Oö. Landesrechnungshof

Laufendes Jahr

2023

Auf der Tagesordnung des Kontrollausschusses standen 

die Initiativprüfungen 

  • Rechts- und Beratungsleistungen in der Oö. Gesundheitsholding GmbH und der Kepler Universitätsklinikum GmbH 
  • Abfallwirtschaft in Oberösterreich 
  • Ausbau der ganztägigen Schulformen in Oberösterreich

Die Initiativprüfung Abfallwirtschaft in Oberösterreich nahm der Kontrollausschuss einstimmig zur Kenntnis, die Initiativprüfungen Rechts- und Beratungsleistungen in der Oö. Gesundheitsholding GmbH und der Kepler Universitätsklinikum GmbH sowie Ausbau der ganztägigen Schulformen in Oberösterreich nahm er mehrstimmig zur Kenntnis. Letztere werden somit in der nächsten Landtagssitzung behandelt.

Initiativprüfung Rechts- und Beratungsleistungen in der Oö. Gesundheitsholding GmbH und der Kepler Universitätsklinikum GmbH 

  1. Um eine rechtskonforme und wirtschaftliche Vorgehensweise zu unterstützen, sollte das Land darauf hinwirken, dass OÖG und KUK für die Beschaffung von Rechts- und Beratungsleistungen Mindeststandards festlegen. (Berichtspunkte 9, 14 und 19; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen 
  1. Das Land sollte darauf hinwirken, dass in den Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat der OÖG und KUK die Regelungen zur Genehmigungspflicht von Geschäften mit Mitgliedern des Aufsichtsrates bzw. mit Unternehmen, an denen ein Mitglied des Aufsichtsrates ein wirtschaftliches Interesse hat, präzisiert werden. (Berichtspunkte 32 und 33; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen

Initiativprüfung Abfallwirtschaft in Oberösterreich 

  1. Das Land sollte die Zielwerte für die oö. Abfallwirtschaft unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen und Potentiale analysieren und im Rahmen der Erstellung des kommenden Landes-Abfallwirtschaftsplanes adaptieren. (Berichtspunkt 6; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte auf die Systempartner der oö. Abfallwirtschaft im Rahmen seiner Möglichkeiten einwirken, um den Widerspruch zwischen den übergeordneten abfallwirtschaftlichen Zielen und den wirtschaftlichen Zielen des Betreibers der Abfallverbrennungsanlage aufzulösen. (Berichtspunkt 7; Umsetzung mittelfristig)
einstimmig angenommen
  1. Die Oö. Landesregierung sollte rasch eine Verordnung zu den Grundsätzen des vom Oö. Landesabfallverband zu erstellenden Katastrophen-Konzeptes in der Abfallwirtschaft erlassen. (Berichtspunkt 12; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte unter Einbindung aller Systempartner ein Projekt zur Weiterentwicklung der kommunalen Abfallwirtschaft initiieren. Dies bedeutet, dass bereits bestehende Möglichkeiten der Zusammenarbeit forciert, aber auch neue Handlungsfelder analysiert werden sollten. (Berichtspunkt 19; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte klären, welche Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung künftig die Prüfungstätigkeit bei den Bezirksabfallverbänden übernimmt und dafür die notwendigen Personalressourcen vorsehen. Auch ist die Prüfungstätigkeit beim Oö. Landesabfallverband entsprechend den gesetzlichen Aufgaben wahrzunehmen. (Berichtspunkt 22, 23, 24 und 38; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Im Zusammenhang mit den mangelhaften Sachverständigengutachten im Rahmen eines Grundstücksverkaufes für ein Hotelprojekt sollte die Oö. Landesregierung in ihrer Rolle als Aufsichtsbehörde die diesbezüglichen weiteren Schritte der Stadtgemeinde Freistadt kritisch verfolgen und gegebenenfalls aufsichtsbehördliche Maßnahmen setzen. (Berichtspunkt 96; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen

