftliche Dokumentation von Vereinbarungen mit der ABPU, um deren Klarheit und Verbindlichkeit zu erhöhen Einstimmig angenommen
                  IV. Umsetzung der zusammengefassten, mit der Privatuniversität abgestimmten Empfehlungen auf operativer Ebene durch die Verantwortlichen der ABPU; Überwachung der Umsetzung durch das Land im Wege des Universitätsrates Einstimmig angenommen


                  Initiativprüfung Oö. Fernpendlerbeihilfe

                  I. Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen, der nicht ausreichenden sozialen Treffsicherheit, bestehender Mehrfachförderungen und der fehlenden Einbindung in das oö. Gesamtverkehrskonzept sollte von der weiteren Gewährung der Fernpendlerbeihilfe Abstand genommen werden. Einstimmig abgelehnt
                  II. Im Falle einer Weitergewährung der Beihilfe wäre jedenfalls eine Überarbeitung der Fördervoraus-setzungen erforderlich, wobei folgende Maßnahmen berücksichtigt bzw. umgesetzt werden sollten: Einstimmig angenommen

                  1. Festlegen und Priorisieren der beabsichtigten politischen Ziele und der mit der Maßnahme gewünschten Wirkungen durch die Politik

                  Einstimmig angenommen

                  2. Überarbeiten der Förderungsrichtlinien im Hinblick auf die beabsichtigte politischen Ziele und der gewünschten Treffsicherheit der Beihilfe

                  Einstimmig angenommen

                  3. Überprüfung der Verträglichkeit der Beihilfe mit den Zielsetzungen der oö. Verkehrspolitik und Abstimmung mit dem oö. Gesamtverkehrskonzept

                  Einstimmig angenommen

                  4. Abschaffen des ÖKO-Bonus aufgrund des fehlenden Motivs, mit der Beihilfe einen finanziellen Beitrag für hohe Treibstoffkosten zu gewähren (siehe Berichtspunkt 7.2; Umsetzung ab sofort)

                  Einstimmig abgelehnt
                  5. Der derzeitige Mitteleinsatz der Fernpendlerbeihilfe (Auszahlungsbeträge plus interner Aufwand einschließlich Personalkosten) soll in den nächsten Jahren nicht erhöht werden (siehe Berichtspunkt 18.2; Umsetzung ab sofort)
                  Einstimmig
                  Einstimmig abgelehnt

                   


                  Auf der Tagesordnung standen die Initiativprüfungen

                  • Kulturhauptstadt Europas - Linz 2009 sowie
                  • Umweltförderungen mit Schwerpunkt im Energiebereich und der Bericht des LRH betreffend
                  • "Personelle, sachliche und finanzielle Erfordernisse des Landesrechnungshofes für das Jahr 2012" – Übersicht über die weitere Entwicklung.

                  Letzterer wurde einstimmig beschlossen.


                  Der Bericht Initiativprüfung Kulturhauptstadt Europas - Linz 2009 wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen und wird somit im Oö. Landtag diskutiert. Die Initiativprüfung Umweltförderungen mit Schwerpunkt im Energiebereich wurde hingegen einstimmig zur Kenntnis genommen.

                   

                  Initiativprüfung Kulturhauptstadt Europas - Linz 2009

                  I. Kooperationen auf allen Ebenen des Kulturbetriebes der Stadt Linz und des Landes durch ein klares politisches Bekenntnis im Interesse der Kundinnen und Kunden sowie aus Kostengründen weiter forcieren. (siehe Pkt. 22. 2.; Umsetzung ab sofort) Angenommen

                  II. In die zukünftige mittelfristige Finanzplanung des Landes sollte eine mit den budgetären Möglichkeiten abgestimmte mehrjährige Planung aller finanziellen Erfordernisse für den gesamten Kulturbereich integriert werden. Dazu ist es erforderlich eine mehrjährige Budgetplanung für den gesamten Kulturbereich einschließlich der ausgegliederten Kultureinrichtungen zu erstellen. (siehe

                  Pkt. 23.2. ; Umsetzung ab sofort)

