Oö. Landesrechnungshof

Schlussfolgerungen aus Landesrechnungsabschlüssen

Das Land ist aufgrund des innerösterreichischen Stabilitätspaktes (Österreichischer Stabilitätspakt 2012) verpflichtet, bestimmte Haushaltsergebnisse zu erzielen. Dies bezieht sich insbesondere auf das Defizit und den Schuldenstand. Dem Pakt zufolge sind die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden ab dem Jahr 2017 über den Konjunkturzyklus grundsätzlich auszugleichen oder haben im Überschuss zu sein. Liegt eine Überschreitung des für den Schuldenstand festgelegten Referenzwertes von 60 Prozent des nominellen Bruttoinlandproduktes vor, ist der Schuldenstand zu verringern. Österreich hat sich gegenüber der Europäischen Union dazu verpflichtet. Um die Anforderungen der Stabilitätskriterien zu erfüllen, sollte das Land strukturelle Reformen weiterhin konsequent umsetzen und den Landeshaushalt durch Ausgabeneinsparungen nachhaltig entlasten. Der eingeschlagene Weg der Haushaltskonsolidierung sollte in konjunkturell günstigen Phasen tendenziell verstärkt werden. Eine strikte Budgetdisziplin wäre auf allen Ebenen der staatlichen Verwaltung erforderlich. Es braucht Einsparungen und Reformen, die vielfach nur gemeinsam mit dem Bund durch eine gesamtstaatliche Aufgaben- und Strukturreform zu verwirklichen sind. Damit sollte es gelingen, die Eigenfinanzierungskraft – im Wesentlichen handelt es sich dabei um den Überschuss aus der laufenden Gebarung – zu erhöhen, um wieder finanziellen Spielraum für Investitionen oder Schuldentilgungen zu erhalten. Die Öffentliche Sparquote sollte mindestens 15 Prozent und die Freie Finanzspitze über 10 Prozent betragen. Es braucht in Zukunft ausgeglichene Haushalte ohne Neuverschuldung. Neuinvestitionen bzw. Großprojekte sollten möglichst nur im Rahmen der künftig gegebenen budgetären Möglichkeiten realisiert werden.

Angesichts der niedrigen eigenen Steuern der Bundesländer bzw. der sehr niedrigen des Landes (Kennziffer 10 laut Voranschlags-/Rechnungsquerschnitt) sollte die Steuerautonomie der Länder mittel- bis längerfristig gestärkt werden, um die Einnahmen- und Ausgabenverantwortung mehr zusammenzuführen.

Die Haushalte der öffentlichen Hand sind stark geprägt von innerstaatlichen Transferleistungen, das sind Finanzzuweisungen, Zuschüsse oder Beiträge von und an Träger(n) des öffentlichen Rechts. Eine Zusammenstellung der Transfers war laut Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 (VRV 1997) und ist laut VRV 2015 dem jährlichen Voranschlag und Rechnungsabschluss als Beilage anzuschließen. Die umfangreichen Verflechtungen, die es aufgrund des geltenden Finanzausgleichsgesetzes und anderer Grundlagen im Staat gibt, sollten sukzessive reformiert werden. Um diesen gesamtstaatlichen Reformprozess zu unterstützen, sollte das Land in seinem Einfluss- und Gestaltungsbereich die wesentlichen Transferbeziehungen zwischen Land und den oö. Gemeinden inklusive Gemeindeverbände systematisch evaluieren. Ziel sollte sein, die Aufgabenverantwortung und -finanzierung soweit als möglich in einer Hand zusammenzuführen.