FAQ
Dem Direktor stehen 27 Mitglieder des LRH zur Seite. Die Damen und Herren haben sehr unterschiedliche Ausbildungen und arbeiten in unterschiedlichen Prüfteams zusammen.
Welche Aufgaben erfüllt der Rechnungshof in Wien und welche Aufgaben erfüllt ein Landesrechnungshof?
Rechnungshof und Landesrechnungshöfe sind unabhängige öffentliche Kontrollorgane der jeweiligen Parlamente. Die Landesrechnungshöfe prüfen die Gebarung der jeweiligen Länder sowie Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner (siehe auch: Wen oder was prüft der Oö. Landesrechnungshof?), der Bundesrechnungshof prüft nicht nur die Gebarung des Bundes sondern kann auch die Verwendung von Landesmitteln und die Gebarung von großen Gemeinden prüfen. Die Kontrollorgane sind bemüht, nicht parallel zu prüfen. Der Rechnungshof in Wien nimmt im Hinblick auf die Finanzen der Länder meist Querschnittsprüfungen vor, um aus Vergleichen Erfahrungen zu gewinnen.
Dafür gibt es keine fixe Regel und hängt natürlich vom Umfang des jeweiligen Prüfthemas ab. Jedenfalls wird im internen Prüfkonzept der Ressourcen- und Terminplan für jedes Prüfprojekt festgelegt. Diese Planwerte werden auch im Rahmen des LRH-internen Controllings überwacht und gesteuert.
Im LRHG 2013 ist die direkte Kommunikation des LRH mit der Öffentlichkeit vorgesehen. Der LRH ist mit den Medien in Kontakt und gibt - in der Regel im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Berichtsergebnissen - Presseinformationen heraus.
Die Prüferinnen und Prüfer des LRH absolvieren den Fachhochschul-Lehrgang zum „Akademischen Rechnungshofprüfer", der auf Initiative der Landesrechnungshöfe ins Leben gerufen wurde. Er dauert zwei Semester und findet berufsbegleitend an der FH des bfi Wien statt.
Als Wissensorganisation ist dem LRH die Wichtigkeit der Aus- und Fortbildung seiner Mitglieder bewusst. In einem integrierten Personalentwicklungskonzept bemüht sich der LRH, seine Mitglieder so weiter zu bilden, dass sie den Anforderungen der Prüfungspraxis in fachlicher, methodischer, sozialer und persönlicher Kompetenz gerecht werden.
2016 wurden in Linz die Leitlinien der EURORAI beschlossen. Darin sind die internationalen Standards der unabhängigen öffentlichen Finanzkontrolle verankert. Wesentliche Parameter der Unabhängigkeit sind die
- organisatorische und wirtschaftliche Unabhängigkeit von der Landesverwaltung
- die Weisungsfreiheit gegenüber Landeshauptmann und Landesregierung
- das Recht auf Initiativprüfung
- das eigenständige Budget
- die Personalhoheit
- das Recht der öffentlichen Berichterstattung
- Leitlinien (PDF-Format 120,83 KB)
Die Deklaration von Lima wurde im Rahmen eines INTOSAI-Kongresses 1977 in der peruanischen Hauptstadt erstellt. Sie fasst die wesentlichen Elemente einer effektiven öffentlichen Finanzkontrolle zusammen.
Mittlerweile gibt es in allen österreichischen Bundesländern eigenständige unabhängige Landesrechnungshöfe. Zuletzt wurde das Kontrollamt Wien in einen Stadtrechnungshof umgewandelt. Die verschiedenen Landesgesetze unterscheiden sich vor allem im Hinblick auf Aufgaben und Unabhängigkeit der Kontrollorgane.
Zu unterscheiden sind in Österreich der Rechnungshof in Wien (RH) und die Landesrechnungshöfe (LRH) als unabhängige Einrichtungen der öffentlichen Finanzkontrolle. Außerdem verfügen größere Gemeinden meist über Kontrollämter. Diese sind aber in der Regel keine unabhängigen Prüforgane sondern in die Kommunalverwaltung eingegliedert.
