Oö. Landesrechnungshof

Ziele und Strategien

Für den Bereich Landesstraßen, -brücken und -tunnel bzw. deren Erhaltung braucht es – ebenso wie in anderen Bereichen – strategische und daraus abgeleitete operative Ziele. Diese sollten schriftlich festgehalten werden. Um im Rahmen einer Evaluierung feststellen zu können, inwieweit die gesetzten Ziele erreicht worden sind, sollten – je nach Zielformulierung – Indikatoren und jedenfalls Zielwerte, wie etwa eine bestimmte Menge pro Jahr, definiert werden. Die Zielwerte wären gegebenenfalls im Zeitverlauf zu aktualisieren. Um die bauliche Substanz in optimaler Weise, d. h. auch wirtschaftlich, zu erhalten, sollte die Planung der Umsetzungshorizonte und der dafür benötigten Budgetmittel vorausschauend erfolgen. Damit würde einer progressiven Verschlechterung des Straßennetzzustandes entgegengewirkt. Die Mittel sollten demnach nachhaltig auf Basis eines Lebenszykluskostenansatzes investiert werden, da unterbliebene rechtzeitige Sanierungen am Ende die Gesamtkosten erhöhen. Dies gilt auch für Gemeindestraßen.

Korruptionshandlungen bringen für alle (direkt) Beteiligten „Vorteile“ und sind daher schwer aufzudecken. Um Korruption bekämpfen zu können, braucht es eine fundierte strategische Grundlage. Eine konsistente Antikorruptionsstrategie sollte gleichermaßen vorbeugende, aufdeckende und sanktionierende Maßnahmen umfassen. Sie sollte in schriftlicher Form vorliegen, um ein einheitliches Grundverständnis zu schaffen, eine einheitliche Vorgangsweise zu ermöglichen sowie die Steuerung, Umsetzung und Abstimmung zu erleichtern und die Verbindlichkeit zu erhöhen.

Das Land unterstützt und fördert Kulturschaffende und vermittelt der Bevölkerung Kunst und Kultur, indem es das Kulturquartier betreibt. Das Land sollte den Kulturauftrag, den diese Landeseinrichtung zu erfüllen hat, präzisieren (hinsichtlich Umfang, Schwerpunkte, Grenzen usw.) und in diesem Zusammenhang die Rolle aller in der Einrichtung ansässigen Kunst- und Kulturvereine sowie der untergebrachten landeseigenen Kunstsammlung klären. Zudem sollten jedenfalls die Nutzung der eigenen und der angemieteten Räume, die Entgelte dafür sowie der Bedarf an Fremdflächen überprüft werden.

Das Land sollte ein umfassendes „Schulstandortkonzept“ für erarbeiten. Dazu ist erforderlich, die Kriterien zu definieren, nach denen eine qualitativ und quantitativ optimale Standortstruktur mittel- bis langfristig gestaltet sein soll. Zudem ist die Vorgangsweise zu klären, wie diese Struktur erreicht werden soll. Zusammenführungen von land- und forstwirtschaftlichen mit gewerblichen (Berufs- und Fach‑)Schulen, die ähnliche Berufsausbildungen anbieten, sollten geprüft werden.

Bedarfsplanungen im Schulwesen sollten im Hinblick auf künftige strukturelle Entwicklungen aktuell gehalten werden. Dabei wären beispielsweise im agrarischen Schulbereich Faktoren wie der Strukturwandel in der Landwirtschaft, Trends im Konsumverhalten und in der Bewirtschaftung, etc. einzubeziehen.

Die Gemeinde sollte ein Digitalisierungskonzept erstellen und dafür konkrete Ziele bzw. Maßnahmen festlegen. Bei der Aus- und Weiterbildung sollten E-Learning-Angebote im Rahmen der Entwicklung des Digitalisierungskonzeptes aufgegriffen und diese verstärkt ausgebaut werden.

Jene Geschäftsfelder bzw. Leistungen, die über die Kernaufgaben einer Gesellschaft hinausgehen und nur mit öffentlichen Mitteln aufrechterhalten werden können, sollten eingestellt und Partnern oder Unternehmen in der Region überlassen werden.