                  Mehrheitlich angenommen


                  Initiativprüfung Umweltförderungen mit Schwerpunkt im Energiebereich
                   

                  I. Zur Erhöhung der Umsetzungsorientierung weitere Konkretisierung der Strategie "Energiezukunft 2030" durch Festlegung von Teilzielen und Klarstellung der von den Organisationseinheiten erwarteten Zielbeiträge (siehe Berichtspunkte 6.2. und 7.2., Umsetzung kurzfristig) Angenommen
                  II. Zur Sicherstellung der Finanzierbarkeit der Umsetzung der "Energiezukunft 2030" verstärkte Berücksichtigung von gesetzlichen Lenkungsmaßnahmen (siehe Berichtspunkt 6.2., Umsetzung kurzfristig) Angenommen
                  III. Zur besseren Steuerung der Energiepolitik des Landes und zur Vermeidung von Schnittstellenproblemen weitere Zusammenführung der Aufgaben und Zuständigkeiten im Energiewesen (siehe Berichtspunkt 8.2., Umsetzung kurz- mittelfristig) Mehrheitlich angenommen
                  IV. Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten klare Abgrenzung der Aufgabenbereiche des Energiewirtschaftlichen Planungsorgans und des Landesenergiebeauftragten (siehe Berichtspunkt 9.2., Umsetzung ab sofort) Angenommen






                   


                  Auf der Tagesordnung standen die Initiativprüfungen

                  • Breitband-Initiative Oberösterreich, Kulturhauptstadt Europas - Linz 2009 sowie
                  • Umweltförderungen mit Schwerpunkt im Energiebereich.

                  Darüber hinaus wurden die Folgeprüfungen

                  • Planung Neubau Musiktheater, PGA – Verein für prophylaktische Gesundheitsarbeit und
                  • Oö. Landesmuseum

                  behandelt.
                  Die Folgeprüfungen PGA – Verein für prophylaktische Gesundheitsarbeit und Oö. Landesmuseum wurden vom Kontrollausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen. Im nächsten Landtag wird hingegen die mehrheitlich angenommene Folgeprüfung Planung Neubau Musiktheater behandelt.
                  Die Initiativprüfung Breitband-Initiative Oberösterreich wurde einstimmig angenommen, die Initiativprüfungen Kulturhauptstadt Europas - Linz 2009 sowie Umweltförderungen mit Schwerpunkt im Energiebereich wurden auf 14. April 2011 vertagt.

                   

                  Initiativprüfung Breitband-Initiative Oberösterreich

                  I. Einrichtung eines unabhängigen Breitband-Beauftragten mit definierten Aufgaben und entsprechenden Ressourcen (siehe Berichtspunkte 5.2 und 22.2; Umsetzung ab sofort) Angenommen
                  II. Erhebung des aktuellen Status der Infrastruktur in vor einer neuerlichen Förderungsaktion (siehe Berichtspunkt 24.2; Umsetzung ab sofort) Angenommen
                  III. Entwicklung von Konzepten und Strategien zum weiteren Ausbau des Breitband-Internets in und zur Erreichung der Ziele der Agenda 2020 (siehe Berichtspunkte 9.2, 19.2 und 22.2; Umsetzung ab sofort) Angenommen
                  IV. Evaluierung der bisher durchgeführten Anschlüsse an das Gemeindenetz und Abstimmung der weiteren Vorgehensweise (siehe Berichtspunkt 21.2; Umsetzung ab sofort) nicht beschlossen
                  V. Mitberücksichtigen einer Leerverrohrung für die Verlegung von Glasfaserleitungen bei öffentlichen Infrastrukturprojekten (Straßen, Kanal, Wasser) (siehe Berichtspunkt 23.2; Umsetzung ab sofort) Angenommen

                   

                  2010


                    Auf der Tagesordnung standen die Initiativprüfung der

                    • TMG - Firmengruppe

                    sowie die Folgeprüfungen

                    • Bildungskonto des Landes
                    • Heizkostenzuschuss des Landes sowie
                    • Glasfaseranschluss für oö. Gemeinden.

                    Alle Folgeprüfungen sowie alle Empfehlungen der Initiativprüfung TMG - Firmengruppe wurden vom Kontrollausschuss einstimmig angenommen.