Initiativprüfung Ausbau der ganztägigen Schulformen in Oberösterreich

  1. Um die Planungssicherheit für die Schulerhalter zu verbessern, sollte zur Finanzierung ganztägiger Schulformen eine mittel- bis längerfristige Förderstrategie entwickelt werden. Darin sollten die Ausbaupläne im Bereich der schulischen Tagesbetreuung und deren finanzielle Auswirkungen berücksichtigt werden sowie die Ergebnisse der Verhandlungen zum Finanzausgleich einfließen. (Berichtspunkt 20; Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen

 

Auf der Tagesordnung des Kontrollausschusses standen 

die Initiativprüfungen 

  • Flächeninanspruchnahme und widmungskonforme Nutzung des Raumes in
  • Vergabestrategie und -praxis bei Hochbauvorhaben des Landes 
  • Gemeindealten- und Pflegeheime

sowie die Folgeprüfungen

  • Förderung von Grundstücksankäufen in der Gemeinde Unterach am Attersee durch das Land
  • Förderung von Volksbildungseinrichtungen 
  • COVID-19-Impfstrategie des Landes
  • Energieeffizienz bei Landesbauten

sowie der Tätigkeitsbericht 2022 des LRH und der Bericht des Oö. Landesrechnungshofes betreffend personelle, sachliche und finanzielle Erfordernisse des Landesrechnungshofes für das Jahr 2024.

Die Initiativprüfung Vergabestrategie und -praxis bei Hochbauvorhaben des Landes sowie die Folgeprüfung Energieeffizienz bei Landesbauten nahm der Kontrollausschuss einstimmig zur Kenntnis, ebenso den Tätigkeitsbericht 2022 des LRH und der Bericht des Oö. Landesrechnungshofes betreffend personelle, sachliche und finanzielle Erfordernisse des Landesrechnungshofes für das Jahr 2024. Die Initiativprüfungen Flächeninanspruchnahme und widmungskonforme Nutzung des Raumes in und Gemeindealten- und Pflegeheime sowie die Folgeprüfungen Förderung von Grundstücksankäufen in der Gemeinde Unterach am Attersee durch das Land , Förderung von Volksbildungseinrichtungen und COVID-19-Impfstrategie des Landes nahm er mehrstimmig zur Kenntnis. Letztere werden somit in der nächsten Landtagssitzung behandelt.

Initiativprüfung Flächeninanspruchnahme und widmungskonforme Nutzung des Raumes in

  1. Um den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen, sollte das Land verstärkt durch Verordnungen steuern. Es sollte landesweite, regionale bzw. sektorale Raumordnungsprogramme beispielsweise für landschaftliche oder landwirtschaftliche Vorrangflächen erstellen. (Berichtspunkte 7, 8, 10, 18, 19, 28 und 29, Umsetzung langfristig)

einstimmig angenommen

  1. Zumindest in bestimmten unbebauten Gebieten sollten Bebauungspläne verpflichtend erlassen werden. Inhaltlich sollten Bebauungspläne insbesondere die Bauweise und das Maß der baulichen Nutzung verbindlich festlegen. (Berichtspunkte 23, 28 und 33, Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte folgende Maßnahmen setzen bzw. auf die Gemeinden einwirken: a) Anlässlich einer Änderung des Flächenwidmungsplans – Neuwidmung von Bauland – wären weiterhin privatwirtschaftliche Maßnahmen (Baulandsicherungsverträge) zu treffen. b) Für bereits gewidmetes, langjährig unbebautes Bauland (Baulandreserven) sollte – sofern keine privatwirtschaftlichen Maßnahmen (Baulandsicherungsverträge) bestehen – eine zusätzliche Abgabepflicht entstehen oder rückgewidmet werden. (Berichtspunkt 30, Umsetzung mittelfristig)

a) einstimmig angenommen

 