Der LRH prüft die finanziell wirksame Tätigkeit (= Gebarung) - des Landes
- seiner Stiftungen, Fonds, Anstalten und sonstigen Einrichtungen
- der Unternehmen, an denen das Land mit mindestens 50 % beteiligt ist
- die Verwendung von Landesförderungen im Rahmen von Sonderaufgaben
- Gemeinden unter 10.000 Einwohner
- der Unternehmen, an denen diese Gemeinden (oder das Land oder beide) mit mindestens 50 % beteiligt sind.
- erstellt der LRH Gutachten über Gemeinden und Gemeindeverbände
- beurteilt finanzielle Auswirkungen geplanter Landesgesetze
- unterstützt Beweisaufnahmen und Erhebungen von Untersuchungsausschüssen
- wirkt er bei der gemeinschaftsrechtlichen (EU) Finanzkontrolle mit
- prüft er Gemeinden über 10.000 Einwohner auf spezielles Ersuchen
Der internationale Standard der unabhängigen öffentlichen Finanzkontrolle ist in der sogenannten "Deklaration von Lima" sowie in den 2016 in Linz beschlossenen Leitlinien der EURORAI verankert. Das Oö. LRHG 2013 erfüllt die Kriterien dieser Deklarationen.
Wesentliche Parameter der Unabhängigkeit sind die - organisatorische und wirtschaftliche Unabhängigkeit von der Landesverwaltung
- die Weisungsfreiheit gegenüber Landeshauptmann und Landesregierung
- das Recht auf Initiativprüfung
- das eigenständige Budget
- die Personalhoheit
- das Recht, der öffentlichen Berichterstattung
Die gesetzlichen Grundlagen des Oö. Landesrechnungshofs sind in der Oö. Landesverfassung und im Oö. Landesrechnungshofgesetz (Oö. LRHG 2013) verankert.
Letztendlich kontrolliert die Öffentlichkeit den Landesrechnungshof. Der Landesrechnungshof ist selbstverständlich daran interessiert, die Qualität seiner Dienstleistungen sicher zu stellen.
Der Oö. Landesrechnungshof wurde überdies mit dem internationalen Speyerer Qualitätspreis 2005 ausgezeichnet.
2010 wurde der Landesrechnungshof nach dem NPO-Label für Management Excellence und nach der ISO-Norm 9001 zertifiziert. Um die Zertifizierung aufrecht zu erhalten, unterzieht sich der LRH einer jährlichen Re-Zertifizierung.
2013 hat er sich einer umfassenden Rezertifizierung unterzogen. Das Ergebnis ist ausgesprochen positiv, denn der LRH zählt seither zu den Top-Drei aller nach diesem System bewerteten Organisationen.
2016 hat der LRH das Zertifizierungsverfahren nach dem NPO-Label für Management Excellence und nach der ISO Norm 9001 bereits zum dritten Mal mit einem ausgesprochen positiven Ergebnis durchlaufen. Damit ist die Frage, ob auch die Prüfer geprüft werden, beantwortet.
- wir konzentrieren uns auf Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit und nicht auf die bloße Prüfung der Ordnungsmäßigkeit
- wir versuchen, Systeme für die Zukunft zu verbessern und nicht nur die Fehler der Vergangenheit anzuprangern
- wir setzen Schwerpunkte in unseren Prüfungen, konzentrieren uns auf das Wesentliche und verlieren uns nicht in Details
- wir suchen nach Problemlösungen
- wir üben keine Kritik ohne eine Empfehlung dazu zu geben
- wir wollen als Anwalt der Steuerzahler den Bürgerinnen und Bürgern Nutzen bringen
- der LRH soll sich rechnen
Der LRH prüft jene Unternehmen, an denen das Land Oberösterreich oder Gemeinden (oder beide) mit mindestens 50 % beteiligt sind.
