Prüfungsarten
Wir unterscheiden verschiedene Formen von Prüfungen. Die Ergebnisse unserer Prüfprojekte bilden Berichte und Gutachten.
Berichte richten sich an den Landtag, bei Prüfungen von Gemeinden auch an den Gemeinderat und sind öffentlich zugänglich.
Gutachten stellen wir nur der jeweils auftraggebenden Stelle zu.
Unser Vorgehen bei den Prüfungsprojekten ist einheitlich und orientiert sich an einem Phasenplan.
Bei Meinungsverschiedenheiten über unsere Zuständigkeit entscheidet der Verfassungsgerichtshof in Wien.
Initiativprüfungen
Das Recht, auf eigene Initiative zu prüfen, ist wesentliches Element der unabhängigen Finanzkontrolle. Initiativprüfungen sind daher der Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Sie haben Vorrang vor Gutachten. Wir wählen unsere Prüfprojekte in der Jahresplanung aus und beurteilen dabei kritische Faktoren und Risiken.
Sonderprüfungen
nehmen wir vor, wenn
- der Landtag, mindestens ¼ der Abgeordneten oder
- der Kontrollausschuss eine solche beschließen;
- unter bestimmten Voraussetzungen können auch ein Klub
- die Landesregierung bzw. ein verantwortliches Regierungsmitglied diese verlangen.
Sonderprüfungen brauchen einen schriftlichen Auftrag, der Inhalt und Umfang genau beschreibt.
Die Berichte über Sonderprüfungen gehen an den Landtag bzw. den Gemeinderat.
Folgeprüfungen
Der Kontrollausschuss beschließt aufgrund von Berichten über Initiativ- und Sonderprüfungen jene Maßnahmen, die von der Landesregierung umzusetzen und einer Folgeprüfung zu unterziehen sind. Ein Jahr nach diesem Beschluss prüfen wir, ob die vereinbarten Punkte umgesetzt wurden und berichten dem Landtag.
Gutachten
Erstellen wir über Ersuchen des fachlich zuständigen politischen Referenten bzw. der Referentin. Vor allem begutachten wir die Gebarung von Gemeinden und Gemeindeverbänden. Die Ergebnisse von Gutachten erhält der jeweilige Auftraggeber. Sie sind nicht öffentlich zugänglich.