                     

                    Initiativprüfung TMG Firmengruppe

                    I.Konkretisierung der Rollen, Rechte und Pflichten der beteiligten Akteure bzw. Systempartner sowie Veranlassung der Entwicklung einer Konzernstrategie für die TMG-Gruppe auf Basis des "Strategischen Programms – Innovatives Oberösterreich" (siehe Berichtspunkte 3.2 und 5.2; Umsetzung ab sofort) angenommen
                    II.Einführung eines strategischen Planungs- und Steuerungszyklus in Anlehnung an die Struktur des "Strategischen Programms" einschließlich eines inhaltlichen und finanziellen Reportings (siehe Berichtspunkt 7.2; Umsetzung ab sofort) angenommen
                    III.Festlegung treffsicherer Indikatoren zur Wirkungsmessung (siehe Berichtspunkt 9.2; Umsetzung ab sofort) angenommen
                    IV.Neuordnung der Organisation: Vereinfachung, Ausrichtung an der Strategie und Bereinigung um historisch bedingte Verflechtungen (siehe Berichtspunkte 13.2 und 15.2; Umsetzung ab sofort) angenommen
                    V.Laufende Prüfung, welche Aufgaben der TMG-Gruppe im Umfeld des Landes weitergeführt werden sollen und welche von anderen Systempartnern oder in Eigenverantwortung der Wirtschaftsunternehmen wahrgenommen werden müssten (siehe Berichtspunkt 14.2; Umsetzung ab sofort) angenommen
                    VI.Behandlung der vom LRH in Pkt. 28.2 dieses Berichtes aufgeworfenen Fragen im Zuge der Durchführung des Projekts " Innovationsholding GmbH" (siehe Berichtspunkt 28.2; Umsetzung ab sofort) angenommen







                     

                    Auf der Tagesordnung standen die Initiativprüfung der

                    • Oö. Tierheimstiftung

                    sowie die Folgeprüfung des als

                    • "Ungarn-Deal" bekannt gewordenen Finanzgeschäfts mit einer ungarischen Gesellschaft.

                    Die Folgeprüfung hat gezeigt, dass keine unüblichen Finanzgeschäfte mehr abgeschlossen wurden. Durch detaillierte Regelungen wurden alle Empfehlungen des LRH vollständig umgesetzt.
                    Alle Empfehlungen der Initiativprüfung der Oö. Tierheimstiftung wurden einstimmig angenommen.

                     

                    Initiativprüfung der Oö. Tierheimstiftung

                    I. Implementierung und Weiterentwicklung des vorliegenden Masterplanes (siehe Berichtspunkt 16.2.; Umsetzung ab sofort).  
                    • Erstellung von Standards und Richtlinien für den Tierschutz (siehe Berichtspunkt 15.2.; Umsetzung ab sofort)
                    angenommen
                    • Durchführung von Bedarfserhebungen und Erstellung von Konzepten vor geplanten Investitionsmaßnahmen (siehe Berichtspunkte 6.2. und 15.2.; Umsetzung ab sofort)

                    angenommen

                    • Verkürzung der "Verweildauer" von Tieren durch Schaffung von Anreizen (siehe Berichtspunkt 15.2.; Umsetzung ab sofort)

                    angenommen

                    • Setzung von Maßnahmen zur Professionalisierung der Tierheime (siehe Berichtspunkt 15.2.; Umsetzung ab sofort)
                    angenommen
                    II. Kritische Prüfung der bisherigen Ausrichtung der Stiftung und entsprechende Neupositionierung (siehe Berichtspunkt 15.2.; Umsetzung ab sofort).  
                    • Nicht-Realisierung der geplanten Investitionen von rd. 3,2 Mio. unter den derzeitigen Strukturen der Stiftung (siehe Berichtpunkt 16.2.; Umsetzung ab sofort)
                    angenommen
                    III. Veräußerung des "Hiasngutes" auf Basis eines vorliegenden Wertermittlungsgutachtens wegen Unwirtschaftlichkeit des Projektes (siehe Berichtspunkt 7.2.;Umsetzung ab sofort) angenommen
                    IV. Rückübereignung des Grundstückes in Ottnang am Hausruck wegen fehlender Eignung (siehe Berichtspunkt 9.2.; Umsetzung ab sofort) angenommen
                    V. Vermeidung von Interessenskonflikten bei der künftigen Besetzung der Stiftungsorgane (siehe Berichtspunkt 2.2.; Umsetzung ab sofort) angenommen
                    VI. Bessere Nutzung des Wettbewerbes bei Baumaßnahmen (siehe Berichtspunkt 12.2.; Umsetzung ab sofort) angenommen