b) mehrheitlich abgelehnt

  1. Das Land sollte sich der unzulässigen Nutzung von Wohngebäuden zu Freizeit- und Erholungszwecken, die eigentlich für den dauernden Wohnbedarf bestimmt sind, verstärkt widmen und die bestehenden Steuerungsansätze weiterentwickeln. (Berichtspunkte 37 und 38, Umsetzung mittelfristig)
einstimmig angenommen
  1. Im Lichte der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes und des laut Gebäude- und Wohnungsregister anzunehmenden Leerstandes sollte die Freizeitwohnungspauschale in Richtung „Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe“ weiterentwickelt werden. (Berichtspunkt 39, Umsetzung mittelfristig)
mehrheitlich abgelehnt
  1. Das Land sollte die im Zuge dieser Prüfung festgestellten Verdachtsfälle von nicht widmungskonformen Bauten IT-unterstützt an die betroffenen Gemeinden übermitteln und im Rahmen seines Aufsichtsrechts diese zur Abgabe einer Stellungnahme bzw. zur Berichterstattung über die gesetzten Maßnahmen auffordern. Sofern die Stellungnahmen bzw. Berichte der Gemeinden nicht plausibel sind, sollten die Fälle systematisch im Sinne eines risikoorientierten Ansatzes näher geprüft werden. Dazu wären zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. (Berichtspunkt 46, Umsetzung mittelfristig)
einstimmig angenommen
  1. Um künftig den Bau ins Grünland zu verhindern, sollten geeignete Maßnahmen gesetzt werden. Beispielsweise wäre eine Bestätigung der bzw. des Bauherr:in nach Fertigstellung der Bodenplatte bzw. des Fundaments an die Baubehörde über die Ausführung entsprechend der Bauanzeige bzw. -bewilligung zu übermitteln. (Berichtspunkt 46, Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Im Sinne der Strategie „Digitale Transformation der oö. Landesverwaltung“ sollte das Land die Digitalisierung in der Raumordnung weiter intensivieren. Um den Digitalisierungsgrad zu erhöhen, wäre in einem ersten Schritt die rechtskonforme Ausgestaltung von digitalen Plänen zu klären. Zur Lösung dieser Frage und Abklärung der Ausgestaltung bzw. Umsetzung sollte ein (abteilungsübergreifendes) Projekt mit entsprechenden Ressourcen gestartet werden. Im Rahmen dieses Projekts sollte auch die digitale Abwicklung des raumordnungsrechtlichen Verfahrens über eine Fachanwendung (Applikation) geprüft werden. (Berichtspunkte 5, 13 und 47, Umsetzung mittelfristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte die Voraussetzungen für einen Zugriff auf die Daten des Gebäude- und Wohnungsregisters schaffen. (Berichtspunkt 48, Umsetzung mittelfristig)
einstimmig angenommen

Initiativprüfung Vergabestrategie und -praxis bei Hochbauvorhaben des Landes 

  1. Das Land sollte die vorhandenen Daten nutzen, um ein Vergabecontrolling zu implementieren. Dazu wären auch die Prozesse entsprechend anzupassen. (Berichtspunkt 8 – Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte bei Beschaffungsvorgängen durch geeignete Maßnahmen die Einhaltung der Zuständigkeiten sicherstellen. (Berichtspunkt 28 – Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte geeignete personelle Maßnahmen ergreifen, um das intern vorhandene Fachwissen zur Abwicklung von Ausschreibungen und Auftragsvergaben zu halten bzw. auszubauen. (Berichtspunkt 31 – Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen

Initiativprüfung Gemeindealten- und Pflegeheime

  1. Das Land sollte auf die Träger einwirken und das Thema der Kooperationen – auch bezirksübergreifend – gemeinsam vorantreiben. Kooperationsmöglichkeiten sieht der LRH z. B. in den Bereichen Beschaffung (Lebensmittel, Hygiene- und Pflegeprodukte, Reinigungsprodukte sowie technische Produkte), Wartung, Versicherung, Telekommunikation, Energie, Personal, Wissenstransfer, Blackout sowie Qualitätsthemen in der Pflege. (Berichtspunkte 2, 5, 19, 31, 52 und 68; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Um eine kontinuierliche Aufsicht in allen oö. Heimen zu gewährleisten, sollten die fachlichen Personalressourcen der Heimaufsicht des Landes verstärkt werden. (Berichtspunkte 83 bis 86; Umsetzung kurz- bis mittelfristig)
mehrheitlich abgelehnt
  1. Um die Effektivität der Wirtschaftsaufsicht im Sinne der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit zu verbessern sollte sie ihre Steuerungsrolle aktiv wahrnehmen. (Berichtspunkte 87 und 88; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte in einem ersten Schritt klären, welche Organisationseinheit künftig die Gebarung, die Voranschläge und die Rechnungsabschlüsse der Regionalen Träger sozialer Hilfe prüfen soll. In einem zweiten Schritt sollte das Land die künftig prüfungszuständige Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung mit den entsprechenden Ressourcen ausstatten. (Berichtspunkt 90; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Zu Vergleichszwecken sollten die Kennzahlen der oö. Alten- und Pflegeheime transparent im Controlling-Bericht dargestellt werden. (Berichtspunkt 88; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Die De-Regulierung der Alten- und Pflegeheim-Erhebung sollte fortgeführt werden. Dies hat zur Konsequenz, dass nicht mehr jede (Detail-)Anfrage im stationären Pflegebereich beantwortet werden kann. (Berichtspunkt 80; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Um die Tätigkeit der Heimaufsicht effizienter abwickeln zu können und den Erhebungsaufwand in den oö. Heimen zu reduzieren, sollte die Alten- und Pflegeheim-Erhebung sowie die Tätigkeit der Heimaufsicht digitalisiert werden. Dazu sollte das im Jahr 2023 geplante Digitalisierungsprojekt erweitert und zügig umgesetzt werden. (Berichtspunkte 79, 80 und 84; Umsetzung kurz- bis mittelfristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte gewährleisten, dass der Einzugsprozess inkl. Objektivierung der künftigen Bewohner:innen nach dem vom Land bereits definierten Kriterien bezirksübergreifend, einheitlich und transparent vollzogen wird. (Berichtspunkt 92; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen

Auf der Tagesordnung im Ausschuss für Finanzen und Kommunales stand die Initiativprüfung

  • Rechnungsabschluss 2022 des Landes Oberösterreich.

Drei Empfehlungen wurden einstimmig angenommen, zwei mehrheitlich abgelehnt. Der gesamte Bericht wurde mehrstimmig zur Kenntnis genommen. Er wird somit im Landtag behandelt.

Initiativprüfung Rechnungsabschluss 2022 des Landes

  1. Beim Erstellen von Nachtragsvoranschlägen sollten die Vorgaben der VRV 2015 und die Budgetierungsgrundsätze (z. B. Jährlichkeitsprinzip) verstärkt beachtet werden. (Berichtspunkt 7; Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen
  1. Die freiwilligen Informationen und Beilagen zum jährlichen Rechnungsabschluss sollten in den haushaltsrechtlichen Regelungen verbindlich festgelegt werden. (Berichtspunkt 49; Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen
  1. Die außerordentlich hohen Übertragungsmittel aus 2022 sollten im Jahr 2023 nur sehr sparsam eingesetzt und diese Budgetreserve im Zuge der Erstellung des Voranschlags 2024 und des Rechnungsabschlusses 2023 auf ein bedarfsgerechtes Ausmaß reduziert werden. (Berichtspunkt 55; Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen
  1. Zwecks Abbaus der Budgetreserve bei Gemeinde-Bedarfszuweisungen sollten die vom Land im 2. Nachtragsvoranschlag 2020 bereitgestellten Landesmittel zur Vorfinanzierung von Gemeinde-Bedarfszuweisungen (75 Mio. Euro) rascher als geplant (jährlich gleichhohe Tilgungsraten bis 2027) in den Landeshaushalt rückgeführt werden. (Berichtspunkt 55; Umsetzung ab sofort)
mehrheitlich abgelehnt
  1. Aus verwaltungsökonomischen Gründen sollte in Zukunft von einer gesonderten „Etikettierung“ von Budgetansätzen für zukunftsorientierte Investitionen und Maßnahmen im Voranschlag und Rechnungsabschluss Abstand genommen werden. (Berichtspunkt 79; Umsetzung ab sofort)
mehrheitlich abgelehnt