Die Finanzkontrolle untersucht, ob die Gebarung der öffentlichen Hand ordnungsmäßig ist. Dem LRH geht es aber bei seinen Prüfungen vor allem darum, ob öffentliche Mittel wirtschaftlich und zweckmäßig eingesetzt worden sind und hinterfragt dabei vor allem die Wirksamkeit der mit den Mitteln finanzierten Maßnahmen.
Seit seiner Gründung im Jahr 2000 ist es dem LRH bisher immer gelungen, sich für den Steuerzahler zu rechnen. Ausgaben von durchschnittlich 2,3 Millionen Euro jährlich stehen gesamt mehr als 400 Millionen Euro Einsparungen gegenüber.
Der LRH verfügt über ein jährliches Budget von etwa 2,3 Mio. Euro.
Gutachten - meist über Gemeinden oder Gemeindeverbände - erstellt der LRH im Auftrag des fachlich zuständigen politischen Referenten. Die Ergebnisse der Begutachtung sind nicht öffentlich und werden dem jeweiligen Auftraggeber zugestellt. Die Gemeinde-Gutachten des LRH werden vom Land Oberösterreich im Internet veröffentlicht.
Sofern es sich um Ergebnisse von Initiativ-, Sonder- und Folgeprüfungen handelt, gehen die Berichte des Landesrechnungshof an den Landtag bzw. die Gemeinde (Initiativprüfung). LRH-Berichte sind ab dem Zeitpunkt ihrer Zustellung öffentlich und unter www.lhr-ooe.at im Internet verfügbar. Die Gemeinde-Gutachten des LRH werden vom Land Oberösterreich im Internet veröffentlicht.
Gutachten richten sich an den jeweiligen Auftraggeber der Begutachtung. Sie sind nicht öffentlich.
Unter Beratung versteht der LRH, dass er gemeinsam mit der geprüften Stelle Systemverbesserungen für die Zukunft erarbeiten will. Außerdem unterstützt der LRH seine Prüfungskunden beratend, wenn sie die dabei sind, seine Empfehlungen umzusetzen.
Der LRH verfügt über die eigenständige Personalhoheit. Er nimmt Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter selbstständig auf und kann auch Entlassungen aussprechen. LRH-Mitglieder sind Landesbedienstete.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LRH sind Landesbedienstete. Der LRH verfügt allerdings über ein eigenes, leistungsorientiertes Entlohnungssystem, das nicht auf dem Senioritätsprinzip aufbaut; er honoriert übernommene Funktionen und Verantwortungen.
Der LRH prüft in der Regel auf eigene Initiative. Bei der Erstellung seines Prüfungsprogramms legt er Ergebnisse einer Risikoanalyse genauso zugrunde wie die dynamische Entwicklung von Ausgabenbereichen sowie gesellschaftlich relevante Themenbereiche. Den konkreten Prüfungsauftrag erteilt der Direktor des LRH. Außer den Initiativprüfungen kann der LRH im Rahmen von Sonderprüfungen und Begutachtungen aufgrund von Aufträgen tätig werden.
Bürgerinnen und Bürger können sich jederzeit an den LRH wenden, wenn sie meinen, eine Angelegenheit gehöre geprüft. Solche Anregungen werden jedenfalls intern geprüft und können, sofern für das konkrete Thema eine Prüfungszuständigkeit des LRH gegeben ist, wesentliche Hinweise für die Erstellung des Prüfprogramms darstellen. Es gibt allerdings kein gesetzlich verankertes Recht der Bürgerinnen und Bürger, den LRH mit Prüfungen zu beauftragen.
Der LRH sucht sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene die Zusammenarbeit mit Prüfeinrichtungen des öffentlichen und des privaten Sektors sowie mit Universitäten und wissenschaftlichen Einrichtungen. Der Direktor des LRH ist Mitglied des Präsidiums von EURORAI, der europäischen Vereinigung regionaler Rechnungshöfe.