 

Auf der Tagesordnung des Kontrollausschusses standen 

die Initiativprüfungen 

  • Errichtung Campusgebäude Medizinische Fakultät
  • Ausgewählte Aspekte des Wintertourismus in

sowie die Folgeprüfungen

  • Nationalpark Oö. Kalkalpen
  • Förderung von Sportinvestitionen mit dem Schwerpunkt Leistungssport
  • Betrieb und Ausbau der Sprach- und Videokommunikation im Land

Die Initiativprüfung Errichtung Campusgebäude Medizinische Fakultät sowie die Folgeprüfungen Betrieb und Ausbau der Sprach- und Videokommunikation im Land und Förderung von Sportinvestitionen mit dem Schwerpunkt Leistungssport nahm der Kontrollausschuss einstimmig zur Kenntnis. Die Initiativprüfung Ausgewählte Aspekte des Wintertourismus in und die Folgeprüfung Nationalpark Oö. Kalkalpen nahm er mehrstimmig zur Kenntnis. Sie werden somit in der nächsten Landtagssitzung behandelt. 

Initiativprüfung Errichtung Campusgebäude Medizinische Fakultät

  1. Das Land sollte darauf hinwirken, dass die Kepler Universitäts­klinikum GmbH, in Abstimmung mit dem Land , die Modalitäten für die im Jahr 2028 erforderliche Überweisung der „JKU-Rücklage“ an die Johannes Kepler Universität klärt. (Berichtspunkt 9, Umsetzung ab sofort).
einstimmig angenommen
  1. Das Land sollte darauf hinwirken, dass die Kepler Universitäts­klinikum GmbH prüft, ob sie in der nächsten „Mittelfristigen Finanz­vorschau“ eine „aktuelle Kosten­vorschau“ in die Berichterstattung aufnimmt. (Berichtspunkt 11, Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen
  1. Bei zukünftigen Projekten sollte bei der Kostenverfolgung eine getrennte Darstellung der Ist-Kosten und der Prognosekosten vorge­nommen werden. Die daraus gebildete „aktuelle Kostenvorschau“ sollte im Reporting als Vergleichswert zu den Soll-Kosten (Projekt-Budget) herangezogen werden. (Berichtspunkt 28, Umsetzung ab sofort)
einstimmig angenommen

Initiativprüfung Ausgewählte Aspekte des Wintertourismus in

  1. Für die Erstellung der neuen Tourismusstrategie sollte das Land OÖ aus Sicht des LRH, die Entwicklungen und Herausforderungen für den Tourismus aus möglichst vielen verschiedenen Perspektiven betrachten. Themen wie „Nachhaltigkeit“, „Klimawandel“, „Klima­schutz“, „Mobilität“ und „Digitalisierung“ sollten auch in Bezug auf den Wintertourismus stärker berücksichtigt und verankert werden. (Berichtspunkte 6 bis 9; Umsetzung kurzfristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land OÖ sollte gemeinsam mit dem „OÖ Tourismus“ und dem Oö. Verkehrsverbund in Zukunft Verkehrsströme auch zu den Winter­tourismusdestinationen stärker durch Erweiterungen von Angeboten des öffentlichen Verkehrs unterstützen. Dazu wird es insbesondere zur Finanzierung der touristisch relevanten Bereiche des öffentlichen Verkehrs nötig sein, vorab eine grundsätzliche Einigung auf politischer Ebene herbeizuführen. (Berichtspunkt 8; Umsetzung kurz- bis mittel­fristig)
einstimmig angenommen
  1. Das Land OÖ sollte gemeinsam mit den Regionsgemeinden (als Eigentümerinnen) des Skigebiets am Kasberg spätestens bis zum Ablauf der vom Landtag gewährten 10jährigen Unterstützung zu Betriebsabgängen eine wirtschaftlich tragfähige Lösung für die Zukunft des Kasbergs finden. (Berichtspunkt 27 und 28; Umsetzung kurz- bis mittelfristig)
einstimmig angenommen